Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 20 Verweisung, Abgabe
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Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Inhaltsverzeichnis
Soweit eine Sache an ein anderes Gericht verwiesen oder abgegeben wird, sind die Verfahren vor dem verweisenden oder abgebenden und vor dem übernehmenden Gericht ein Rechtszug. Wird eine Sache an ein Gericht eines niedrigeren Rechtszugs verwiesen oder abgegeben, ist das weitere Verfahren vor diesem Gericht ein neuer Rechtszug.
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published on 20/11/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 63/19 vom 20. November 2019 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja RVG §§ 15 Abs. 2, 17 Nr. 1, 20; GVG § 17 b Abs. 2 und 3 a) Wird eine Sache im Rechtsmittelverfahren an ei
published on 05/02/2015 00:00
Tenor
1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Bamberg vom 6.8.2014 abgeändert.
Der Kläger wird verurteilt, an den Beklagten 4.292,98 € nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentral
published on 17/12/2015 00:00
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Hamburg vom 17.11.2015 wird auf seine Kosten nach einem Streitwert von € 220,75 zurückgewiesen.
Gründe
I.
1
Der Kläger erhob gegen die Bekla
published on 21/03/2011 00:00
Tenor
Hinsichtlich des Bescheides des Beklagten vom 11. Dezember 2008 in Gestalt des Änderungsbescheides vom 8. Juli 2009 wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Kl
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