Lotstarifverordnung - LTV | § 3
Lotstarifverordnung - LTV | § 3
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Zur Zahlung der Lotsabgaben und der Lotsgelder sind neben dem Eigentümer des Wasserfahrzeuges diejenigen Personen verpflichtet, die das Befahren des Reviers und die Inanspruchnahme der Leistungen der Seelotsen im eigenen oder fremden Namen veranlasst haben. Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner.
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published on 18/08/2016 00:00
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 30.09.2015 – 6 Ca 1047/15 wie folgt abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.161,64 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Bas
published on 18/08/2016 00:00
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 30.09.2015 – 6 Ca 1047/15 wie folgt abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.161,64 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem B
published on 30/09/2015 00:00
Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. April 2013 - 6 Sa 488/12 - wird zurückgewiesen.
published on 09/04/2013 00:00
Tenor
I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - Az.: 8 Ca 770/12 - vom 12.09.2012 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
II. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
1
Die Parteien stre
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