Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 6 Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

(1) Träger der Leistungen nach diesem Buch sind:

1.
die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur), soweit Nummer 2 nichts Anderes bestimmt,
2.
die kreisfreien Städte und Kreise für die Leistungen nach § 16a, für das Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 und 2 und die Leistungen nach § 27 Absatz 3, soweit diese Leistungen für den Bedarf für Unterkunft und Heizung geleistet werden, für die Leistungen nach § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie für die Leistungen nach § 28, soweit durch Landesrecht nicht andere Träger bestimmt sind (kommunale Träger).
Zu ihrer Unterstützung können sie Dritte mit der Wahrnehmung von Aufgaben beauftragen; sie sollen einen Außendienst zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch einrichten.

(2) Die Länder können bestimmen, dass und inwieweit die Kreise ihnen zugehörige Gemeinden oder Gemeindeverbände zur Durchführung der in Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 genannten Aufgaben nach diesem Gesetz heranziehen und ihnen dabei Weisungen erteilen können; in diesen Fällen erlassen die Kreise den Widerspruchsbescheid nach dem Sozialgerichtsgesetz. § 44b Absatz 1 Satz 3 bleibt unberührt. Die Sätze 1 und 2 gelten auch in den Fällen des § 6a mit der Maßgabe, dass eine Heranziehung auch für die Aufgaben nach § 6b Absatz 1 Satz 1 erfolgen kann.

(3) Die Länder Berlin, Bremen und Hamburg werden ermächtigt, die Vorschriften dieses Gesetzes über die Zuständigkeit von Behörden für die Grundsicherung für Arbeitsuchende dem besonderen Verwaltungsaufbau ihrer Länder anzupassen.

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Arbeitsrecht: Zur Zulässigkeit einer sachgrundlosen Befristung

18.02.2016

Eine sachgrundlose Befristung ist nach § 14 II 2 TzBfG nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 22 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 23a Aufenthaltsgewährung in Härtefällen


(1) Die oberste Landesbehörde darf anordnen, dass einem Ausländer, der vollziehbar ausreisepflichtig ist, abweichend von den in diesem Gesetz festgelegten Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen für einen Aufenthaltstitel sowie von den §§ 10 und

Kommunalträger-Zulassungsverordnung - KomtrZV | § 1 Zugelassene kommunale Träger


Die in der Anlage bezeichneten kommunalen Träger werden als Träger der Leistung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zugelassen. Sie treten insoweit an die Stelle der für ihr Gebiet jeweils zuständigen Agentur für Arb

Kommunalträger-Eignungsfeststellungsverordnung - KtEfV | § 1 Zulassungsverfahren


(1) Kommunale Träger können gemäß § 6a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch als Träger der Leistungen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zugelassen werden, wenn sie die in § 6a Absatz 2 des Zweiten Buches Sozialgeset
wird zitiert von 11 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 44b Gemeinsame Einrichtung


(1) Zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende bilden die Träger im Gebiet jedes kommunalen Trägers nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 eine gemeinsame Einrichtung. Die gemeinsame Einrichtung nimmt die Aufgaben der Träger nach

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 6a Zugelassene kommunale Träger


(1) Die Zulassungen der aufgrund der Kommunalträger-Zulassungsverordnung vom 24. September 2004 (BGBl. I S. 2349) anstelle der Bundesagentur als Träger der Leistungen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zugelassenen kommunalen Träger werden vom Bundesm

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 46 Finanzierung aus Bundesmitteln


(1) Der Bund trägt die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Verwaltungskosten, soweit die Leistungen von der Bundesagentur erbracht werden. Der Bundesrechnungshof prüft die Leistungsgewährung. Dies gilt auch, soweit d

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 6c Personalübergang bei Zulassung weiterer kommunaler Träger und bei Beendigung der Trägerschaft


(1) Die Beamtinnen und Beamten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur, die am Tag vor der Zulassung eines weiteren kommunalen Trägers nach § 6a Absatz 2 und mindestens seit 24 Monaten Aufgaben der Bundesagentur als Träger nach § 6 Absa
zitiert 8 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 19 Bürgergeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe


(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Bürgergeld. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Bürgergeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen


(1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 28 Bedarfe für Bildung und Teilhabe


(1) Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7 gesondert berücksichtigt. Bedarfe für Bildung we

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 44b Gemeinsame Einrichtung


(1) Zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende bilden die Träger im Gebiet jedes kommunalen Trägers nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 eine gemeinsame Einrichtung. Die gemeinsame Einrichtung nimmt die Aufgaben der Träger nach

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 6a Zugelassene kommunale Träger


(1) Die Zulassungen der aufgrund der Kommunalträger-Zulassungsverordnung vom 24. September 2004 (BGBl. I S. 2349) anstelle der Bundesagentur als Träger der Leistungen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zugelassenen kommunalen Träger werden vom Bundesm

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 27 Leistungen für Auszubildende


(1) Auszubildende im Sinne des § 7 Absatz 5 erhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Maßgabe der folgenden Absätze. Die Leistungen für Auszubildende im Sinne des § 7 Absatz 5 gelten nicht als Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1.

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 6b Rechtsstellung der zugelassenen kommunalen Träger


(1) Die zugelassenen kommunalen Träger sind anstelle der Bundesagentur im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit Träger der Aufgaben nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 mit Ausnahme der sich aus den §§ 44b, 48b, 50, 51a, 51b, 53, 55, 56 Absatz 2, §§ 64 u

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 16a Kommunale Eingliederungsleistungen


Zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit können die folgenden Leistungen, die für die Eingliederung der oder des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in das Erwerbsleben erfor

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Sozialgericht Bayreuth Urteil, 27. Okt. 2016 - S 4 AS 1092/14

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor I. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 08. August 2014 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 22. August 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14. November 2014 sowie in der Fassung der Änderun

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 06. Nov. 2017 - L 11 AS 694/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 06.11.2017

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 15.08.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Streitig ist die Gewährung v

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 01. März 2018 - S 8 AS 66/18

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist im Wege eines Überprüfungsantrags die Höhe der laufenden Leistungen zur Sic

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Juli 2016 - L 11 AS 43/14

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Gründe Leitsatz: in dem Rechtsstreit Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch den Geschäftsführer des Operativen Service der Agentur für Arbeit …, - Klägerin und Berufungsklägerin - gegen Kreis S., vertret

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Apr. 2016 - L 11 AS 355/15

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 22.04.2015 wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Jan. 2015 - 6 CE 14.2856

bei uns veröffentlicht am 23.01.2015

Tenor I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 11. Dezember 2014 - M 21 E 14.5142 - wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tra

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Apr. 2015 - L 8 AS 223/14

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 3. Februar 2014 wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des gesamten Verfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Dez. 2015 - 3 CE 15.2467, 3 C 15.2468

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tenor I. Die Verfahren 3 CE 15.2467 und 3 C 15.2468 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Im Verfahren 3 CE 15.2467 wird der Antrag des Antragstellers, ihm Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde g

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Mai 2018 - 12 N 18.9

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor I. Die §§ 23 und 24 der Verordnung zur Durchführung des Asylgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Aufnahmegesetzes und des § 12a des Aufenthaltsgesetzes (Asyldurchführungsverordnung – DVAsyl) vom 16. August 201

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Dez. 2017 - L 11 AS 391/14 KL

bei uns veröffentlicht am 20.12.2017

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, 98.511,23 EUR an die Klägerin zu zahlen. II. Es wird festgestellt, dass die verweigerte Mittelfreigabe mit Schreiben vom 13.12.2013 rechtswidrig gewesen ist. III. Die Beklagte hat die K

Sozialgericht Nürnberg Beschluss, 18. Jan. 2017 - S 22 AS 17/17 ER

bei uns veröffentlicht am 18.01.2017

Tenor 1. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes vom 10.01.2017 wird abgelehnt. 2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Mit ihrem Antrag begehrt die Antragstelleri

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Nov. 2018 - L 11 AS 912/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 19.11.2018

Gründe I. Streitig sind im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II -Alg II-) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Die 1964 geborene Antragstelle

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Dez. 2017 - L 7 AS 466/16

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 15. Juni 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers. III. Die Revision wird nic

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Dez. 2017 - L 7 AS 408/15

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird der Beklagte in Abänderung des Urteils des Sozialgerichts Augsburg vom 22. Mai 2015 sowie des Bescheides des Beklagten vom 22. Oktober 2014, geändert durch Bescheide vom 22. November 2014 und

Sozialgericht Bayreuth Urteil, 08. Juni 2016 - S 17 AS 164/13

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Zwischen den Beteiligten streitig ist die Rechtmäßigkeit einer Meldeaufforderung vom 07.02.2013 zu einem

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Sept. 2014 - L 11 AS 293/13

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 09.01.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbes

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 29. Apr. 2014 - 1 Sa 315/13

bei uns veröffentlicht am 29.04.2014

Tatbestand Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche als Konsequenz einer vom Kläger begehrten höheren tariflichen Eingruppierung. Der Kläger ist seit 01.10.1980 bei der beklagten Stadt als Verwaltungsangestellter beschäftig

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 29. Apr. 2014 - L 7 AS 260/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 29.04.2014

Gründe I. Die Antragsteller und Beschwerdeführer (Bf) wenden sich gegen die Zwangsvollstreckung aus jeweils den Bf zu 1) und die Bf zu 2) betreffenden Erstattungs- und Rückforderungsbescheiden des Beschwerdegegners (Bg) bzgl. zu

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 22. Apr. 2014 - L 10 AL 35/14 B PKH

bei uns veröffentlicht am 22.04.2014

Gründe I. Der Kläger begehrt Prozesskostenhilfe (PKH) für ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht Nürnberg (SG). Streitig ist dort der Erlass einer Forderung der Arbeitsgemeinschaft Arbeit und Grundsicherung für den Landkreis Lü

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 15. Jan. 2019 - L 8 AS 251/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Stralsund vom 3. Mai 2018 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Der Antragsteller begehrt in einem einstweiligen Rechtssch

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 22. Mai 2018 - 1 BvR 1728/12, 1 BvR 1756/12

bei uns veröffentlicht am 22.05.2018

Tenor 1. Die Verfassungsbeschwerden werden zurückgewiesen. 2. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Beschwerdeführern die

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 18. Apr. 2018 - 1 B 6/18

bei uns veröffentlicht am 18.04.2018

Gründe 1 Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der allein geltend gemachte Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegt nich

Bundessozialgericht Beschluss, 19. Feb. 2018 - B 6 SF 3/17 S

bei uns veröffentlicht am 19.02.2018

Tenor Auf die Erinnerung wird in dem Verzeichnis der Pauschgebühren des Bundessozialgerichts für das Quartal IV/2016 vom 11. Januar 2017 die Feststellung, dass die Erinnerungsführerin für das Revis

Bundessozialgericht Urteil, 25. Okt. 2017 - B 14 AS 35/16 R

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 14. September 2016 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 09. März 2017 - L 4 AS 221/15

bei uns veröffentlicht am 09.03.2017

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand I. 1 Die Klägerin wendet sich gegen die teilweise Rückforderung eines Einglieder

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Jan. 2017 - 1 C 10/16

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

Tatbestand 1 Die Kläger sind die Erben eines verstorbenen syrischen Staatsangehörigen (im Folgenden: Verpflichtungsgeber), der durch Abgabe von Verpflichtungserklärungen

Sozialgericht Aachen Urteil, 08. Nov. 2016 - S 14 AS 757/15

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten um die Art der Berücksichtigung von Stromkosten für den Betrieb einer Gaskombitherme als nach § 22 Abs. 1 S. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch - G

Bundessozialgericht Urteil, 10. Aug. 2016 - B 14 AS 23/15 R

bei uns veröffentlicht am 10.08.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 28. April 2015 und der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hannover vom 29. Januar 2013 geän

Bundesarbeitsgericht Urteil, 27. Juli 2016 - 7 AZR 545/14

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 18. Juni 2014 - 2 Sa 1242/13 - aufgehoben.

Landessozialgericht NRW Beschluss, 02. Juni 2016 - L 7 AS 955/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 02.06.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Beigeladenen wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 25.04.2016 geändert. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin Leistungen zur Sicherung des Lebensunter

Landessozialgericht NRW Urteil, 02. Juni 2016 - L 7 AS 915/14

bei uns veröffentlicht am 02.06.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 12.03.2014 geändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 13.02.2012 in de

Bundessozialgericht Urteil, 31. Mai 2016 - B 1 AS 1/16 KL

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Apr. 2016 - VI ZR 158/14

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

10 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 158/14 Verkündet am: 12. April 2016 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 826 (D),

Landessozialgericht NRW Beschluss, 22. März 2016 - L 7 AS 354/16 B ER und L 7 AS 355/16 B

bei uns veröffentlicht am 22.03.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 12.02.2016 geändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, der Antragstellerin vom 14.03.2016 bis zum 30.09.2016 Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs n

Landessozialgericht NRW Beschluss, 04. März 2016 - L 7 AS 2143/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 04.03.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 04.09.2015 geändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller vom 21.07.2015 bis zum 31.12.2015 auch Leistungen für Unterkunft und Heizung n

Landessozialgericht NRW Beschluss, 01. Feb. 2016 - L 20 SO 517/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 01.02.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Tenor des Beschlusses des Sozialgerichts Düsseldorf vom 21.12.2015 neu gefasst: Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin vom 24.11.2015 bis z

Bundesarbeitsgericht Urteil, 27. Jan. 2016 - 4 AZR 468/14

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

Tenor I. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 8. Oktober 2013 - 2 Sa 272/12 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des Lan

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 26. Jan. 2016 - L 7 AS 41/16 ER-B

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Heilbronn vom 7. Dezember 2015 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe 1 Die nach §§ 172, 173 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zulässige Beschwerde hat in de

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 19. Jan. 2016 - 2 Sa 131/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor 1. Auf die klägerische Berufung wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Neubrandenburg vom 25. April 2012 (4 Ca 986/11) teilweise abgeändert und in Hinblick auf die geänderte Prozesslage in der Hauptsache wie folgt neu gefasst: Es wird festg

Sozialgericht Dessau-Roßlau Beschluss, 28. Dez. 2015 - S 34 SF 50/15

bei uns veröffentlicht am 28.12.2015

Tenor Die Feststellung der Streitsachengebühr vom 02.10.2014 in Höhe von 450,00 EUR wird aufgehoben. Gründe I. 1 Die Erinnerungsführerin wendet sich gegen die Festsetzung einer Pauschgebühr nach § 184 Sozialgerichtsgesetz (SGG) für die Ver

Bundessozialgericht Urteil, 12. Nov. 2015 - B 14 AS 34/14 R

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 22. November 2013 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Geric

Landessozialgericht NRW Urteil, 25. Aug. 2015 - L 2 AS 860/13

bei uns veröffentlicht am 25.08.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Detmold vom 26.04.2013 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Ant

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 11. Aug. 2015 - 12 A 2190/13

bei uns veröffentlicht am 11.08.2015

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, eine Satzung über einen Härteausgleich im Sinne des § 5 Abs. 5 Satz 3 AG-SGB II NRW für das Jahr 2012 zum Ausgleich erheblicher struktureller Unte

Landessozialgericht NRW Beschluss, 09. Juli 2015 - L 7 AS 115/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 09.07.2015

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 02.12.2014 wird zurückgewiesen. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten

Sozialgericht Aachen Beschluss, 02. Juli 2015 - S 14 AS 304/15

bei uns veröffentlicht am 02.07.2015

Tenor Der Rechtsweg zu den Sozialgerichten ist unzulässig. Der Rechtsstreit wird an das zuständige Verwaltungsgericht Aachen verwiesen. Die Streitwert- und Kostenentscheidung bleiben dem zuständigen Verwaltungsgericht vorbehalten. 1Gründe: 2I. 3Str

Bundessozialgericht Urteil, 25. Juni 2015 - B 14 AS 28/14 R

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 30. Januar 2014 wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Juni 2015 - 7 AZR 474/13

bei uns veröffentlicht am 24.06.2015

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 7. März 2013 - 7 Sa 59/12 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Juni 2015 - 7 AZR 452/13

bei uns veröffentlicht am 24.06.2015

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 7. März 2013 - 7 Sa 57/12 - aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 16. Juni 2015 - B 4 AS 37/14 R

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayrischen Landessozialgerichts vom 30. Juli 2014 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Düsseldorf Urteil, 09. Juni 2015 - S 23 AS 3731/12

bei uns veröffentlicht am 09.06.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 2.846,25 EUR zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2.846,25 EUR festgesetzt. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten um die Übern

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Zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit können die folgenden Leistungen, die für die Eingliederung der oder des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in das Erwerbsleben erforderlich sind...
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Bürgergeld. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Bürgergeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten...
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Bürgergeld. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Bürgergeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten...
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Bürgergeld. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Bürgergeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten...
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Bürgergeld. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Bürgergeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten...
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Bürgergeld. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Bürgergeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten...
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Bürgergeld. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Bürgergeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten...
(1) Auszubildende im Sinne des § 7 Absatz 5 erhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Maßgabe der folgenden Absätze. Die Leistungen für Auszubildende im Sinne des § 7 Absatz 5 gelten nicht als Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1. (2)...
(1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung...
(1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung...
(1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung...
(1) Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7 gesondert berücksichtigt. Bedarfe für Bildung werden nur bei...
(1) Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7 gesondert berücksichtigt. Bedarfe für Bildung werden nur bei...
(1) Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7 gesondert berücksichtigt. Bedarfe für Bildung werden nur bei...
(1) Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7 gesondert berücksichtigt. Bedarfe für Bildung werden nur bei...
(1) Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7 gesondert berücksichtigt. Bedarfe für Bildung werden nur bei...
(1) Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7 gesondert berücksichtigt. Bedarfe für Bildung werden nur bei...
(1) Zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende bilden die Träger im Gebiet jedes kommunalen Trägers nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 eine gemeinsame Einrichtung. Die gemeinsame Einrichtung nimmt die Aufgaben der Träger nach diesem Buch...
(1) Zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende bilden die Träger im Gebiet jedes kommunalen Trägers nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 eine gemeinsame Einrichtung. Die gemeinsame Einrichtung nimmt die Aufgaben der Träger nach diesem Buch...
(1) Die Zulassungen der aufgrund der Kommunalträger-Zulassungsverordnung vom 24. September 2004 (BGBl. I S. 2349) anstelle der Bundesagentur als Träger der Leistungen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zugelassenen kommunalen Träger werden vom Bundesministerium für...
(1) Die Zulassungen der aufgrund der Kommunalträger-Zulassungsverordnung vom 24. September 2004 (BGBl. I S. 2349) anstelle der Bundesagentur als Träger der Leistungen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zugelassenen kommunalen Träger werden vom Bundesministerium für...
(1) Die zugelassenen kommunalen Träger sind anstelle der Bundesagentur im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit Träger der Aufgaben nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 mit Ausnahme der sich aus den §§ 44b, 48b, 50, 51a, 51b, 53, 55, 56 Absatz 2, §§ 64 und 65d...
(1) Die zugelassenen kommunalen Träger sind anstelle der Bundesagentur im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit Träger der Aufgaben nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 mit Ausnahme der sich aus den §§ 44b, 48b, 50, 51a, 51b, 53, 55, 56 Absatz 2, §§ 64 und 65d...