Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 44b Gemeinsame Einrichtung

(1) Zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende bilden die Träger im Gebiet jedes kommunalen Trägers nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 eine gemeinsame Einrichtung. Die gemeinsame Einrichtung nimmt die Aufgaben der Träger nach diesem Buch wahr; die Trägerschaft nach § 6 sowie nach den §§ 6a und 6b bleibt unberührt. Die gemeinsame Einrichtung ist befugt, Verwaltungsakte und Widerspruchsbescheide zu erlassen. Die Aufgaben werden von Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wahrgenommen, denen entsprechende Tätigkeiten zugewiesen worden sind.

(2) Die Träger bestimmen den Standort sowie die nähere Ausgestaltung und Organisation der gemeinsamen Einrichtung durch Vereinbarung. Die Ausgestaltung und Organisation der gemeinsamen Einrichtung sollen die Besonderheiten der beteiligten Träger, des regionalen Arbeitsmarktes und der regionalen Wirtschaftsstruktur berücksichtigen. Die Träger können die Zusammenlegung mehrerer gemeinsamer Einrichtungen zu einer gemeinsamen Einrichtung vereinbaren.

(3) Den Trägern obliegt die Verantwortung für die rechtmäßige und zweckmäßige Erbringung ihrer Leistungen. Sie haben in ihrem Aufgabenbereich nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 oder 2 gegenüber der gemeinsamen Einrichtung ein Weisungsrecht; dies gilt nicht im Zuständigkeitsbereich der Trägerversammlung nach § 44c. Die Träger sind berechtigt, von der gemeinsamen Einrichtung die Erteilung von Auskunft und Rechenschaftslegung über die Leistungserbringung zu fordern, die Wahrnehmung der Aufgaben in der gemeinsamen Einrichtung zu prüfen und die gemeinsame Einrichtung an ihre Auffassung zu binden. Vor Ausübung ihres Weisungsrechts in Angelegenheiten grundsätzlicher Bedeutung befassen die Träger den Kooperationsausschuss nach § 18b. Der Kooperationsausschuss kann innerhalb von zwei Wochen nach Anrufung eine Empfehlung abgeben.

(4) Die gemeinsame Einrichtung kann einzelne Aufgaben auch durch die Träger wahrnehmen lassen. Im Übrigen gelten die §§ 88 bis 92 des Zehnten Buches für die gemeinsamen Einrichtungen im Aufgabenbereich dieses Buches entsprechend.

(5) Die Bundesagentur stellt der gemeinsamen Einrichtung Angebote an Dienstleistungen zur Verfügung.

(6) Die Träger teilen der gemeinsamen Einrichtung alle Tatsachen und Feststellungen mit, von denen sie Kenntnis erhalten und die für die Leistungen erforderlich sind.

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Arbeitsrecht: Zur Zulässigkeit einer sachgrundlosen Befristung

18.02.2016

Eine sachgrundlose Befristung ist nach § 14 II 2 TzBfG nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Arbeitsrecht: Missbräuchliche Gestaltung einer Befristungsabrede

12.06.2014

Bei einer rechtsmissbräuchlichen Ausnutzung der Möglichkeiten zur sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsverhältnisses kann sich der unredliche Vertragspartner nicht auf die Befristung berufen.

Arbeitsrecht: Unwirksamkeit der Kündigung wegen unterlassener Anhörung des Betriebsrats trotz ungültiger Betriebsratswahl

25.10.2011

Wird Betriebsratswahl erfolgreich angefochten, aber nicht Nichtigkeit von Anfang an festgestellt, hat Anfechtung keine rückwirkende Kraft-BAG vom 09.06.11-Az:6 AZR 132/10

Referenzen - Gesetze | § 44 FlurbG

§ 44 FlurbG zitiert oder wird zitiert von 15 §§.

§ 44 FlurbG wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen


Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei:1.a)die Ausfuhrlieferungen (§ 6) und die Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr (§ 7),b)die innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a); dies gilt nicht, wenn der Unternehmer sein

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 85


(1) Wird der Widerspruch für begründet erachtet, so ist ihm abzuhelfen. (2) Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, so erläßt den Widerspruchsbescheid 1. die nächsthöhere Behörde oder, wenn diese eine oberste Bundes- oder eine oberste Landesbehörd
§ 44 FlurbG wird zitiert von 9 anderen §§ im Flurbereinigungsgesetz.

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 6 Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende


(1) Träger der Leistungen nach diesem Buch sind:1.die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur), soweit Nummer 2 nichts Anderes bestimmt,2.die kreisfreien Städte und Kreise für die Leistungen nach § 16a, für das Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 un

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 6a Zugelassene kommunale Träger


(1) Die Zulassungen der aufgrund der Kommunalträger-Zulassungsverordnung vom 24. September 2004 (BGBl. I S. 2349) anstelle der Bundesagentur als Träger der Leistungen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zugelassenen kommunalen Träger werden vom Bundesm

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 46 Finanzierung aus Bundesmitteln


(1) Der Bund trägt die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Verwaltungskosten, soweit die Leistungen von der Bundesagentur erbracht werden. Der Bundesrechnungshof prüft die Leistungsgewährung. Dies gilt auch, soweit d

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 6b Rechtsstellung der zugelassenen kommunalen Träger


(1) Die zugelassenen kommunalen Träger sind anstelle der Bundesagentur im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit Träger der Aufgaben nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 mit Ausnahme der sich aus den §§ 44b, 48b, 50, 51a, 51b, 53, 55, 56 Absatz 2, §§ 64 u
§ 44 FlurbG zitiert 4 andere §§ aus dem Flurbereinigungsgesetz.

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 6 Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende


(1) Träger der Leistungen nach diesem Buch sind:1.die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur), soweit Nummer 2 nichts Anderes bestimmt,2.die kreisfreien Städte und Kreise für die Leistungen nach § 16a, für das Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 un

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 6a Zugelassene kommunale Träger


(1) Die Zulassungen der aufgrund der Kommunalträger-Zulassungsverordnung vom 24. September 2004 (BGBl. I S. 2349) anstelle der Bundesagentur als Träger der Leistungen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zugelassenen kommunalen Träger werden vom Bundesm

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 6b Rechtsstellung der zugelassenen kommunalen Träger


(1) Die zugelassenen kommunalen Träger sind anstelle der Bundesagentur im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit Träger der Aufgaben nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 mit Ausnahme der sich aus den §§ 44b, 48b, 50, 51a, 51b, 53, 55, 56 Absatz 2, §§ 64 u

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 44c Trägerversammlung


(1) Die gemeinsame Einrichtung hat eine Trägerversammlung. In der Trägerversammlung sind Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers je zur Hälfte vertreten. In der Regel entsenden die Träger je drei Vertreterinnen

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Bundesgerichtshof Urteil, 22. Okt. 2009 - III ZR 295/08

bei uns veröffentlicht am 22.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 295/08 Verkündet am: 22. Oktober 2009 S t r a u s s Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Apr. 2015 - I ZR 13/14

bei uns veröffentlicht am 30.04.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 13/14 Verkündet am: 30. April 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Sozialgericht Bayreuth Beschluss, 28. Sept. 2016 - S 17 AS 675/16 ER

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der Antragsteller zu 1 und 2 vom 26.08.2016 gegen die Sanktionsbescheide vom 24.08.2016 (Minderung des Arbeitslosengeldes II der Antragsteller um 10% der Regelleistung im Zeitraum 01

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 06. Nov. 2017 - L 11 AS 694/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 06.11.2017

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 15.08.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Streitig ist die Gewährung v

Verwaltungsgericht Regensburg Gerichtsbescheid, 04. Nov. 2014 - RN 9 K 14.488

bei uns veröffentlicht am 04.11.2014

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 2. Januar 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids des Beklagten vom 14. Februar 2014 wird aufgehoben. II. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Zugang zu den dienstlichen Telefon

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 22. März 2016 - Au 3 K 15.1794

bei uns veröffentlicht am 22.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbes

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 12. Feb. 2019 - L 7 AS 1008/18 NZB

bei uns veröffentlicht am 12.02.2019

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 24.10.2018 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Juli 2016 - L 11 AS 43/14

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Gründe Leitsatz: in dem Rechtsstreit Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch den Geschäftsführer des Operativen Service der Agentur für Arbeit …, - Klägerin und Berufungsklägerin - gegen Kreis S., vertret

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Apr. 2016 - L 11 AS 355/15

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 22.04.2015 wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Jan. 2015 - 6 CE 14.2856

bei uns veröffentlicht am 23.01.2015

Tenor I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 11. Dezember 2014 - M 21 E 14.5142 - wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tra

Sozialgericht Nürnberg Beschluss, 16. Jan. 2017 - S 16 AS 1483/16 ER

bei uns veröffentlicht am 16.01.2017

Tenor I. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Der Antragsteller begehrt im Wege des einstweiligen Recht

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 18. Dez. 2015 - Au 3 E 15.1795

bei uns veröffentlicht am 18.12.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei. Gründe I. 1. Der Antragsteller beantragte am 1. Dezemb

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Mai 2018 - 12 N 18.9

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor I. Die §§ 23 und 24 der Verordnung zur Durchführung des Asylgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Aufnahmegesetzes und des § 12a des Aufenthaltsgesetzes (Asyldurchführungsverordnung – DVAsyl) vom 16. August 201

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 05. Aug. 2015 - 5 BV 15.160

bei uns veröffentlicht am 05.08.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München 5 BV 15.160 Im Namen des Volkes Urteil vom 5. August 2015 (VG Ansbach, Entscheidung vom 14. November 2014, Az.: AN 14 K 13.302149) 5. Senat Sachgebietsschl

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Dez. 2017 - L 11 AS 391/14 KL

bei uns veröffentlicht am 20.12.2017

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, 98.511,23 EUR an die Klägerin zu zahlen. II. Es wird festgestellt, dass die verweigerte Mittelfreigabe mit Schreiben vom 13.12.2013 rechtswidrig gewesen ist. III. Die Beklagte hat die K

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 15. Nov. 2016 - 2 S 16/50198

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragstelle

Sozialgericht München Urteil, 10. März 2017 - S 46 AS 372/15

bei uns veröffentlicht am 10.03.2017

Tenor I. Der Bescheid vom 5. Dezember 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22. Januar 2015 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers zu erstatten. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 29. Apr. 2014 - L 7 AS 260/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 29.04.2014

Gründe I. Die Antragsteller und Beschwerdeführer (Bf) wenden sich gegen die Zwangsvollstreckung aus jeweils den Bf zu 1) und die Bf zu 2) betreffenden Erstattungs- und Rückforderungsbescheiden des Beschwerdegegners (Bg) bzgl. zu

Sozialgericht Nürnberg Beschluss, 15. Nov. 2018 - S 22 AS 1038/18 ER

bei uns veröffentlicht am 15.11.2018

Tenor I. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Dieser Beschluss ist unanfechtbar. Gründe I. Mit ihrem Ei

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. Sept. 2018 - 2 C 14/18

bei uns veröffentlicht am 20.09.2018

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit des Übertritts der Klägerin als Beamtin aus dem Dienst der beklagten Bundesagentur für Arbeit in den des beige

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. Sept. 2018 - 2 C 12/18

bei uns veröffentlicht am 20.09.2018

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit des Übertritts der Klägerin als Beamtin aus dem Dienst der beklagten Bundesagentur für Arbeit in

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. Sept. 2018 - 2 C 11/18

bei uns veröffentlicht am 20.09.2018

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit des Übertritts der Klägerin als Beamtin aus dem Dienst der beklagten Bundesagentur für Arbeit in den des beige

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. Sept. 2018 - 2 C 13/18

bei uns veröffentlicht am 20.09.2018

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit des Übertritts der Klägerin als Beamtin aus dem Dienst der beklagten Bundesagentur für Arbeit in

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. Sept. 2018 - 2 C 10/18

bei uns veröffentlicht am 20.09.2018

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit des Übertritts der Klägerin als Beamtin aus dem Dienst der beklagten Bundesagentur für Arbeit in

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. Januar 2016 - 23 TaBV 1039/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 22. Mai 2018 - 1 BvR 1728/12, 1 BvR 1756/12

bei uns veröffentlicht am 22.05.2018

Tenor 1. Die Verfassungsbeschwerden werden zurückgewiesen. 2. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Beschwerdeführern die

Bundessozialgericht Beschluss, 19. Feb. 2018 - B 6 SF 3/17 S

bei uns veröffentlicht am 19.02.2018

Tenor Auf die Erinnerung wird in dem Verzeichnis der Pauschgebühren des Bundessozialgerichts für das Quartal IV/2016 vom 11. Januar 2017 die Feststellung, dass die Erinnerungsführerin für das Revis

Bundessozialgericht Urteil, 14. Feb. 2018 - B 14 AS 12/17 R

bei uns veröffentlicht am 14.02.2018

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 18. Oktober 2016 und des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 18. Dezember 2013 sowie der Mah

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Jan. 2017 - 1 C 10/16

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

Tatbestand 1 Die Kläger sind die Erben eines verstorbenen syrischen Staatsangehörigen (im Folgenden: Verpflichtungsgeber), der durch Abgabe von Verpflichtungserklärungen

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 08. Nov. 2016 - 1 BvR 2317/15

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe I.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. Okt. 2016 - 7 C 20/15

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt Informationszugang zu den aktuellen dienstlichen Telefonnummern von Bediensteten des Beklagten. Diese sind von ihren Kunden nicht unmitte

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 01. Sept. 2016 - 8 Sa 969/15

bei uns veröffentlicht am 01.09.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 28.05.2015  - 3 Ca 293/15 -  wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Parteien streiten im Anwendungsbereich des Tarifvertr

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 01. Sept. 2016 - 8 Sa 1862/15

bei uns veröffentlicht am 01.09.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 10.11.2015  - 2 Ca 1290/15 -  abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Pa

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 01. Sept. 2016 - 8 Sa 1861/15

bei uns veröffentlicht am 01.09.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 10.11.2015  - 2 Ca 1210/15 -  abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die

Bundessozialgericht Urteil, 10. Aug. 2016 - B 14 AS 23/15 R

bei uns veröffentlicht am 10.08.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 28. April 2015 und der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hannover vom 29. Januar 2013 geän

Bundesarbeitsgericht Urteil, 09. Juni 2016 - 6 AZR 321/15

bei uns veröffentlicht am 09.06.2016

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 8. Mai 2015 - 3 Sa 627/14 - wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 02. Juni 2016 - L 7 AS 915/14

bei uns veröffentlicht am 02.06.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 12.03.2014 geändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 13.02.2012 in de

Bundessozialgericht Urteil, 31. Mai 2016 - B 1 AS 1/16 KL

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Apr. 2016 - VI ZR 158/14

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

10 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 158/14 Verkündet am: 12. April 2016 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 826 (D),

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 01. März 2016 - 22 K 7814/15

bei uns veröffentlicht am 01.03.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des au

Sozialgericht Köln Urteil, 26. Feb. 2016 - S 37 AS 2235/13

bei uns veröffentlicht am 26.02.2016

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Kosten nach § 36 a SGB II für den Aufenthalt von Frau F1 sowie deren Kinder S und E im Frauenhaus Köln im Zeitraum vom 18.03.2011 bis 05.07.2011 i.H.v. 2045,73 Euro zu erstatten. Im Übrigen wird di

Bundesarbeitsgericht Urteil, 27. Jan. 2016 - 4 AZR 468/14

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

Tenor I. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 8. Oktober 2013 - 2 Sa 272/12 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des Lan

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 19. Jan. 2016 - 2 Sa 131/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor 1. Auf die klägerische Berufung wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Neubrandenburg vom 25. April 2012 (4 Ca 986/11) teilweise abgeändert und in Hinblick auf die geänderte Prozesslage in der Hauptsache wie folgt neu gefasst: Es wird festg

Sozialgericht Dessau-Roßlau Beschluss, 28. Dez. 2015 - S 34 SF 50/15

bei uns veröffentlicht am 28.12.2015

Tenor Die Feststellung der Streitsachengebühr vom 02.10.2014 in Höhe von 450,00 EUR wird aufgehoben. Gründe I. 1 Die Erinnerungsführerin wendet sich gegen die Festsetzung einer Pauschgebühr nach § 184 Sozialgerichtsgesetz (SGG) für die Ver

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Urteil, 17. Dez. 2015 - 5 Sa 135/15

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 19.03.2015, Az. 4 Ca 1748 a/14, wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbe

Bundessozialgericht Urteil, 12. Nov. 2015 - B 14 AS 34/14 R

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 22. November 2013 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Geric

Sozialgericht Aachen Urteil, 13. Okt. 2015 - S 11 AS 663/15

bei uns veröffentlicht am 13.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Der Kläger ist Eigentümer eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstücks X.- Straße in T ... In diesem Haus vermietete der Kläger eine Wohnung an Herrn U. S ... H

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 07. Okt. 2015 - 7 ABR 75/13

bei uns veröffentlicht am 07.10.2015

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. August 2013 - 15 TaBV 798/13 - wird als unzulässig verworfen.

Sozialgericht Aachen Beschluss, 02. Juli 2015 - S 14 AS 304/15

bei uns veröffentlicht am 02.07.2015

Tenor Der Rechtsweg zu den Sozialgerichten ist unzulässig. Der Rechtsstreit wird an das zuständige Verwaltungsgericht Aachen verwiesen. Die Streitwert- und Kostenentscheidung bleiben dem zuständigen Verwaltungsgericht vorbehalten. 1Gründe: 2I. 3Str

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(1) Träger der Leistungen nach diesem Buch sind:1.die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur), soweit Nummer 2 nichts Anderes bestimmt,2.die kreisfreien Städte und Kreise für die Leistungen nach § 16a, für das Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 und 2 und die...
(1) Die Zulassungen der aufgrund der Kommunalträger-Zulassungsverordnung vom 24. September 2004 (BGBl. I S. 2349) anstelle der Bundesagentur als Träger der Leistungen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zugelassenen kommunalen Träger werden vom Bundesministerium für...
(1) Die zugelassenen kommunalen Träger sind anstelle der Bundesagentur im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit Träger der Aufgaben nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 mit Ausnahme der sich aus den §§ 44b, 48b, 50, 51a, 51b, 53, 55, 56 Absatz 2, §§ 64 und 65d...
(1) Träger der Leistungen nach diesem Buch sind:1.die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur), soweit Nummer 2 nichts Anderes bestimmt,2.die kreisfreien Städte und Kreise für die Leistungen nach § 16a, für das Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 und 2 und die...
(1) Die gemeinsame Einrichtung hat eine Trägerversammlung. In der Trägerversammlung sind Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers je zur Hälfte vertreten. In der Regel entsenden die Träger je drei Vertreterinnen oder Vertreter...