Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 164 Vorübergehende finanzielle Hilfen

(1) Die Satzung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen hat Bestimmungen über die Gewährung vorübergehender finanzieller Hilfen an Krankenkassen vorzusehen, die für notwendig erachtet werden, um

1.
Vereinigungen von Krankenkassen zur Abwendung von Haftungsrisiken zu erleichtern oder zu ermöglichen sowie
2.
die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit einer Krankenkasse zu erhalten.
Näheres über Voraussetzungen, Umfang, Dauer, Finanzierung und Durchführung der Hilfen regelt die Satzung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen. Die Satzungsregelungen werden mit 70 Prozent der Stimmen der Mitglieder des Verwaltungsrates beschlossen.

(2) Der Antrag auf Gewährung einer finanziellen Hilfe nach Absatz 1 kann nur von der Aufsichtsbehörde gestellt werden. Der Vorstand des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen entscheidet über die Gewährung der Hilfe nach Absatz 1. Die Hilfen können auch als Darlehen gewährt werden. Sie sind zu befristen und mit Auflagen zu versehen, die der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit dienen.

(3) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen macht die zur Finanzierung der Hilfen erforderlichen Beträge durch Bescheid bei seinen Mitgliedskassen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkasse geltend. Bei der Aufteilung der Finanzierung der Hilfen ist die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Krankenkassen angemessen zu berücksichtigen. Klagen gegen die Bescheide, mit denen die Beträge zur Finanzierung der Hilfeleistungen angefordert werden, haben keine aufschiebende Wirkung. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen kann zur Zwischenfinanzierung der finanziellen Hilfen ein nicht zu verzinsendes Darlehen in Höhe von bis zu 350 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds nach § 271 Absatz 2 aufnehmen; § 167 Absatz 6 Satz 2 bis 6 gilt entsprechend.

(4) Ansprüche und Verpflichtungen auf Grund des § 265a in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung bleiben unberührt.

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Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 271 Gesundheitsfonds


(1) Das Bundesamt für Soziale Sicherung verwaltet als Sondervermögen (Gesundheitsfonds) die eingehenden Beträge aus:1.den von den Einzugsstellen nach § 28k Abs. 1 Satz 1 des Vierten Buches und nach § 252 Abs. 2 Satz 3 eingezogenen Beiträgen für die g

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 167 Verteilung der Haftungssumme auf die Krankenkassen


(1) Die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 166 Absatz 1 und 2 Satz 3 kann nur vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen verlangt werden, der die Verteilung auf die einzelnen Krankenkassen vornimmt und die zur Tilgung erforderlichen Beträge von den

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Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 22. Dez. 2015 - 13 Sa 957/15

bei uns veröffentlicht am 22.12.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 31.07.2015 - 11 Ca 1836/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. 1T A T B E S T A N D : 2Die Parteien streiten über eine außeror

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 08. Juni 2015 - 12 A 2387/13

bei uns veröffentlicht am 08.06.2015

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegun

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Jan. 2014 - 3 AZR 946/11

bei uns veröffentlicht am 21.01.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 1. November 2011 - 3 Sa 607/11 B - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Jan. 2014 - 3 AZR 905/11

bei uns veröffentlicht am 21.01.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 1. November 2011 - 3 Sa 865/11 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Jan. 2014 - 3 AZR 860/11

bei uns veröffentlicht am 21.01.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 1. November 2011 - 3 Sa 567/11 B - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Jan. 2014 - 3 AZR 947/11

bei uns veröffentlicht am 21.01.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 1. November 2011 - 3 Sa 608/11 B - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Jan. 2014 - 3 AZR 829/11

bei uns veröffentlicht am 21.01.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 13. September 2011 - 3 Sa 147/11 B - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Nov. 2013 - 2 AZR 966/12

bei uns veröffentlicht am 21.11.2013

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 7. September 2012 - 6 Sa 138/12 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Nov. 2013 - 2 AZR 474/12

bei uns veröffentlicht am 21.11.2013

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. April 2012 - 5 Sa 2555/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Nov. 2013 - 2 AZR 598/12

bei uns veröffentlicht am 21.11.2013

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 21. Mai 2012 - 1 Sa 2/12 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Nov. 2013 - 2 AZR 495/12

bei uns veröffentlicht am 21.11.2013

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Okt. 2013 - 9 AZR 855/12

bei uns veröffentlicht am 15.10.2013

Tenor 1. Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. August 2012 - 25 Sa 331/12 und 25 Sa 472/12 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Okt. 2013 - 9 AZR 1040/12

bei uns veröffentlicht am 15.10.2013

Tenor 1. Auf die Revision des beklagten Landes wird festgestellt, dass das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. September 2012 - 24 Sa 538/12 - insoweit gegen

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Okt. 2013 - 9 AZR 666/12

bei uns veröffentlicht am 15.10.2013

Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Mai 2012 - 15 Sa 180/12 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Okt. 2013 - 9 AZR 53/13

bei uns veröffentlicht am 15.10.2013

Tenor 1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Juli 2012 - 22 Sa 730/12 und 22 Sa 1321/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Okt. 2013 - 9 AZR 587/12

bei uns veröffentlicht am 15.10.2013

Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Mai 2012 - 15 Sa 181/12 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen tei

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Okt. 2013 - 9 AZR 564/12

bei uns veröffentlicht am 15.10.2013

Tenor 1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 1. Juni 2012 - 6 Sa 251/12 und 6 Sa 350/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Okt. 2013 - 9 AZR 834/12

bei uns veröffentlicht am 15.10.2013

Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. August 2012 - 25 Sa 334/12 und 25 Sa 380/12 - unter Zurückweisung der Revi

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Okt. 2013 - 9 AZR 573/12

bei uns veröffentlicht am 15.10.2013

Tenor 1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. April 2012 - 14 Sa 179/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Okt. 2013 - 9 AZR 572/12

bei uns veröffentlicht am 15.10.2013

Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. April 2012 - 4 Sa 2440/11 und 4 Sa 514/12 - unter Zurückweisung der Revisi

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Okt. 2013 - 9 AZR 399/13

bei uns veröffentlicht am 15.10.2013

Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. Februar 2013 - 4 Sa 1583/12 und 4 Sa 1717/12 - unter Zurückweisung der Re

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Okt. 2013 - 9 AZR 2/13

bei uns veröffentlicht am 15.10.2013

Tenor 1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. November 2012 - 25 Sa 1257/12 und 25 Sa 1395/12 - wird zurückgewiese

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Okt. 2013 - 9 AZR 688/12

bei uns veröffentlicht am 15.10.2013

Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Mai 2012 - 15 Sa 182/12 und 15 Sa 348/12 - aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 12. März 2013 - B 1 A 1/12 R

bei uns veröffentlicht am 12.03.2013

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 28. Juni 2012 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 11. Sept. 2012 - B 1 A 2/11 R

bei uns veröffentlicht am 11.09.2012

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 8. September 2011 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 20. Dez. 2011 - PB 15 S 2128/11

bei uns veröffentlicht am 20.12.2011

Tenor Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 22. Juni 2011 - PB 21 K 2148/11 - geändert. Es wird festgestellt, dass dem Antragsteller für die Abwicklung der Geschäfte der weiteren Beteili

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 27. Sept. 2011 - PB 15 S 1026/11

bei uns veröffentlicht am 27.09.2011

Tenor Die Beschwerden der weiteren Beteiligten gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 02. März 2011 - PB 21 K 4633/10 - werden zurückgewiesen.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe   I. 1 Die Antragstellerin, en

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(1) Die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 166 Absatz 1 und 2 Satz 3 kann nur vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen verlangt werden, der die Verteilung auf die einzelnen Krankenkassen vornimmt und die zur Tilgung erforderlichen Beträge von den Krankenkassen...