(1) Nach § 2 des Preisangaben- und Preisklauselgesetzes in der bis zum 13. September 2007 geltenden Fassung erteilte Genehmigungen gelten fort.

(2) Auf Preisklauseln, die bis zum 13. September 2007 vereinbart worden sind und deren Genehmigung bis dahin beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt worden ist, sind die bislang geltenden Vorschriften weiter anzuwenden.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

2 relevante Anwälte

2 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

2 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

2 Artikel zitieren .

Energierecht: Zur Inhaltskontrolle einer Preisanpassungsklausel im Gaslieferungsvertrag

15.09.2014

Eine Klausel wonach sich der Arbeitspreis für die Lieferung von Gas zu bestimmten Zeitpunkten ausschließlich in Abhängigkeit von der vertraglichen Preisentwicklung für Heizöl ändert, hält der Inhaltskontrolle stand.
Gaspreisanpassung

Mietrecht: Zur Behandlung alter Wertsicherungsklauseln

07.01.2014

Wertsicherungsklauseln, die bis zum 14.09.2007 weder genehmigungsfrei noch genehmigt waren, sind mit Wirkung für die Zukunft auflösend bedingt wirksam.
Nebenkosten

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

zitiert 1 andere §§ aus dem .

Preisklauselgesetz - PrKG | § 2 Ausnahmen vom Verbot


(1) Von dem Verbot nach § 1 Abs. 1 ausgenommen sind die in den §§ 3 bis 7 genannten zulässigen Preisklauseln. Satz 1 gilt im Fall1.der in § 3 genannten Preisklauseln,2.von in Verbraucherkreditverträgen im Sinne der §§ 491 und 506 des Bürgerlichen Ges

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Feb. 2014 - XII ZR 65/13

bei uns veröffentlicht am 05.02.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 65/13 Verkündet am: 5. Februar 2014 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Mai 2014 - VIII ZR 116/13

bei uns veröffentlicht am 14.05.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 116/13 Verkündet am: 14. Mai 2014 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Nov. 2013 - XII ZR 142/12

bei uns veröffentlicht am 13.11.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 142/12 Verkündet am: 13. November 2013 Küpferle Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja PrKG §§ 8,

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 17. Sept. 2012 - 3 W 48/12

bei uns veröffentlicht am 17.09.2012

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Rostock vom 20.02.2012 aufgehoben. Gründe 1 Auf die zulässige sofortige Beschwerde des Antragstellers war der Beschluss des Landgerichts, mit welchem diese

Referenzen

(1) Von dem Verbot nach § 1 Abs. 1 ausgenommen sind die in den §§ 3 bis 7 genannten zulässigen Preisklauseln. Satz 1 gilt im Fall1.der in § 3 genannten Preisklauseln,2.von in Verbraucherkreditverträgen im Sinne der §§ 491 und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches...