Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV | § 8 Weiterverwendung von Werbematerial

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Werbeschriften und elektronische, magnetische oder optische Speichermedien, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung erstellt wurden und die nach dieser Verordnung erforderlichen Angaben nicht oder nicht in der erforderlichen Form enthalten, können noch drei Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung verwendet werden.

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published on 05.02.2015 00:00

Gründe I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 26.08.2014 wird zurückgewiesen. II. Von den Kosten des Rechtsstreits in der Berufungsinstanz haben der Kläger 2/5 und die Beklagte 3/5 zu tr
published on 29.05.2015 00:00

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 18.11.2014 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des landgerichtlichen Urteils unter 1. klarstellend wie folgt gefasst wird:
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