Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 351 Beitragserstattung

(1) Für die Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge gilt abweichend von § 26 Abs. 2 des Vierten Buches, daß sich der zu erstattende Betrag um den Betrag der Leistung mindert, der in irrtümlicher Annahme der Versicherungspflicht gezahlt worden ist. § 27 Abs. 2 Satz 2 des Vierten Buches gilt nicht.

(2) Die Beiträge werden erstattet durch

1.
die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk die Stelle ihren Sitz hat, an welche die Beiträge entrichtet worden sind,
2.
die zuständige Einzugsstelle oder den Leistungsträger, soweit die Bundesagentur dies mit den Einzugsstellen oder den Leistungsträgern vereinbart hat.

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Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 26 Sonstige Versicherungspflichtige


(1) Versicherungspflichtig sind 1. Jugendliche, die in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 51 des Neunten Buches Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, die ihnen eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermögl

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 27 Versicherungsfreie Beschäftigte


(1) Versicherungsfrei sind Personen in einer Beschäftigung als1.Beamtin, Beamter, Richterin, Richter, Soldatin auf Zeit, Soldat auf Zeit, Berufssoldatin oder Berufssoldat der Bundeswehr sowie als sonstige Beschäftigte oder sonstiger Beschäftigter des

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14 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Sozialgericht Nürnberg Beschluss, 27. Jan. 2014 - S 6 AL 398/10

bei uns veröffentlicht am 27.01.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Tatbestand Strittig zwischen den Beteiligten ist die Erstattung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Apr. 2016 - L 10 AL 201/15

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird Ziffer I. des Gerichtsbescheides des Sozialgerichts Bayreuth vom 01.07.2011 abgeändert und die Klage gegen den Bescheid vom 27.12.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.05.20

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 22. Mai 2018 - 1 BvR 1728/12, 1 BvR 1756/12

bei uns veröffentlicht am 22.05.2018

Tenor 1. Die Verfassungsbeschwerden werden zurückgewiesen. 2. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Beschwerdeführern die

Bundessozialgericht Urteil, 23. Mai 2017 - B 12 KR 9/16 R

bei uns veröffentlicht am 23.05.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 18. Dezember 2015 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgeric

Bundessozialgericht Urteil, 23. Mai 2017 - B 12 KR 6/16 R

bei uns veröffentlicht am 23.05.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 23. Dezember 2015 aufgehoben, soweit die Beklagte darin zur Zahlung von Zinsen verurteilt worden ist. Insoweit wir

Bundessozialgericht Urteil, 17. Dez. 2015 - B 2 U 2/14 R

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Januar 2014 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 30. Okt. 2013 - B 12 AL 2/11 R

bei uns veröffentlicht am 30.10.2013

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 18. Februar 2011 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 29. Feb. 2012 - B 12 KR 5/10 R

bei uns veröffentlicht am 29.02.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 17. Juni 2009 wird zurückgewiesen. Ko

Bundessozialgericht Urteil, 29. Feb. 2012 - B 12 KR 10/11 R

bei uns veröffentlicht am 29.02.2012

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 19. Januar 2011 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 25. Mai 2011 - L 2 KR 8/09

bei uns veröffentlicht am 25.05.2011

Tenor Auf die Berufung der Beigeladenen zu 1) wird das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 12.1.2009 insoweit aufgehoben,- als der Bescheid vom 22.7.2005 aufgehoben wurde,- festgestellt wurde, dass der Kläger vom 1.3.1995 bis 31.12.2000 n

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 28. Jan. 2011 - L 3 AL 6/10

bei uns veröffentlicht am 28.01.2011

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 29. Oktober 2009 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. De

Sozialgericht Koblenz Urteil, 28. Aug. 2008 - S 8 KR 306/06

bei uns veröffentlicht am 28.08.2008

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 27.01.2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.06.2006 wird aufgehoben und die Beklagte verurteilt, der Klägerin die für den Zeitraum vom 01.06.2002 bis zum 1

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 09. Aug. 2007 - L 7 AL 1337/07

bei uns veröffentlicht am 09.08.2007

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 30. Januar 2007 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 06. Juli 2007 - L 3 AL 64/06

bei uns veröffentlicht am 06.07.2007

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 27. April 2006 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbest

Referenzen

(1) Versicherungspflichtig sind 1. Jugendliche, die in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 51 des Neunten Buches Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, die ihnen eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen sollen...
(1) Versicherungsfrei sind Personen in einer Beschäftigung als1.Beamtin, Beamter, Richterin, Richter, Soldatin auf Zeit, Soldat auf Zeit, Berufssoldatin oder Berufssoldat der Bundeswehr sowie als sonstige Beschäftigte oder sonstiger Beschäftigter des Bundes, eines...