Kommunalvermögensgesetz - KVermG | § 4 Sonderregelungen

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(1) Die auf der Grundlage des Beschlusses des Präsidiums des Ministerrates vom 9. Februar 1972 und damit im Zusammenhang stehender Regelungen in Volkseigentum überführten Betriebe und Einrichtungen, die kommunalen Aufgaben und Dienstleistungen dienen, sind nicht in das Vermögen der Gemeinden, Städte und Landkreise zu übertragen, wenn durch die ehemaligen privaten Gesellschafter oder Inhaber oder deren Erben ein entsprechender Übernahmeantrag gestellt wurde.

(2) Sofern Betriebe und Einrichtungen, die nach den Grundsätzen dieses Gesetzes in kommunales Eigentum überführt werden müssen, bereits in Kapitalgesellschaften umgewandelt worden sind, gehen die entsprechenden ehemals volkseigenen Anteile in das Eigentum der Gemeinden und Städte über. Soweit die Summe der Beteiligungen der Gemeinden, Städte und Landkreise 49 vom Hundert des Kapitals einer Kapitalgesellschaft für die Versorgung mit leitungsgebundenen Energien überschreiten würde, werden diese Beteiligungen anteilig auf diesen Anteil gekürzt.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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13/04/2010 10:30

Rechtsanwalt für Steuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsSteuerrecht
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(1) Zur Feststellung, wer in welchem Umfang nach den Artikeln 21 und 22 des Einigungsvertrages, nach diesen Vorschriften in Verbindung mit dem Kommunalvermögensgesetz vom 6. Juli 1990 (GBl. I Nr. 42 S. 660), das nach Anlage II Kapitel IV Abschnitt II

(1) Auf Antrag überträgt der Präsident der Treuhandanstalt der Kommune durch Zuordnungsbescheid Einrichtungen, Grundstücke und Gebäude, die nach Maßgabe der Artikel 21 und 22 des Einigungsvertrages Selbstverwaltungsaufgaben dienen, wenn sie im Eigent
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published on 21/03/2018 00:00

Tatbestand 1 Die Antragstellerin, eine Wohnungsbaugenossenschaft, wendet sich gegen eine Satzung der Antragsgegnerin, mit der diese für einen Teil ihres Gemeindegebietes einen Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich der Fernwärmeversorgung ano
published on 31/08/2017 00:00

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen eine kommunalaufsichtsrechtliche Beanstandungsverfügung des Beklagten. 2 Sie ist Mitgliedsgemeinde in der Verbandsgemeinde S.. Aufgrund von in der Vergangenheit aufgetretenen Problemen in der Zusammena
published on 21/02/2017 00:00

Gründe I. 1 Die Antragstellerin begehrt im Rahmen eines Normenkontrollantrages die Feststellung, dass eine am 27. September 2012 beschlossene Satzung der Antragsgegnerin, mit der für einen Teil ihres Gemeindegebietes ein Anschluss- und Benutzun
published on 21/02/2017 00:00

Tatbestand 1 Die Antragstellerin wendet sich gegen die Satzung der Antragsgegnerin über den Anschluss- und Benutzungszwang von Gebäuden und baulichen Anlagen in gesondert ausgewiesenen Gebieten der Stadt A. an die Fernwärmeversorgung vom 21. Novem
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