Rechtspflegergesetz - RPflG 1969 | § 6 Bearbeitung übertragener Sachen durch den Richter
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Rechtspflegergesetz Inhaltsverzeichnis
Steht ein übertragenes Geschäft mit einem vom Richter wahrzunehmenden Geschäft in einem so engen Zusammenhang, dass eine getrennte Bearbeitung nicht sachdienlich wäre, so soll der Richter die gesamte Angelegenheit bearbeiten.
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Rechtsanwalt
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26/08/2014 10:43
Der Schutz der Familie nach Art. 6 I GG schließt familiäre Bindungen zwischen nahen Verwandten ein, insbesondere zwischen Großeltern und ihrem Enkelkind.
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4 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Prozesskostenhilfe sowie § 569 Abs. 3 Nr. 2 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend. Einem Beteiligten, dem Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, kann auch ein Steuerberater, Steuerbevollmäc
(1) Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Prozeßkostenhilfe mit Ausnahme des § 127 Absatz 2 Satz 2 der Zivilprozeßordnung gelten entsprechend. Macht der Beteiligte, dem Prozeßkostenhilfe bewilligt ist, von seinem Recht, einen Rechtsanwalt
(1) Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe gelten sinngemäß.
(2) Einem Beteiligten, dem Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, kann auch ein Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter
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Rechtspflegergesetz - RPflG 1969 | § 15 Betreuungssachen und betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen
(1) Von den Angelegenheiten, die dem Betreuungsgericht übertragen sind, bleiben dem Richter vorbehalten:1.Verrichtungen aufgrund der §§ 1814 bis 1816, 1817 Absatz 1 bis 4, der §§ 1818, 1819, 1820 Absatz 3 bis 5 und des § 1868 Absatz 1 bis 4 und 7 des
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published on 21/08/2018 00:00
Tenor
1. Auf die Beschwerde der Stadt N…, Stadtjugendamt, wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 27.5.2018 aufgehoben.
2. Die Beschwerde der Beteiligten S… S…l gegen den Beschlus
published on 22/09/2014 00:00
Gründe
I.
1
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Entziehung der elterlichen Sorge für sei
published on 24/06/2014 00:00
Tenor
1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt.
2. Die Verfas
published on 03/08/2010 00:00
Tenor
I. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Diez vom 16.04.2010 aufgehoben.
II. Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben.
Die außergerichtlichen Kost
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