Mindestversicherungssumme
(1) Die Mindestversicherungssumme muss für den einzelnen Versicherungsfall 50 000 Euro betragen.
(2) Eine Selbstbeteiligung von bis zu 300 Euro ist zulässig. Die Selbstbeteiligung ist auszuschließen für den Fall, dass bei Geltendmachung des Schadens durch einen Dritten die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein erloschen ist.
(3) Wird eine Jahreshöchstleistung für alle im Versicherungsjahr verursachten Schäden vereinbart, muss sie mindestens 200 000 Euro betragen.
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- Verwaltungsverfahren & BehördenSchätzungsbescheid vom Finanzamt: worauf er sich stützt — und was der Einspruch allein nicht leistet (§ 162 AO)Das Finanzamt hat geschätzt. § 162 AO kennt dafür mehrere Gründe, und sie sind verschieden schwer: fehlende Erklärung, fehlende Aufzeichnungen, Auslandsbezug. Die App sagt, welcher Ihren Fall trägt, nennt den Hebel des Absatzes 1 Satz 2 — und schreibt den Einspruch.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
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