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§ 43Amtlich · § 5 UrhG

Anordnungen der Bundesanstalt nach dem Wertpapierhandelsgesetz

Zeitreise: 29.04.2026

Der Prüfer hat darüber zu berichten, ob die Anordnungen der Bundesanstalt nach § 4 Absatz 1 Satz 3 des Wertpapierhandelsgesetzes eingehalten werden.

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