Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates zu Zuweisungen für das Krankengeld
Auf Grundlage der Daten nach § 7 Absatz 1 überprüft der Wissenschaftliche Beirat in seiner ersten Untersuchung nach § 266 Absatz 10 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Modelle zur Ermittlung der Zuweisungen für die Risikogruppen nach § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3. Dabei sind insbesondere Modelle zu überprüfen, bei denen die Zuweisungen nach Satz 1 ermittelt werden auf der Grundlage von 1. standardisierten Krankengeldbezugszeiten und versichertenindividuell geschätzten Krankengeldzahlbeträgen sowie 2. standardisierten Krankengeldleistungsausgaben.
Passende Werkzeuge
- SozialrechtKrankengeld-Höchstdauer-Rechner (§ 48 SGB V)Wie lange zahlt die Krankenkasse Krankengeld? Höchstens 78 Wochen wegen derselben Krankheit innerhalb von drei Jahren, gerechnet ab dem ersten AU-Tag (§ 48 SGB V). Der Rechner ermittelt das Aussteuerungsdatum, die verbleibende Dauer und die Drei-Jahres-Rahmenfrist.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
- SozialrechtKrankenkasse antwortet nicht: die Frist des § 13 Abs. 3a SGB VDrei Wochen, fünf mit Gutachten, sechs beim Zahnarzt-Verfahren. Wer keine begründete Verzögerungsmitteilung bekommt, für den knüpft der Wortlaut an das Verstreichen der Frist eine Genehmigungsfiktion.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken
Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.