Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 28 Bedarfe für Bildung und Teilhabe

(1) Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7 gesondert berücksichtigt. Bedarfe für Bildung werden nur bei Personen berücksichtigt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten (Schülerinnen und Schüler).

(2) Bei Schülerinnen und Schülern werden die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt für

1.
Schulausflüge und
2.
mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.
Für Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird, gilt Satz 1 entsprechend.

(3) Für die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit persönlichem Schulbedarf ist § 34 Absatz 3 und 3a des Zwölften Buches mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass der nach § 34 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 3a des Zwölften Buches anzuerkennende Bedarf für das erste Schulhalbjahr regelmäßig zum 1. August und für das zweite Schulhalbjahr regelmäßig zum 1. Februar zu berücksichtigen ist.

(4) Bei Schülerinnen und Schülern, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden. Als nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs gilt auch eine Schule, die aufgrund ihres Profils gewählt wurde, soweit aus diesem Profil eine besondere inhaltliche oder organisatorische Ausgestaltung des Unterrichts folgt; dies sind insbesondere Schulen mit naturwissenschaftlichem, musischem, sportlichem oder sprachlichem Profil sowie bilinguale Schulen, und Schulen mit ganztägiger Ausrichtung.

(5) Bei Schülerinnen und Schülern wird eine schulische Angebote ergänzende angemessene Lernförderung berücksichtigt, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen. Auf eine bestehende Versetzungsgefährdung kommt es dabei nicht an.

(6) Bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden die entstehenden Aufwendungen berücksichtigt für

1.
Schülerinnen und Schüler und
2.
Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird.
Für Schülerinnen und Schüler gilt dies unter der Voraussetzung, dass die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird oder durch einen Kooperationsvertrag zwischen Schule und Tageseinrichtung vereinbart ist. In den Fällen des Satzes 2 ist für die Ermittlung des monatlichen Bedarfs die Anzahl der Schultage in dem Land zugrunde zu legen, in dem der Schulbesuch stattfindet.

(7) Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden pauschal 15 Euro monatlich berücksichtigt, sofern bei Leistungsberechtigten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, tatsächliche Aufwendungen entstehen im Zusammenhang mit der Teilnahme an

1.
Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,
2.
Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
3.
Freizeiten.
Neben der Berücksichtigung von Bedarfen nach Satz 1 können auch weitere tatsächliche Aufwendungen berücksichtigt werden, wenn sie im Zusammenhang mit der Teilnahme an Aktivitäten nach Satz 1 Nummer 1 bis 3 entstehen und es den Leistungsberechtigten im Einzelfall nicht zugemutet werden kann, diese aus den Leistungen nach Satz 1 und aus dem Regelbedarf zu bestreiten.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 17 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Bundeskindergeldgesetz - BKGG 1996 | § 6a Kinderzuschlag


(1) Personen erhalten für in ihrem Haushalt lebende unverheiratete oder nicht verpartnerte Kinder, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, einen Kinderzuschlag, wenn1.sie für diese Kinder nach diesem Gesetz oder nach dem X. Abschnitt des E

Bundeskindergeldgesetz - BKGG 1996 | § 6b Leistungen für Bildung und Teilhabe


(1) Personen erhalten Leistungen für Bildung und Teilhabe für ein Kind, wenn sie für dieses Kind nach diesem Gesetz oder nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes Anspruch auf Kindergeld oder Anspruch auf andere Leistungen im Sinne von § 4 ha
wird zitiert von 14 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 7 Leistungsberechtigte


(1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die1.das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,2.erwerbsfähig sind,3.hilfebedürftig sind und4.ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschla

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen


(1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Beträge mit Ausnahme der in § 11a genannten Einnahmen sowie Einnahmen, die nach anderen Vorschriften des Bundesrechts nicht als Einkommen im Sinne dies

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts


(1) Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile sowie persönliche Bedürfnisse des tägl

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 9 Hilfebedürftigkeit


(1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer So
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 34 Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten


(1) Wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres vorsätzlich oder grob fahrlässig die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach diesem Buch an sich oder an Personen, die mit ihr oder ihm in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ohne wichtigen Grun

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Bundesgerichtshof Urteil, 22. Okt. 2009 - III ZR 295/08

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 295/08 Verkündet am: 22. Oktober 2009 S t r a u s s Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Nov. 2017 - L 11 AS 322/17

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Juli 2018 - L 13 R 729/16

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Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 11. August 2016 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 25. März 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 23. Mai 20

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Sept. 2014 - 18 K 14.31

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Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. Tatbestand Mit Sch

Sozialgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 22. Sept. 2015 - S 17 AS 1078/13

bei uns veröffentlicht am 22.09.2015

Gründe in dem Rechtsstreit A. - Klägerin - Proz.-Bev.: B. gegen Jobcenter Coburg Stadt, Hinterer Floßanger 10, 96450 Coburg - - Beklagter - Angelegenheiten nach dem SGB II Die 17. Kammer des Sozialg

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Nov. 2015 - L 11 AS 723/13

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Gründe Hauptschlagwort: Arbeitslosengeld II Aufhebung der Leistungsbewilligung Darlehenskündigung Darlehenszinsen Eigenheim grobe Fahrlässigkeit Kosten der Unterkunft und Heizung Rücknahme der Leistungsbewilligung Titel: Normenke

Sozialgericht Landshut Urteil, 04. Juni 2018 - S 7 AS 606/16

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Tenor I. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 12.04.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.06.2016 verurteilt, dem Kläger für den Zeitraum Sept. 2015 bis Juli 2016 monatlich 10,00 EUR zu bezahlen. II. D

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 08. Jan. 2018 - L 11 AS 868/17 NZB

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Tenor I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 25.10.2017 - S 22 AS 869/15 - wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Okt. 2014 - L 7 AS 253/14

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 31. Januar 2014 wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte hat dem Kläger die außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. III.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 17. Sept. 2014 - L 16 AS 813/13

bei uns veröffentlicht am 17.09.2014

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 23. Oktober 2013 wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu erstatten.

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 07. Okt. 2014 - Au 3 K 14.1030

bei uns veröffentlicht am 07.10.2014

Tenor I. Die Bescheide der Beklagten vom 17. Juni 2014 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, über die Anträge der Kläger jeweils vom 16. Juni 2014 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Landesarbeitsgericht Hamm Beschluss, 18. Dez. 2018 - 14 Ta 552/18

bei uns veröffentlicht am 18.12.2018

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 31. Juli 2018 aufgehoben. Es verbleibt – vorbehaltlich einer Entscheidung des Arbeitsgerichts über den Abänderungsantrag des Klägers vom 8. September

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. Okt. 2018 - L 6 R 453/15

bei uns veröffentlicht am 24.10.2018

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 26.08.2015 sowie der Bescheid der Beklagten vom 24.04.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 20.06.2013 aufgehoben und die Beklagte verpflichtet

Bundessozialgericht Urteil, 14. Juni 2018 - B 14 AS 13/17 R

bei uns veröffentlicht am 14.06.2018

Tenor Auf die Revisionen der Kläger wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Oktober 2015 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Land

Bundessozialgericht Urteil, 14. Juni 2018 - B 14 AS 28/17 R

bei uns veröffentlicht am 14.06.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 30. März 2017 wird zurückgewiesen.

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 22. Mai 2018 - 1 BvR 1728/12, 1 BvR 1756/12

bei uns veröffentlicht am 22.05.2018

Tenor 1. Die Verfassungsbeschwerden werden zurückgewiesen. 2. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Beschwerdeführern die

Bundessozialgericht Urteil, 25. Apr. 2018 - B 4 AS 19/17 R

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

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Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 18. Jan. 2018 - S 15 AS 1809/16

bei uns veröffentlicht am 18.01.2018

Tenor Der Bescheid vom 31.07.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.05.2016 wird abgeändert und der Beklagte verurteilt, dem Kläger im Zeitraum 01.07.2015 bis 31.10.2015 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Zuschuss zu ge

Verwaltungsgericht Halle Teilurteil, 08. Nov. 2017 - 5 A 431/16

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Tatbestand 1 Der Kläger begehrt, den Beklagten zu verurteilen, ihm im Kalenderjahr 2014 einen höheren Familienzuschlag zu zahlen. 2 Der Kläger ist Beamter des Beklagten und bekleidete das Amt eines Oberregierungsrates. 3 Am 11. November 2014 b

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 22. Sept. 2017 - 2 C 56/16, 2 C 57/16, 2 C 58/16, 2 C 56/16, 2 C 57/16, 2 C 58/16

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 22. Sept. 2017 - 2 C 7/17

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 22. Sept. 2017 - 2 C 6/17

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 22. Sept. 2017 - 2 C 5/17

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 22. Sept. 2017 - 2 C 4/17

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 22. Sept. 2017 - 2 C 8/17

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob

Bundesfinanzhof Urteil, 27. Juli 2017 - III R 1/09

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 4. Dezember 2008  3 K 28/06 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 05. Juli 2017 - B 14 AS 29/16 R

bei uns veröffentlicht am 05.07.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 22. Januar 2016 aufgehoben.

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 20. Jan. 2017 - L 3 AS 195/13

bei uns veröffentlicht am 20.01.2017

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 23. Oktober 2013 wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat dem Kläger auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten für das Berufungsverfahren zu erstatten. Die Re

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Dez. 2016 - XII ZB 207/15

bei uns veröffentlicht am 14.12.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 207/15 vom 14. Dezember 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 115 Abs. 1 Satz 2; SGB XII § 82 Abs. 1 Satz 3 Kindergeld ist im Sinne des Prozesskostenhilfere

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 07. Dez. 2016 - L 5 AS 461/14

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 8. August 2014 abgeändert. Der Bescheid der Beklagten vom 22. Mai 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 3. September 2012 wird aufgehoben und der Be

Bundessozialgericht Beschluss, 27. Okt. 2016 - B 4 AS 269/16 B

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor Der Antrag der Klägerin, ihr für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 24. Juni 2016 - L 3 AS 214/14 - Prozesskostenhilfe zu

Sozialgericht Halle Urteil, 18. Okt. 2016 - S 17 AS 903/14

bei uns veröffentlicht am 18.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen, einschließlich des Antrages auf Scheckzahlung. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist die Berücksichtigung von Schulgeld als Sonderbedar

Sozialgericht Detmold Urteil, 27. Sept. 2016 - S 7 AS 2145/13

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, unter Aufhebung des Bescheides vom 27.09.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08.11.2013 die Kosten des Instrumentalunterrichts der Klasse 5 und 6 für das Kind N F ab September 2013 in monatlichen Ra

Sozialgericht Dessau-Roßlau Urteil, 27. Sept. 2016 - S 30 AS 2430/14

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 16. Juli 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. August 2014 verurteilt, dem Kläger Fahrtkosten für die Fahrten zur Wahrnehmung des Förderunterrichts von A. nach J. am 11.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 26. Sept. 2016 - L 5 BK 2/14

bei uns veröffentlicht am 26.09.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Gewährung eines Kinderzuschlags nach § 6a Bundeskindergeldgeset

Sozialgericht Karlsruhe Entscheidung, 26. Aug. 2016 - S 14 AS 3067/15

bei uns veröffentlicht am 26.08.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Kostenübernahme für Nachhilfe in Mathematik in Höhe von etwa 810,-- Euro.2 Die Klägerin ist 2001 geboren und bezieh

Landessozialgericht NRW Urteil, 25. Aug. 2016 - L 7 AS 1942/13

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 11.09.2013 geändert. Der Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 27.10.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.12.2010 verurteilt, den Darlehensbe

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 27. Juli 2016 - 1 BvR 371/11

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird zurückgewiesen. Gründe A.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 06. Apr. 2016 - L 8 SO 4/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 29. Oktober 2015 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe für das Beschw

Bundessozialgericht Urteil, 17. März 2016 - B 4 AS 39/15 R

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. Mai 2015 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Geri

Landessozialgericht NRW Urteil, 25. Feb. 2016 - L 7 AS 1391/14

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 10.07.2014 wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Kläger zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Mit der Berufung wende

Europäischer Gerichtshof Urteil, 25. Feb. 2016 - C-299/14

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer) 25. Februar 2016 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung — Freizügigkeit — Unionsbürgerschaft — Gleichbehandlung — Richtlinie 2004/38/EG — Art. 24 Abs. 2 — Sozialhilfe — Verordnung

Sozialgericht Speyer Urteil, 23. Feb. 2016 - S 15 AS 857/15

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 22.04.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 04.02.2015 verurteilt, den Klägern jeweils einen Betrag in Höhe von 55,00 Euro zu gewähren. 2. Die Beklagte hat die notw

Bundessozialgericht Urteil, 17. Feb. 2016 - B 4 AS 2/15 R

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 15. Januar 2015 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 25. Nov. 2015 - L 5 BK 2/15 B

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein erstinstanzliches Ve

Europäischer Gerichtshof Urteil, 15. Sept. 2015 - C-67/14

bei uns veröffentlicht am 15.09.2015

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 15. September 2015 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung — Freizügigkeit — Unionsbürgerschaft — Gleichbehandlung — Richtlinie 2004/38/EG — Art. 24 Abs. 2 — Sozialhilfe — Verordnu

Landessozialgericht NRW Urteil, 02. Sept. 2015 - L 12 AS 558/14

bei uns veröffentlicht am 02.09.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 04.02.2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Betei

Landessozialgericht NRW Beschluss, 31. Aug. 2015 - L 6 AS 1297/15 B ER und L 6 AS 1298/15 B

bei uns veröffentlicht am 31.08.2015

Tenor Der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 21.07.2015 wird geändert. Den Antragstellern wird Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren bewilligt und Rechtsanwalt T, H beigeordnet. Der Antragsgegner wird verpflichtet, den An

Sozialgericht Rostock Urteil, 26. Aug. 2015 - S 6 BK 6/15

bei uns veröffentlicht am 26.08.2015

Tenor 1. Der Bescheid vom 24.11.2014 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 03.03.2015 wird aufgehoben und der Beklagte verpflichtet, dem Kläger die Kosten in Höhe von 240 € monatlich für die Monate September 2014 und Oktober 2014 für die T

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 25. Aug. 2015 - S 15 AS 997/15

bei uns veröffentlicht am 25.08.2015

Tenor Der Bescheid vom 16.9.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 5.3.2015 wird aufgehoben.Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Kläger zu erstatten. Tatbestand  1 Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte im Monat

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(1) Wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres vorsätzlich oder grob fahrlässig die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach diesem Buch an sich oder an Personen, die mit ihr oder ihm in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ohne wichtigen Grund...