Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 23a Aufenthaltsgewährung in Härtefällen

(1) Die oberste Landesbehörde darf anordnen, dass einem Ausländer, der vollziehbar ausreisepflichtig ist, abweichend von den in diesem Gesetz festgelegten Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen für einen Aufenthaltstitel sowie von den §§ 10 und 11 eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, wenn eine von der Landesregierung durch Rechtsverordnung eingerichtete Härtefallkommission darum ersucht (Härtefallersuchen). Die Anordnung kann im Einzelfall unter Berücksichtigung des Umstandes erfolgen, ob der Lebensunterhalt des Ausländers gesichert ist oder eine Verpflichtungserklärung nach § 68 abgegeben wird. Die Annahme eines Härtefalls ist in der Regel ausgeschlossen, wenn der Ausländer Straftaten von erheblichem Gewicht begangen hat oder wenn ein Rückführungstermin bereits konkret feststeht. Die Befugnis zur Aufenthaltsgewährung steht ausschließlich im öffentlichen Interesse und begründet keine eigenen Rechte des Ausländers.

(2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung eine Härtefallkommission nach Absatz 1 einzurichten, das Verfahren, Ausschlussgründe und qualifizierte Anforderungen an eine Verpflichtungserklärung nach Absatz 1 Satz 2 einschließlich vom Verpflichtungsgeber zu erfüllender Voraussetzungen zu bestimmen sowie die Anordnungsbefugnis nach Absatz 1 Satz 1 auf andere Stellen zu übertragen. Die Härtefallkommissionen werden ausschließlich im Wege der Selbstbefassung tätig. Dritte können nicht verlangen, dass eine Härtefallkommission sich mit einem bestimmten Einzelfall befasst oder eine bestimmte Entscheidung trifft. Die Entscheidung für ein Härtefallersuchen setzt voraus, dass nach den Feststellungen der Härtefallkommission dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen.

(3) Verzieht ein sozialhilfebedürftiger Ausländer, dem eine Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 erteilt wurde, in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Leistungsträgers, ist der Träger der Sozialhilfe, in dessen Zuständigkeitsbereich eine Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis erteilt hat, längstens für die Dauer von drei Jahren ab Erteilung der Aufenthaltserlaubnis dem nunmehr zuständigen örtlichen Träger der Sozialhilfe zur Kostenerstattung verpflichtet. Dies gilt entsprechend für die in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

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Bleiberechtsregelungen für langjährige geduldete Ausländer

20.10.2009

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Verwaltungsrecht

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zitiert oder wird zitiert von 11 §§.

wird zitiert von 6 §§ in anderen Gesetzen.

Staatsangehörigkeitsgesetz - RuStAG | § 10


(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn seine Identität und Staatsangehörigkeit gekl

Einkommensteuergesetz - EStG | § 62 Anspruchsberechtigte


(1) 1Für Kinder im Sinne des § 63 hat Anspruch auf Kindergeld nach diesem Gesetz, wer 1. im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder2. ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland a) nach § 1 Absatz 2 unbeschränkt ei

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 1 Berechtigte


(1) Anspruch auf Elterngeld hat, wer 1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.Bei

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 23 Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer


(1) Ausländern, die sich im Inland tatsächlich aufhalten, ist Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe bei Krankheit, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfe zur Pflege nach diesem Buch zu leisten. Die Vorschriften des Vierten Kapitels bleiben
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 105a Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren


Von den in § 4 Absatz 2 Satz 2, § 15a Abs. 4 Satz 2 und 3, § 23 Abs. 1 Satz 3, § 23a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2, § 43 Abs. 4, § 44a Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 1, § 61 Absatz 1d, § 72 Absatz 2, § 73 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 und 2, den §§ 78, 78a, § 79
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 6 Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende


(1) Träger der Leistungen nach diesem Buch sind:1.die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur), soweit Nummer 2 nichts Anderes bestimmt,2.die kreisfreien Städte und Kreise für die Leistungen nach § 16a, für das Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 un
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 11 Einreise- und Aufenthaltsverbot


(1) Gegen einen Ausländer, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben worden ist, ist ein Einreise- und Aufenthaltsverbot zu erlassen. Infolge des Einreise- und Aufenthaltsverbots darf der Ausländer weder erneut in das Bundesgebiet einreisen n

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 10 Aufenthaltstitel bei Asylantrag


(1) Einem Ausländer, der einen Asylantrag gestellt hat, kann vor dem bestandskräftigen Abschluss des Asylverfahrens ein Aufenthaltstitel außer in den Fällen eines gesetzlichen Anspruchs nur mit Zustimmung der obersten Landesbehörde und nur dann ertei

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 68 Haftung für Lebensunterhalt


(1) Wer sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, hat für einen Zeitraum von fünf Jahren sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den

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Verwaltungsgericht München Urteil, 24. Nov. 2016 - M 12 K 16.2271

bei uns veröffentlicht am 24.11.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 08. Okt. 2014 - 4 E 14.614

bei uns veröffentlicht am 08.10.2014

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller ist irakischer Staatsangehörig

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Aug. 2014 - 19 CS 14.1196

bei uns veröffentlicht am 13.08.2014

Tenor I. Unter entsprechender Abänderung der Nrn. 1 und 2 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 5. Mai 2014 wird die aufschiebende Wirkung der Klage vom 6. November 2013 angeordnet. II. Die Antragsgegnerin trägt die K

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 20. Nov. 2014 - 3 K 1533/13

bei uns veröffentlicht am 20.11.2014

Gründe Finanzgericht Nürnberg 3 K 1533/13 Im Namen des Volkes Urteil NZB V B 167/14 In dem Rechtsstreit ... - Klägerin - gegen ... - Beklagte - wegen Kindergeld für Kind S hat der

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 20. Nov. 2014 - 3 K 1510/13

bei uns veröffentlicht am 20.11.2014

Gründe Finanzgericht Nürnberg 3 K 1510/13 Im Namen des Volkes Urteil NZB V B 1/15 In dem Rechtsstreit ... - Klägerin - gegen ... - Beklagte - wegen Kindergeld für Kind F hat der 3.

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 04. Feb. 2015 - Au 6 K 14.1719

bei uns veröffentlicht am 04.02.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheit

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 02. Sept. 2015 - B 4 K 14.381

bei uns veröffentlicht am 02.09.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung ode

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 25. Aug. 2017 - S 5 EG 24/16

bei uns veröffentlicht am 25.08.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 8. Januar 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 4. Juli 2016 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Zwischen

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 04. März 2016 - 7 K 9307/13

bei uns veröffentlicht am 04.03.2016

Tenor Die Ordnungsverfügung der Ausländerbehörde der Beklagten vom 14. November 2013 wird hinsichtlich Ziffer 3. des Tenors (Rücknahme der am 16. Februar 20011 erteilten und unter dem 19. Dezember 2011 verlängerte Aufenthaltserlaubnis) aufgehoben.Im

Bundessozialgericht Urteil, 10. Juli 2014 - B 10 EG 1/13 R

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. Dezember 2010 wird zurückgewiesen.

Finanzgericht Köln Urteil, 07. Mai 2014 - 14 K 2405/13

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

Tenor Unter Aufhebung des Bescheides vom 22. Oktober 2012 und der Einspruchsentscheidung vom 2. Juli 2013 wird die Beklagte verpflichtet, der Klägerin Kindergeld in gesetzlicher Höhe für ihre am .... August 2012 geborene Tochter für die Monate Augus

Bundesfinanzhof Beschluss, 26. März 2013 - III B 158/12

bei uns veröffentlicht am 26.03.2013

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist die Mutter von zwei am … November 1992 und … Oktober 1993 geborenen Kindern. Sie ist Staatsangehörige

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 25. März 2013 - S 11 EG 438/13

bei uns veröffentlicht am 25.03.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Zwischen den Beteiligten ist im Rahmen eines Zugunstenverfahrens die Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Bewilligung von Elterngeld auf den Antrag der Kläg

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Feb. 2013 - XI R 9/12

bei uns veröffentlicht am 19.02.2013

Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Kindergeld für die Zeit vom 1. November 2003 bis 31. Oktober 2008 für die in den Jahren 1994, 1999 und 2001

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 04. Dez. 2012 - 1 BvL 4/12

bei uns veröffentlicht am 04.12.2012

Gründe A. 1 Gegenstand des Normenkontrollverfahrens ist die Frage, ob § 1 Abs. 7 Nr. 2 Buchstab

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 10. Okt. 2012 - 14 K 4711/10

bei uns veröffentlicht am 10.10.2012

Tenor 1. Unter Aufhebung des Bescheids der Beklagten vom 5. Dezember 2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25. November 2010 wird die Beklagte verpflichtet, für Juli 2005 für die Kinder B, C, D, E, F und G Kindergeld in der gesetzlichen Höh

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 10. Juli 2012 - 1 BvL 2/10, 1 BvL 3/10, 1 BvL 4/10, 1 BvL 3/11

bei uns veröffentlicht am 10.07.2012

Tenor 1. § 1 Absatz 6 Nummer 3 Buchstabe b des Gesetzes über die Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub (Bundeserziehungsgeldgesetz) in der Fassung des Gesetzes zur Anspruchsberecht

Bundesfinanzhof Urteil, 24. Mai 2012 - III R 20/10

bei uns veröffentlicht am 24.05.2012

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist der Vater des im Mai 1994 geborenen C und der im August 1998 geborenen T. Als vietnamesischer Staatsangehör

Bundessozialgericht Vorlagebeschluss, 15. Dez. 2011 - B 10 EG 15/10 R

bei uns veröffentlicht am 15.12.2011

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu folgender Frage eingeholt:

Bundesfinanzhof Urteil, 27. Okt. 2011 - III R 14/08

bei uns veröffentlicht am 27.10.2011

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist serbischer Staatsbürger. Sein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) war lediglich gedu

Bundesfinanzhof Urteil, 04. Aug. 2011 - III R 62/09

bei uns veröffentlicht am 04.08.2011

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) reiste zu Beginn der neunziger Jahre aus der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland ein. Ihr Antrag auf Ge

Bundesfinanzhof Urteil, 07. Apr. 2011 - III R 72/09

bei uns veröffentlicht am 07.04.2011

Tatbestand 1 I. Die aus Äthiopien stammende Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) lebt seit Juni 2003 mit ihrem Sohn in der Bundesrepublik Deutschland, seit November

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 24. Feb. 2011 - 4 K 351/10

bei uns veröffentlicht am 24.02.2011

Tenor Die Klagen werden abgewiesen.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zu einem Sechstel.Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1 Die Kläger begehren die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären Gründen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 19. Jan. 2011 - III S 44/09 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 19.01.2011

Tatbestand 1 I. Die Klägerin, Revisionsklägerin und Antragstellerin (Klägerin) begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) und die Beiordnung des Rechtsanwalts

Bundessozialgericht Urteil, 30. Sept. 2010 - B 10 EG 7/09 R

bei uns veröffentlicht am 30.09.2010

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 27. Februar 2009 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 30. Sept. 2010 - B 10 EG 6/09 R

bei uns veröffentlicht am 30.09.2010

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 27. Februar 2009 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Vorlagebeschluss, 30. Sept. 2010 - B 10 EG 9/09 R

bei uns veröffentlicht am 30.09.2010

Tenor Soweit die Revision der Klägerin die Gewährung von Elterngeld für den 12. bis 14. Lebensmonat ihrer am 9. März 2007 geborenen Kinder M. und M. betrifft, wird das Verfahren ausgesetzt und eine

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 04. Feb. 2009 - 2 B 449/08

bei uns veröffentlicht am 04.02.2009

Tenor Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 1

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Juli 2008 - 13 K 227/06

bei uns veröffentlicht am 22.07.2008

Tatbestand   1  Streitig ist, ob der Klägerin für die Monate nach der Geburt ihres Kindes, in denen sie die Voraussetzungen des § 62 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der seit dem 1. Januar 2006 geltenden Fassung nicht erfü

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 10. Juli 2007 - L 11 EL 2361/07

bei uns veröffentlicht am 10.07.2007

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 6. Mai 2004 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 09. März 2007 - 2 W 54/07

bei uns veröffentlicht am 09.03.2007

Tenor Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird zu erneuten Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Dem Betroffenen wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Verfahrensbevollmächtigten bewillig

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 26. Okt. 2006 - 4 K 1753/06

bei uns veröffentlicht am 26.10.2006

Tenor Die Klagen werden abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Die Kläger sind türkische Staatsangehörige kurdischer Volkszugehörigkeit. 2  Der Kläger Ziffer 1

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 27. März 2006 - 2 Q 45/05

bei uns veröffentlicht am 27.03.2006

Tenor Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 14. Juli 2005 - 6 K 44/04 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Zulassungsverfahrens tragen die Kläger. Der Streitwert wird fü

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 19. Dez. 2005 - 6 K 5/04

bei uns veröffentlicht am 19.12.2005

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Die Kläger begehren die Verpflichtung der Beklagten zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach § 25 Abs. 5 AufenthG.

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 22. Apr. 2005 - 12 K 204/04

bei uns veröffentlicht am 22.04.2005

Tenor Bezüglich der Klägerin Ziffer 3 wird das Verfahren eingestellt. Der Beklagte Ziffer 2 wird verpflichtet, den Klägern Ziffern 1, 2 und 4 bis 7 Duldungen ohne auflösende Bedingung bis zum 30.07.2005 zu erteilen. Im Übrigen werden die Kla

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(1) Träger der Leistungen nach diesem Buch sind:1.die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur), soweit Nummer 2 nichts Anderes bestimmt,2.die kreisfreien Städte und Kreise für die Leistungen nach § 16a, für das Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 und 2 und die...