Anerkennungsurkunde
Die Anerkennungsurkunde (§ 15 Absatz 3 des Steuerberatungsgesetzes) enthält 1. die Bezeichnung der anerkennenden Behörde, 2. Ort und Datum der Anerkennung, 3. Namen und Sitz des Vereins, 4. die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein, 5. Dienstsiegel und 6. Unterschrift.
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- Verwaltungsverfahren & BehördenSchätzungsbescheid vom Finanzamt: worauf er sich stützt — und was der Einspruch allein nicht leistet (§ 162 AO)Das Finanzamt hat geschätzt. § 162 AO kennt dafür mehrere Gründe, und sie sind verschieden schwer: fehlende Erklärung, fehlende Aufzeichnungen, Auslandsbezug. Die App sagt, welcher Ihren Fall trägt, nennt den Hebel des Absatzes 1 Satz 2 — und schreibt den Einspruch.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
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