Preisklauselgesetz - PrKG | § 9 Übergangsvorschrift

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(1) Nach § 2 des Preisangaben- und Preisklauselgesetzes in der bis zum 13. September 2007 geltenden Fassung erteilte Genehmigungen gelten fort.

(2) Auf Preisklauseln, die bis zum 13. September 2007 vereinbart worden sind und deren Genehmigung bis dahin beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt worden ist, sind die bislang geltenden Vorschriften weiter anzuwenden.

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15/09/2014 15:02

Eine Klausel wonach sich der Arbeitspreis für die Lieferung von Gas zu bestimmten Zeitpunkten ausschließlich in Abhängigkeit von der vertraglichen Preisentwicklung für Heizöl ändert, hält der Inhaltskontrolle stand.
07/01/2014 16:45

Wertsicherungsklauseln, die bis zum 14.09.2007 weder genehmigungsfrei noch genehmigt waren, sind mit Wirkung für die Zukunft auflösend bedingt wirksam.
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(1) Von dem Verbot nach § 1 Abs. 1 ausgenommen sind die in den §§ 3 bis 7 genannten zulässigen Preisklauseln. Satz 1 gilt im Fall1.der in § 3 genannten Preisklauseln,2.von in Verbraucherkreditverträgen im Sinne der §§ 491 und 506 des Bürgerlichen Ges
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published on 05/02/2014 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 65/13 Verkündet am: 5. Februar 2014 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein
published on 14/05/2014 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 116/13 Verkündet am: 14. Mai 2014 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 13/11/2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 142/12 Verkündet am: 13. November 2013 Küpferle Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja PrKG §§ 8,
published on 17/09/2012 00:00

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Rostock vom 20.02.2012 aufgehoben. Gründe 1 Auf die zulässige sofortige Beschwerde des Antragstellers war der Beschluss des Landgerichts, mit welchem diese
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Annotations

(1) Von dem Verbot nach § 1 Abs. 1 ausgenommen sind die in den §§ 3 bis 7 genannten zulässigen Preisklauseln. Satz 1 gilt im Fall1.der in § 3 genannten Preisklauseln,2.von in Verbraucherkreditverträgen im Sinne der §§ 491 und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches...