Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 27 Leistungen für Auszubildende

(1) Auszubildende im Sinne des § 7 Absatz 5 erhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Maßgabe der folgenden Absätze. Die Leistungen für Auszubildende im Sinne des § 7 Absatz 5 gelten nicht als Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1.

(2) Leistungen werden in Höhe der Mehrbedarfe nach § 21 Absatz 2, 3, 5 und 6 und in Höhe der Leistungen nach § 24 Absatz 3 Nummer 2 erbracht, soweit die Mehrbedarfe nicht durch zu berücksichtigendes Einkommen oder Vermögen gedeckt sind.

(3) Leistungen können für Regelbedarfe, den Mehrbedarf nach § 21 Absatz 7, Bedarfe für Unterkunft und Heizung, Bedarfe für Bildung und Teilhabe und notwendige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Darlehen erbracht werden, sofern der Leistungsausschluss nach § 7 Absatz 5 eine besondere Härte bedeutet. Eine besondere Härte ist auch anzunehmen, wenn Auszubildenden, deren Bedarf sich nach §§ 12 oder 13 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bemisst, aufgrund von § 10 Absatz 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keine Leistungen zustehen, diese Ausbildung im Einzelfall für die Eingliederung der oder des Auszubildenden in das Erwerbsleben zwingend erforderlich ist und ohne die Erbringung von Leistungen zum Lebensunterhalt der Abbruch der Ausbildung droht; in diesem Fall sind Leistungen als Zuschuss zu erbringen. Für den Monat der Aufnahme einer Ausbildung können Leistungen entsprechend § 24 Absatz 4 Satz 1 erbracht werden. Leistungen nach Satz 1 sind gegenüber den Leistungen nach Absatz 2 nachrangig.

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zitiert oder wird zitiert von 11 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Wohngeldgesetz - WoGG | § 7 Ausschluss vom Wohngeld


(1) Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger und Empfängerinnen von1.Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, auch in den Fällen des § 25 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch,2.Leistungen für Auszubildende nach § 27 Absatz 3 des Zweiten Bu
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 7 Leistungsberechtigte


(1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die1.das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,2.erwerbsfähig sind,3.hilfebedürftig sind und4.ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschla

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 6 Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende


(1) Träger der Leistungen nach diesem Buch sind:1.die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur), soweit Nummer 2 nichts Anderes bestimmt,2.die kreisfreien Städte und Kreise für die Leistungen nach § 16a, für das Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 un

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 42a Darlehen


(1) Darlehen werden nur erbracht, wenn ein Bedarf weder durch Vermögen nach § 12 Absatz 2 und 4 Satz 1 noch auf andere Weise gedeckt werden kann. Darlehen können an einzelne Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften oder an mehrere gemeinsam vergeben werd
zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 13 Bedarf für Studierende


(1) Als monatlicher Bedarf gelten für Auszubildende in 1. Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien und Kollegs 421 Euro,2. Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen 452 Euro. (2) Die Bed

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 10 Alter


(1) (weggefallen) (2) (weggefallen) (3) Ausbildungsförderung wird nicht geleistet, wenn Auszubildende bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, für den sie Ausbildungsförderung beantragen, das 45. Lebensjahr vollendet haben. Satz 1 gilt nicht, we

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 12 Bedarf für Schüler


(1) Als monatlicher Bedarf gelten für Schüler 1. von Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 262 Euro,2. von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachobe
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 7 Leistungsberechtigte


(1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die1.das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,2.erwerbsfähig sind,3.hilfebedürftig sind und4.ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschla

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 19 Bürgergeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe


(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Bürgergeld. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Bürgergeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 21 Mehrbedarfe


(1) Mehrbedarfe umfassen Bedarfe nach den Absätzen 2 bis 7, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind. (2) Bei werdenden Müttern wird nach der zwölften Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Monats, in welchen die Entbindung fällt, ein Mehrb

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen


(1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als

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Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 03. Aug. 2016 - L 10 AL 138/16 NZB

bei uns veröffentlicht am 03.08.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 10.06.2016 - S 10 AL 30/15 - wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 11. Nov. 2016 - L 7 AS 704/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 11.11.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 2. September 2016, S 54 AS 1799/16 ER wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Die Ant

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 09. Aug. 2016 - L 16 AS 366/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 09.08.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen Ziffern I und II des Beschlusses des Sozialgerichts Regensburg vom 29. April 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Di

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 31. Mai 2016 - S 8 AS 416/16

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor 1. Der Beklagte wird unter Abänderung seines Bescheids vom 22. Oktober 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 16. März 2016 verpflichtet, der Klägerin Leistungen für September 2015 ohne Berücksichtigung der in diesem Monat

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Juli 2018 - L 15 AS 686/16

bei uns veröffentlicht am 18.07.2018

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 30. August 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tat

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 01. Dez. 2015 - L 11 AS 780/15 B PKH

bei uns veröffentlicht am 01.12.2015

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 01.10.2015 (Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe) wird zurückgewiesen. Gründe I. Streitig ist die Ablehnung der Bewilligung ei

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 01. Dez. 2015 - L 11 AS 781/15 B PKH

bei uns veröffentlicht am 01.12.2015

Tenor Die Beschwerde wird verworfen. Gründe I. Streitig ist, ob der Antragsgegner (Ag) zu Recht einen Zuschuss zu den Unterkunfts- und Heizungskosten des Antragstellers (ASt) gemäß § 27 Abs. 3 Zweites Buch Sozialgese

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Juli 2015 - L 7 AS 594/14

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Tenor I. Auf die Berufung und Anschlussberufung wird das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 7. Juli 2014 aufgehoben und der Beklagte unter Abänderung des Bescheids vom 19.08.2013 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 11.09.2013 und

Sozialgericht Landshut Urteil, 27. Juli 2017 - S 11 AS 170/16

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor I. Der Bescheid vom 28.01.2016 und der Bescheid vom 07.03.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 09.03.2016 werden abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 216,42 Euro zu zahlen. II. Der

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Feb. 2014 - 12 ZB 14.21

bei uns veröffentlicht am 03.02.2014

Tenor I. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Zulassungsverfahren wird abgelehnt. II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. III. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsve

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Jan. 2014 - 10 CS 13.1996

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

Tenor I. Unter Abänderung der Nr. 1 des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 2. September 2013 wird die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 22. Mai 201

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Dez. 2017 - L 11 AS 391/14 KL

bei uns veröffentlicht am 20.12.2017

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, 98.511,23 EUR an die Klägerin zu zahlen. II. Es wird festgestellt, dass die verweigerte Mittelfreigabe mit Schreiben vom 13.12.2013 rechtswidrig gewesen ist. III. Die Beklagte hat die K

Sozialgericht Bayreuth Urteil, 01. Juni 2016 - S 9 AS 900/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2016

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 25. Juli 2013 in der Fassung des Bescheides vom 5. August 2013 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 13. August 2013 und 26. August 2013 wird unter Berücksichtigung des Teilanerkenntnis

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 17. Sept. 2014 - L 16 AS 813/13

bei uns veröffentlicht am 17.09.2014

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 23. Oktober 2013 wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu erstatten.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 23. Juli 2014 - L 16 AS 457/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor I. Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts vom 15. Mai 2014 abgeändert. II. Der Beschwerdegegner wird verpflichtet, der Beschwerdeführerin darlehensweise Leistungen in Höhe von monatlich 287 € fü

Sozialgericht München Urteil, 10. März 2017 - S 46 AS 372/15

bei uns veröffentlicht am 10.03.2017

Tenor I. Der Bescheid vom 5. Dezember 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22. Januar 2015 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers zu erstatten. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Apr. 2014 - L 16 R 698/13

bei uns veröffentlicht am 16.04.2014

Tatbestand Streitig ist die Nachforderung von insgesamt 669,13 EUR aufgrund einer Betriebsprüfung unter Berücksichtigung der versicherungsrechtlichen Beurteilung von Beschäftigungsverhältnissen vor und während des Berufsgrundschuljahr

Landessozialgericht NRW Beschluss, 28. Jan. 2019 - L 2 AS 2158/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 28.01.2019

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 03.12.2018 wird zurückgewiesen. Kosten für das Beschwerdeverfahren sind nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgeleh

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 08. Nov. 2017 - 5 C 11/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob der Klägerin für den Zeitraum von Mai 2011 bis August 2012 der erhöhte Unterkunftsbedarf nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BAföG z

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 17. Jan. 2017 - L 7 AY 18/17 ER-B

bei uns veröffentlicht am 17.01.2017

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 27. Dezember 2016 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe  1 Die nach §§ 172, 173 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zulässige

Bundessozialgericht Urteil, 19. Okt. 2016 - B 14 AS 40/15 R

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 23. Juli 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 15. Juni 2016 - B 4 AS 27/15 R

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 9. Februar 2015 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 18. Apr. 2016 - S 3 AS 149/16

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht werden folgende Fragen zur Entscheidung vorgelegt: a) Ist § 7 Abs. 1 Satz 2

Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 18. Apr. 2016 - S 3 AS 99/14

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht wird folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: Ist § 7 Abs. 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.2011 (BGBI. Teil I

Landessozialgericht NRW Beschluss, 23. März 2016 - L 7 AS 1509/15

bei uns veröffentlicht am 23.03.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 17.06.2015 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Gründe: 2I. 3Die Beteiligten streiten im Überprüfungsverfahre

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 21. März 2016 - L 6 AS 73/13

bei uns veröffentlicht am 21.03.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 8. März 2013 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Beteiligten haben einander außergerichtliche Kosten für beide Rechtszüge nicht zu erstatten. Die Revision

Landessozialgericht NRW Beschluss, 15. März 2016 - L 7 AS 1849/15 NZB

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 15.09.2015 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten. 1Gründe: 2Die

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 18. Feb. 2016 - 14 K 3620/14

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Sozialgericht Stralsund Urteil, 17. Feb. 2016 - S 7 AS 441/13

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Kosten werden nicht erstattet. Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt als Auszubildende die Gewährung von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II für den Monat September 2012, hilfsweise einen höheren Zus

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 17. Feb. 2016 - L 4 AS 345/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 23. April 2015 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren

Bundessozialgericht Urteil, 17. Feb. 2016 - B 4 AS 2/15 R

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 15. Januar 2015 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Beschluss, 28. Dez. 2015 - L 2 AS 2191/15 B

bei uns veröffentlicht am 28.12.2015

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 08.12.2015 wird zurückgewiesen. 1Gründe: 2Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das Sozialgericht hat mit dem angefochtenen Beschluss zu

Sozialgericht Dessau-Roßlau Urteil, 16. Nov. 2015 - S 7 AS 1732/12

bei uns veröffentlicht am 16.11.2015

Tenor 1. Der Bescheid des Beklagten vom 29.02.2012 in Fassung des Änderungsbescheides vom 09.05.2012 und des Bescheides vom 21.06.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.06.2012 wird abgeändert und der Beklagte verurteilt, den Klägern i

Sozialgericht Duisburg Urteil, 08. Okt. 2015 - S 5 AS 5028/14

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin unter Änderung des Bescheides vom 14.07.2014 in der Fassung der Änderungsbescheide vom 21.08.2014 und 08.09.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.11.2014, Leistungen für den Regelbedarf

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 24. Sept. 2015 - 4 Bf 112/12

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 13. April 2012 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des gesamten Verfahrens. Gerichtsk

Landessozialgericht NRW Beschluss, 01. Sept. 2015 - L 7 AS 1144/15 B ER und L 7 AS 1145/15 B

bei uns veröffentlicht am 01.09.2015

Tenor Auf die Beschwerden der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 11.06.2015 geändert. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin Leistungen zur Deckung des Regelbedarf

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 29. Juni 2015 - 11 K 807/14

bei uns veröffentlicht am 29.06.2015

Tenor Der Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung seiner Bescheide vom 09.08.2013 und vom 02.10.2013 sowie des Widerspruchsbescheides vom 26.02.2014 verpflichtet, die Klägerin für den Zeitraum vom 01.06.2013 bis einschließlich Februar 2014 von

Landessozialgericht NRW Beschluss, 29. Juni 2015 - L 2 AS 587/15 B ER und L 2 AS 588/15 B

bei uns veröffentlicht am 29.06.2015

Tenor Die Beschwerden der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 16.03.2015 werden zurückgewiesen. Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Be

Bundessozialgericht Urteil, 16. Juni 2015 - B 4 AS 37/14 R

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayrischen Landessozialgerichts vom 30. Juli 2014 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 17. Feb. 2015 - B 14 AS 25/14 R

bei uns veröffentlicht am 17.02.2015

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13. März 2014 insoweit aufgehoben, als der Beklagte unter Änderung der Bescheide vom 24. Januar

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 04. Feb. 2015 - 15 K 4847/12

bei uns veröffentlicht am 04.02.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höh

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 22. Jan. 2015 - L 2 AS 4/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob die Antragstellerin Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts hat. 2 Die 1

Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 12. Dez. 2014 - S 3 AS 130/14

bei uns veröffentlicht am 12.12.2014

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht wird folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: Ist § 22 Abs. 1

Landessozialgericht NRW Beschluss, 24. Sept. 2014 - L 19 AS 1680/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 24.09.2014

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 26.08.2014 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin auch im Beschwerdeverfahren zu erstatten. Der Antragstell

Landessozialgericht NRW Beschluss, 27. Aug. 2014 - L 2 AS 314/14 B

bei uns veröffentlicht am 27.08.2014

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 24.01.2014 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Gründe: 2I. 3Mit ihrer im September 2013 erhobenen Klage begehrt die Klägerin von dem Beklagten

Landessozialgericht NRW Beschluss, 21. Aug. 2014 - L 7 AS 1663/13 B und L 7 AS 1182/13 B ER

bei uns veröffentlicht am 21.08.2014

Tenor Der Antragsgegner trägt die Hälfte der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin im Verfahren des ersten Rechtszugs. Weitere Kosten für das Beschwerdeverfahren hat der Antragsgegner nicht zu erstatten. Auf die Beschwerde der An

Landessozialgericht NRW Beschluss, 18. Aug. 2014 - L 7 AS 1191/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 18.08.2014

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 16.06.2014 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. 1Gründe: 2Das mit der Beschwerde verfolgte Begehren der Antragstell

Landessozialgericht NRW Beschluss, 14. Aug. 2014 - L 2 AS 1229/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 14.08.2014

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 13.06.2014 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. 1Gründe: 2Die zulässige Beschwerde der Antragstellerin, mi

Bundessozialgericht Urteil, 06. Aug. 2014 - B 4 AS 55/13 R

bei uns veröffentlicht am 06.08.2014

Tenor Die Revisionen der Klägerinnen gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 15. Mai 2013 werden zurückgewiesen.

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(1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung...