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§ 3Amtlich · § 5 UrhG

Anerkennungsurkunde

Zeitreise: 29.06.2026

Die Anerkennungsurkunde (§ 15 Absatz 3 des Steuerberatungsgesetzes) enthält 1. die Bezeichnung der anerkennenden Behörde, 2. Ort und Datum der Anerkennung, 3. Namen und Sitz des Vereins, 4. die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein, 5. Dienstsiegel und 6. Unterschrift.

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