In der Klage sollen die Bezeichnung des Enteignungsbeschlusses (Teil B) oder des Besitzeinweisungsbeschlusses und die Angabe der Beweismittel für die Tatsachen enthalten sein, welche die Einhaltung der Frist des § 61 Abs. 1 ergeben. Mit der Klageschrift soll eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift des Enteignungsbeschlusses (Teil B) oder des Besitzeinweisungsbeschlusses vorgelegt werden.

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Referenzen - Gesetze | § 231 SGB 6

§ 231 SGB 6 zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 231 SGB 6 wird zitiert von 2 anderen §§ im Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337).

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 30


(1) Die Beauftragten der für die Planung, den Landerwerb und die Enteignung zuständigen Behörden sind befugt, Grundstücke, mit Ausnahme von auf diesen Grundstücken belegenen Wohnungen, die für die Enteignung nach diesem Gesetz in Betracht kommen, zu

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 63


Für Klagen wegen nachträglicher Festsetzung einer Entschädigung (§ 55) gelten §§ 59 und 60 entsprechend. Die Klage ist innerhalb einer Frist von zwei Monaten seit Zustellung des Festsetzungsbescheids zu erheben; die Frist ist eine Notfrist im Sinne d
§ 231 SGB 6 zitiert 1 andere §§ aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337).

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 61


(1) Die Klage ist innerhalb von zwei Monaten zu erheben. (2) Die Frist beginnt, sofern die Entschädigung für eine Besitzeinweisung den Gegenstand der Klage bildet, erst mit dem Ende des Tages, an dem der Besitzeinweisungsbeschluß mit einer Anfechtun

Referenzen - Urteile | § 231 SGB 6

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21 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 231 SGB 6.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 28. Aug. 2018 - 2 B 4/18

bei uns veröffentlicht am 28.08.2018

Gründe 1 1. Der ... geborene Kläger stand seit 1987 im Polizeidienst des beklagten Landes, seit 1996 als Beamter auf Lebenszeit, zuletzt im Amt eines Polizeihauptkommiss

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 09. Juli 2018 - 4 S 1462/17

bei uns veröffentlicht am 09.07.2018

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 14. Juni 2016 - 1 K 337/14 - wird zurückgewiesen.Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Tatbestand  1 Die Klägerin begehrt die Neufestsetzung de

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 14. Juni 2017 - 2 A 11804/16

bei uns veröffentlicht am 14.06.2017

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 3. November 2016 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen. Das Urteil is

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 03. Nov. 2016 - 1 K 458/16.NW

bei uns veröffentlicht am 03.11.2016

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 22. Februar 2016 und des Widerspruchsbescheids vom 10. Mai 2016 verpflichtet, den Antrag des Klägers vom 6. Dezember 2015, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts, neu zu bes

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 27. Juni 2016 - 1 K 2023/14

bei uns veröffentlicht am 27.06.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils volls

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Juni 2016 - 2 C 24/14

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tatbestand 1 Der 1951 geborene Kläger stand als beamteter Lehrer im Dienst des beklagten Landes. Seit August 1987 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand Ende Juli 2015

Verwaltungsgericht Aachen Beschluss, 24. Feb. 2016 - 1 L 70/16

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.     Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der Antrag, 3dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen, vom Antr

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 18. Feb. 2016 - 13 K 1959/15.O

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Tenor Die Beklagte wird wegen Dienstvergehens aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vol

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 11. Feb. 2016 - 6 A 2449/14

bei uns veröffentlicht am 11.02.2016

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 4.017,84 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der Antrag hat keinen Erfolg. 3Aus den

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 27. Jan. 2015 - 2 K 6977/13

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v. H. des vollstr

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 27. Jan. 2015 - 2 K 4744/13

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v. H. des vollstr

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 10. Nov. 2014 - 26 L 2169/14

bei uns veröffentlicht am 10.11.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 65.000,00 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der am 17. September 2014 bei Gericht eingegangene sinngemäße Antrag des Antragstell

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 24. Sept. 2014 - 2 B 92/13, 2 B 92/13 (2 C 24/14)

bei uns veröffentlicht am 24.09.2014

Tenor Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 4. Juli 2013 wird aufgehoben, soweit das Oberverwaltungsge

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 21. Aug. 2014 - 6 B 910/14

bei uns veröffentlicht am 21.08.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Die Beschwerde hat keinen Erfolg. 3Aus den zu ihrer Be

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Juli 2014 - 2 L 951/14

bei uns veröffentlicht am 15.07.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der am 17. April 2014 bei Gericht eingegangene Antrag, 3die aufschiebende Wirkung der Klage - 2 K 2679/14

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Apr. 2014 - 2 C 65/11

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Auswechselung des Grundes für seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 01. Apr. 2014 - DL 13 S 2383/13

bei uns veröffentlicht am 01.04.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart - Disziplinarkammer - vom 20. Juni 2013 - DL 20 K 4235/12 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 29. Okt. 2013 - 2 A 11256/12.OVG

bei uns veröffentlicht am 29.10.2013

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 24. Oktober 2012 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 25. Sept. 2012 - 5 Sa 245/11

bei uns veröffentlicht am 25.09.2012

Tenor 1. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das arbeitsgerichtliche Urteil teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 22. Sept. 2011 - 2 A 10665/11

bei uns veröffentlicht am 22.09.2011

Unter Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 24. Februar 2011 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz wird der Beklagte unter teilweiser Aufhebung seines Bescheides vom 30. April 2010 sowie unter Aufhebung des Widerspruchsb

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 10. Nov. 2010 - 10 O 92/10

bei uns veröffentlicht am 10.11.2010

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des gerichtsgebührenfreien Verfahrens. Gründe 1 Die Antragstellerin beantragt im Rahmen der zugrundeliegenden Beschwerde (nur) noch die gerichtliche Anordnung de

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(1) Die Klage ist innerhalb von zwei Monaten zu erheben. (2) Die Frist beginnt, sofern die Entschädigung für eine Besitzeinweisung den Gegenstand der Klage bildet, erst mit dem Ende des Tages, an dem der Besitzeinweisungsbeschluß mit einer Anfechtungsklage vor...