(1) Über die Klage wird durch Urteil entschieden. Über die Zulässigkeit der Klage kann durch Zwischenurteil vorab entschieden werden.

(2) In dem Urteil ist auch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden. Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Prozeßkosten sind entsprechend anzuwenden, soweit nicht die Billigkeit eine andere Entscheidung erfordert; die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über das Kostenfestsetzungsverfahren und die Zwangsvollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschlüssen sind entsprechend anzuwenden. § 99 Abs. 2 bleibt unberührt.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

wird zitiert von 5 §§ in anderen Gesetzen.

Gebrauchsmustergesetz - GebrMG | § 18


(1) Gegen die Beschlüsse der Gebrauchsmusterstelle und der Gebrauchsmusterabteilungen findet die Beschwerde an das Patentgericht statt. (2) Im übrigen sind die Vorschriften des Patentgesetzes über das Beschwerdeverfahren entsprechend anzuwenden. Bet

Designgesetz - GeschmMG 2004 | § 34a Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt


(1) Der Antrag ist schriftlich beim Deutschen Patent- und Markenamt einzureichen. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sind anzugeben. § 81 Absatz 6 und § 125 des Patentgesetzes gelten entsprechend. Der Antrag ist unzulässig, sowei

Designgesetz - GeschmMG 2004 | § 23 Verfahrensvorschriften, Beschwerde und Rechtsbeschwerde


(1) Im Deutschen Patent- und Markenamt werden zur Durchführung der Verfahren in Designangelegenheiten eine oder mehrere Designstellen und Designabteilungen gebildet. Die Designstellen sind für die Entscheidungen im Verfahren nach diesem Gesetz mit Au

Rechtspflegergesetz - RPflG 1969 | § 23 Verfahren vor dem Bundespatentgericht


(1) Im Verfahren vor dem Bundespatentgericht werden dem Rechtspfleger die folgenden Geschäfte übertragen: 1. die nach den §§ 109, 715 der Zivilprozessordnung in Verbindung mit § 99 Absatz 1 des Patentgesetzes zu treffenden Entscheidungen bei der Rück
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Patentgesetz - PatG | § 110


(1) Gegen die Urteile der Nichtigkeitssenate des Patentgerichts (§ 84) findet die Berufung an den Bundesgerichtshof statt. (2) Die Berufung wird durch Einreichung der Berufungsschrift beim Bundesgerichtshof eingelegt. (3) Die Berufungsfrist b

Patentgesetz - PatG | § 85


(1) In dem Verfahren wegen Erteilung der Zwangslizenz kann dem Kläger auf seinen Antrag die Benutzung der Erfindung durch einstweilige Verfügung gestattet werden, wenn er glaubhaft macht, daß die Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 bis 6 vorliegen und da

Patentgesetz - PatG | § 122


(1) Gegen die Urteile der Nichtigkeitssenate des Patentgerichts über den Erlaß einstweiliger Verfügungen im Verfahren wegen Erteilung einer Zwangslizenz (§§ 85 und 85a) findet die Beschwerde an den Bundesgerichtshof statt. § 110 Abs. 7 gilt entsprech
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Patentgesetz - PatG | § 99


(1) Soweit dieses Gesetz keine Bestimmungen über das Verfahren vor dem Patentgericht enthält, sind das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozeßordnung entsprechend anzuwenden, wenn die Besonderheiten des Verfahrens vor dem Patentgericht dies nic

Referenzen - Urteile |

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16 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Dez. 2009 - I ZR 46/07

bei uns veröffentlicht am 10.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 46/07 Verkündet am: 10. Dezember 2009 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Sept. 2011 - X ZR 109/08

bei uns veröffentlicht am 29.09.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 109/08 Verkündet am: 29. September 2011 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Dez. 2012 - X ZB 11/12

bei uns veröffentlicht am 18.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 11/12 vom 18. Dezember 2012 in dem Kostenfestsetzungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren PatG § 84 Abs. 2 Satz 2; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2 Im P

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Dez. 2012 - X ZB 6/12

bei uns veröffentlicht am 18.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 6/12 vom 18. Dezember 2012 in dem Kostenfestsetzungsverfahren Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Dezember 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die Richter Dr. Grabinski, Dr. Bach

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Mai 2001 - X ZR 204/00

bei uns veröffentlicht am 22.05.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 204/00 Verkündet am: 22. Mai 2001 Wermes, Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein Vollstreckun

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Sept. 2004 - X ZR 186/00

bei uns veröffentlicht am 07.09.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 186/00 Verkündet am: 7. September 2004 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgeric

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Feb. 2015 - X ZR 54/11

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X Z R 5 4 / 1 1 Verkündet am: 26. Februar 2015 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Okt. 2001 - X ZR 210/98

bei uns veröffentlicht am 23.10.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 210/98 Verkündet am: 23. Oktober 2001 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgerich

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Jan. 2013 - X ZB 12/12

bei uns veröffentlicht am 21.01.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 12/12 vom 21. Januar 2013 in dem Kostenfestsetzungsverfahren Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Januar 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die Richter Dr. Grabinski, Dr.

Bundesgerichtshof Urteil, 23. März 2000 - X ZR 22/98

bei uns veröffentlicht am 23.03.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 22/98 Verkündet am: 23. März 2000 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtsh

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Juli 2003 - X ZR 26/00

bei uns veröffentlicht am 29.07.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 26/00 Verkündet am: 29. Juli 2003 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein Dynam

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Dez. 2003 - X ZR 206/98

bei uns veröffentlicht am 16.12.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 206/98 Verkündet am: 16. Dezember 2003 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ne

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Nov. 2000 - X ZR 145/98

bei uns veröffentlicht am 07.11.2000

Berichtigt durch Beschluß vom 9. Januar 2001 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 145/98 Verkündet am: 7. November 2000 Fritz Justizangestell

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Nov. 2000 - X ZR 144/98

bei uns veröffentlicht am 07.11.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 144/98 Verkündet am: 7. November 2000 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgerich

Landgericht München I Endurteil, 17. Aug. 2017 - 7 O 11152/17

bei uns veröffentlicht am 17.08.2017

Tenor 1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. 2. Die Klagepartei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klagepartei kann die Vollstrecku

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 26. Feb. 2015 - I-2 W 5/15

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor I. Die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 20. Januar 2015 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 12. Dezember 2014 wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den

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(1) Soweit dieses Gesetz keine Bestimmungen über das Verfahren vor dem Patentgericht enthält, sind das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozeßordnung entsprechend anzuwenden, wenn die Besonderheiten des Verfahrens vor dem Patentgericht dies nicht...