(1) Gegen die Urteile der Nichtigkeitssenate des Patentgerichts (§ 84) findet die Berufung an den Bundesgerichtshof statt.

(2) Die Berufung wird durch Einreichung der Berufungsschrift beim Bundesgerichtshof eingelegt.

(3) Die Berufungsfrist beträgt einen Monat. Sie beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefaßten Urteils, spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung.

(4) Die Berufungsschrift muß enthalten:

1.
die Bezeichnung des Urteils, gegen das die Berufung gerichtet wird;
2.
die Erklärung, daß gegen dieses Urteil Berufung eingelegt werde.

(5) Die allgemeinen Vorschriften der Zivilprozessordnung über die vorbereitenden Schriftsätze sind auch auf die Berufungsschrift anzuwenden.

(6) Mit der Berufungsschrift soll eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des angefochtenen Urteils vorgelegt werden.

(7) Beschlüsse der Nichtigkeitssenate sind nur zusammen mit ihren Urteilen (§ 84) anfechtbar; § 71 Abs. 3 der Zivilprozeßordnung ist nicht anzuwenden.

(8) Die §§ 515, 516 und 521 Abs. 1 und 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend.

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ZPO: Zur Rücknahme einer Patentnichtigkeitsklage

17.07.2014

Eine Patentnichtigkeitsklage kann auch in der Berufungsinstanz ohne Einwilligung des Beklagten zurückgenommen werden.
Zivilprozessrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

wird zitiert von 5 anderen §§ im .

Patentgesetz - PatG | § 81


(1) Das Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit des Patents oder des ergänzenden Schutzzertifikats oder wegen Erteilung oder Rücknahme der Zwangslizenz oder wegen der Anpassung der durch Urteil festgesetzten Vergütung für eine Zwangslizenz wird dur

Patentgesetz - PatG | § 112


(1) Der Berufungskläger muss die Berufung begründen. (2) Die Berufungsbegründung ist, sofern sie nicht bereits in der Berufungsschrift enthalten ist, in einem Schriftsatz beim Bundesgerichtshof einzureichen. Die Frist für die Berufungsbegründung

Patentgesetz - PatG | § 122


(1) Gegen die Urteile der Nichtigkeitssenate des Patentgerichts über den Erlaß einstweiliger Verfügungen im Verfahren wegen Erteilung einer Zwangslizenz (§§ 85 und 85a) findet die Beschwerde an den Bundesgerichtshof statt. § 110 Abs. 7 gilt entsprech

Patentgesetz - PatG | § 115


(1) Der Berufungsbeklagte kann sich der Berufung anschließen. Die Anschließung ist auch statthaft, wenn der Berufungsbeklagte auf die Berufung verzichtet hat oder die Berufungsfrist verstrichen ist. (2) Die Anschließung erfolgt durch Einreichung
zitiert 4 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 516 Zurücknahme der Berufung


(1) Der Berufungskläger kann die Berufung bis zur Verkündung des Berufungsurteils zurücknehmen. (2) Die Zurücknahme ist dem Gericht gegenüber zu erklären. Sie erfolgt, wenn sie nicht bei der mündlichen Verhandlung erklärt wird, durch Einreichung

Zivilprozessordnung - ZPO | § 521 Zustellung der Berufungsschrift und -begründung


(1) Die Berufungsschrift und die Berufungsbegründung sind der Gegenpartei zuzustellen. (2) Der Vorsitzende oder das Berufungsgericht kann der Gegenpartei eine Frist zur schriftlichen Berufungserwiderung und dem Berufungskläger eine Frist zur schr

Zivilprozessordnung - ZPO | § 515 Verzicht auf Berufung


Die Wirksamkeit eines Verzichts auf das Recht der Berufung ist nicht davon abhängig, dass der Gegner die Verzichtsleistung angenommen hat.

Strafprozeßordnung - StPO | § 71 Zeugenentschädigung


Der Zeuge wird nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz entschädigt.
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Patentgesetz - PatG | § 84


(1) Über die Klage wird durch Urteil entschieden. Über die Zulässigkeit der Klage kann durch Zwischenurteil vorab entschieden werden. (2) In dem Urteil ist auch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden. Die Vorschriften der Zivilprozeßordnun

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Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juli 2011 - X ZR 28/11

bei uns veröffentlicht am 12.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 28/11 vom 12. Juli 2011 in der Patentnichtigkeitssache Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, den Richter Keukenschrijver, die Richterin Mühlens, den Richter Dr. Grabinski und die Richterin Schuster beschlossen:

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Jan. 2016 - X ZR 130/13

bei uns veröffentlicht am 28.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 130/13 Verkündet am: 28. Januar 2016 Hartmann Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache ECLI:DE:BGH:2016:280116UXZR130.1

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Feb. 2014 - X ZR 66/13

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 66/13 vom 12. Februar 2014 in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Februar 2014 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die Richter Dr. Grabinski, Dr. Bac

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Feb. 2014 - X ZR 42/13

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 42/13 vom 12. Februar 2014 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja IP-Attorney (Malta) PatG § 113 Satz 1; PatAnwO § 5 Abs. 1; PatAnwZEignPrG § 1 Abs. 1 Die Eintragun

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Dez. 2012 - X ZB 11/12

bei uns veröffentlicht am 18.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 11/12 vom 18. Dezember 2012 in dem Kostenfestsetzungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren PatG § 84 Abs. 2 Satz 2; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2 Im P

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Dez. 2012 - X ZB 6/12

bei uns veröffentlicht am 18.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 6/12 vom 18. Dezember 2012 in dem Kostenfestsetzungsverfahren Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Dezember 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die Richter Dr. Grabinski, Dr. Bach

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Dez. 2002 - X ZB 20/02

bei uns veröffentlicht am 03.12.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 20/02 vom 3. Dezember 2002 in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. Dezember 2002 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Melullis, die Richter Prof. Dr. Jestaedt, Scharen, die Ric

Bundesgerichtshof Urteil, 12. März 2002 - X ZR 224/98

bei uns veröffentlicht am 12.03.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 224/98 Verkündet am: 12. März 2002 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtsh

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Sept. 2019 - X ZR 71/17

bei uns veröffentlicht am 17.09.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 71/17 Verkündet am: 17. September 2019 Zöller Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache ECLI:DE:BGH:2019:170919UXZR71.17

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Dez. 2002 - X ZR 68/99

bei uns veröffentlicht am 10.12.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 68/99 Verkündet am: 10. Dezember 2002 Potsch Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein Ko

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Dez. 2002 - X ZR 10/99

bei uns veröffentlicht am 10.12.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 10/99 Verkündet am: 10. Dezember 2002 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesg

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Mai 2002 - X ZR 18/99

bei uns veröffentlicht am 28.05.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 18/99 Verkündet am: 28. Mai 2002 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtsho

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Apr. 2007 - X ZB 9/06

bei uns veröffentlicht am 17.04.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 9/06 vom 17. April 2007 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Informationsübermittlungsverfahren GG Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4; PatG 2002/2004 § 147 Abs. 3; PatG § 1, § 21 Abs.

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Jan. 2001 - X ZR 158/98

bei uns veröffentlicht am 09.01.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 158/98 Verkündet am: 9. Januar 2001 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgerichts

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Feb. 2001 - X ZR 82/98

bei uns veröffentlicht am 06.02.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 82/98 Verkündet am: 6. Februar 2001 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgericht

Bundesgerichtshof Urteil, 13. März 2001 - X ZR 155/98

bei uns veröffentlicht am 13.03.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 155/98 Verkündet am: 13. März 2001 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein EPÜ

Bundesgerichtshof Urteil, 20. März 2001 - X ZR 177/98

bei uns veröffentlicht am 20.03.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 177/98 Verkündet am: 20. März 2001 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ : ja Trig

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Apr. 2001 - X ZR 38/99

bei uns veröffentlicht am 03.04.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 38/99 Verkündet am: 3. April 2001 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofe

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Apr. 2001 - X ZR 21/98

bei uns veröffentlicht am 10.04.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 21/98 Verkündet am: 10. April 2001 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Mai 2001 - X ZR 204/00

bei uns veröffentlicht am 22.05.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 204/00 Verkündet am: 22. Mai 2001 Wermes, Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein Vollstreckun

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Juni 2001 - X ZR 28/98

bei uns veröffentlicht am 12.06.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 28/98 Verkündet am: 12. Juni 2001 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtsh

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Aug. 2013 - X ZR 89/13

bei uns veröffentlicht am 27.08.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 89/13 vom 27. August 2013 in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. August 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die Richter Gröning, Dr. Grabinski,

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Sept. 2004 - X ZR 68/99

bei uns veröffentlicht am 08.09.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 68/99 vom 8. September 2004 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ : ja Kosmetisches Sonnenschutzmittel II PatG 1981 §§ 110 ff., ZPO § 234 A Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es gebote

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juni 2001 - X ZR 159/98

bei uns veröffentlicht am 19.06.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 159/98 Verkündet am: 19. Juni 2001 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Juli 2001 - X ZR 93/95

bei uns veröffentlicht am 26.07.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 93/95 Verkündet am: 26. Juli 2001 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Sept. 2001 - X ZR 168/98

bei uns veröffentlicht am 11.09.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 168/98 Verkündet am: 11. September 2001 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Okt. 2001 - X ZR 197/98

bei uns veröffentlicht am 23.10.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 197/98 Verkündet am: 23. Oktober 2001 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgerich

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Jan. 2004 - X ZR 212/02

bei uns veröffentlicht am 13.01.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 212/02 Verkündet am: 13. Januar 2004 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Jan. 2000 - X ZR 20/98

bei uns veröffentlicht am 11.01.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 20/98 Verkündet am: 11. Januar 2000 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgericht

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Nov. 2000 - X ZR 104/98

bei uns veröffentlicht am 28.11.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 104/98 Verkündet am: 28. November 2000 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgeric

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Feb. 2000 - X ZR 53/98

bei uns veröffentlicht am 15.02.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 53/98 Verkündet am: 15. Februar 2000 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgerich

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Feb. 2000 - X ZR 111/98

bei uns veröffentlicht am 22.02.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 111/98 Verkündet am: 22. Februar 2000 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgerich

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Feb. 2000 - X ZR 166/97

bei uns veröffentlicht am 29.02.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 166/97 Verkündet am: 29. Februar 2000 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgerich

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Mai 2000 - X ZR 45/98

bei uns veröffentlicht am 09.05.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 45/98 Verkündet am: 9. Mai 2000 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Mai 2000 - X ZR 92/98

bei uns veröffentlicht am 30.05.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 92/98 Verkündet am: 30. Mai 2000 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtsho

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Mai 2000 - X ZR 154/99

bei uns veröffentlicht am 31.05.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 154/99 vom 31. Mai 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja PatG 1981 §§ 110 ff. (i.d.F. des 2. PatGÄ ndG v. 16.07.1998) Schaltmechanismus Im ein Patentnichtigkeitsverf

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Dez. 2000 - X ZR 119/99

bei uns veröffentlicht am 12.12.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 119/99 vom 12. Dezember 2000 in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 12. Dezember 2000 durch den Vorsitzenden Richter Rogge und die Richter Dr. Jestaedt, Dr. Melullis, Scharen

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Dez. 2000 - X ZR 121/97

bei uns veröffentlicht am 12.12.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 121/97 Verkündet am: 12. Dezember 2000 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgerichts

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juni 2000 - X ZR 17/98

bei uns veröffentlicht am 20.06.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 17/98 Verkündet am: 20. Juni 2000 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofe

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Sept. 2000 - X ZR 110/98

bei uns veröffentlicht am 12.09.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 110/98 Verkündet am: 12. September 2000 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgeri

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Sept. 2000 - X ZR 33/97

bei uns veröffentlicht am 26.09.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 33/97 Verkündet am: 26. September 2000 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgericht

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Okt. 2000 - X ZR 184/98

bei uns veröffentlicht am 05.10.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 184/98 Verkündet am: 5. Oktober 2000 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein Zeittelegramm

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Dez. 2000 - X ZR 128/00

bei uns veröffentlicht am 19.12.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 128/00 vom 19. Dezember 2000 in dem Patentnichtigkeitsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja PatG 1981 §§ 110 ff. (i.d.F. des 2. PatGÄ ndG v. 16.07.1998) Wiedereinsetzung V Für einen Patentanwa

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Okt. 2000 - X ZR 64/98

bei uns veröffentlicht am 10.10.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 64/98 Verkündet am: 10. Oktober 2000 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgerich

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Okt. 2000 - X ZR 41/00

bei uns veröffentlicht am 17.10.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 41/00 vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja PatG 1981 §§ 110 ff. (i.d.F. des 2. PatGÄ ndG v. 16.07.1998); ZPO § 233 Fe Kreiselpumpe Ist zweifelha

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Dez. 2003 - X ZR 206/98

bei uns veröffentlicht am 16.12.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 206/98 Verkündet am: 16. Dezember 2003 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ne

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Nov. 2014 - X ZR 29/14

bei uns veröffentlicht am 25.11.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X Z R 2 9 / 1 4 vom 25. November 2014 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Ruhen des Verfahrens PatG §§ 110 ff.; ZPO § 251 Im Patentnichtigkeitsberufungsverfahren ist

Landgericht Düsseldorf Teilurteil, 21. Aug. 2014 - 4a O 141/13

bei uns veröffentlicht am 21.08.2014

Tenor I. 1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger in der ersten Stufe Rechnung über die im Zeitraum vom 17. Januar 2010 bis einschließlich 18. Januar 2010 von der Beklagten oder per Unterlizenz von Tochterunternehmen oder von Vertragspartnern der

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Mai 2014 - X ZR 25/13

bei uns veröffentlicht am 13.05.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X Z R 2 5 / 1 3 vom 13. Mai 2014 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Sitzgelenk ZPO 516 Abs. 1 Eine Berufung kann nur zurückgenommen werden, solange das Berufungsverfah

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(1) Die Berufungsschrift und die Berufungsbegründung sind der Gegenpartei zuzustellen. (2) Der Vorsitzende oder das Berufungsgericht kann der Gegenpartei eine Frist zur schriftlichen Berufungserwiderung und dem Berufungskläger eine Frist zur schriftlichen...