Krankenhausentgeltgesetz - KHEntgG | § 2 Krankenhausleistungen

(1) Krankenhausleistungen nach § 1 Abs. 1 sind insbesondere ärztliche Behandlung, auch durch nicht fest angestellte Ärztinnen und Ärzte, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die für die Versorgung im Krankenhaus notwendig sind, sowie Unterkunft und Verpflegung; sie umfassen allgemeine Krankenhausleistungen und Wahlleistungen. Zu den Krankenhausleistungen gehören nicht die Leistungen der Belegärzte (§ 18) sowie der Beleghebammen und -entbindungspfleger.

(2) Allgemeine Krankenhausleistungen sind die Krankenhausleistungen, die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung des Patienten notwendig sind. Unter diesen Voraussetzungen gehören dazu auch

1.
die während des Krankenhausaufenthalts durchgeführten Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten im Sinne des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,
2.
die vom Krankenhaus veranlassten Leistungen Dritter,
3.
die aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson des Patienten oder die Mitaufnahme einer Pflegekraft nach § 11 Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,
4.
die besonderen Aufgaben von Zentren und Schwerpunkten für die stationäre Versorgung von Patienten, insbesondere die Aufgaben von Tumorzentren und geriatrischen Zentren sowie entsprechenden Schwerpunkten,
5.
die Frührehabilitation im Sinne von § 39 Abs. 1 Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,
6.
das Entlassmanagement im Sinne des § 39 Absatz 1a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.
Nicht zu den Krankenhausleistungen nach Satz 2 Nummer 2 gehören
1.
eine Dialyse, wenn hierdurch eine entsprechende Behandlung fortgeführt wird, das Krankenhaus keine eigene Dialyseeinrichtung hat und ein Zusammenhang mit dem Grund der Krankenhausbehandlung nicht besteht,
2.
bei der Krankenhausbehandlung von Menschen mit Hörbehinderung Leistungen der Dolmetscherassistenz zum Ausgleich der behinderungsbedingten Kommunikationsbeeinträchtigungen.
Besondere Aufgaben nach Satz 2 Nummer 4 setzen deren Ausweisung und Festlegung im Krankenhausplan des Landes oder eine gleichartige Festlegung durch die zuständige Landesbehörde im Einzelfall gegenüber dem Krankenhaus voraus. Die besonderen Aufgaben umfassen nur Leistungen, die nicht bereits durch die Fallpauschalen, nach sonstigen Regelungen dieses Gesetzes oder nach Regelungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vergütet werden; sie können auch Leistungen, die nicht zur unmittelbaren stationären Patientenversorgung gehören, umfassen.

(3) Bei der Erbringung von allgemeinen Krankenhausleistungen durch nicht im Krankenhaus fest angestellte Ärztinnen und Ärzte hat das Krankenhaus sicherzustellen, dass diese für ihre Tätigkeit im Krankenhaus die gleichen Anforderungen erfüllen, wie sie auch für fest im Krankenhaus angestellte Ärztinnen und Ärzte gelten.

(4) Die Deutsche Krankenhausgesellschaft prüft bis zum 31. Dezember 2021, ob zwischen Krankenhäusern erbrachte telekonsiliarärztliche Leistungen sachgerecht vergütet werden. Dabei ist auch zu prüfen, ob eine Anpassung der Vergütung notwendig ist. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft veröffentlicht das Ergebnis der Prüfung barrierefrei auf ihrer Internetseite. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft veröffentlicht bis zum 31. Dezember 2023 die Höhe von Vergütungen für telekonsiliarärztliche Leistungen, die zwischen Krankenhäusern erbracht werden.

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Arztrecht: Zur Rückerstattung zu viel bezahlten Arzthonorars

18.02.2016

Steht dem behandelnden Wahlarzt kein Liquidationsrecht zu, ist ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen überhöhter Rechnungsstellung gegenüber dem Krankenhausträger geltend zu machen.
Vergütungsrecht

Arztrecht: Zur Rückzahlung des ohne Rechtsgrund erhaltenen Honorars für ärztlichen Leistung

11.12.2014

Eine Wahlleistungsvereinbarung mit dem Krankenhausträger oder eine gesonderte Vergütungsvereinbarung mit dem Arzt , die davon abweichen, sind gem. § 134 BGB nichtig.
Vertragsarztrecht

Krankenhausrecht: Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung gehört zu den allgemeinen Krankehhausleistungen

04.01.2013

Sie ist auch dann vom Versorgungsauftrag des Krankenhauses umfasst, wenn keine Abteilung für Geriatrie und keine Betten für die Frührehabilitation ausgewiesen sind.
Krankenhausrecht

Krankenhausfinanzierung: Zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung von Zuschlägen nach § 5 Abs. 3 KHEntgG für Brustzentren

04.01.2013

Maßgabe an das Brustzentrum, sich durch Planungsbehörde überprüfen zu lassen, beinhaltet keine Auferlegung besonderer Aufgaben.

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

wird zitiert von 4 §§ in anderen Gesetzen.

Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG | § 17b Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser, Verordnungsermächtigung


(1) Für die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen gilt ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem, soweit Absatz 4 keine abweichenden Regelungen enthält. Das Vergütungssystem hat Komplexitäten und Komorbi

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 136c Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Qualitätssicherung und Krankenhausplanung


(1) Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt Qualitätsindikatoren zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität, die als Grundlage für qualitätsorientierte Entscheidungen der Krankenhausplanung geeignet sind und nach § 6 Absatz 1a des Krankenhausfina

Bundesbeihilfeverordnung - BBhV | § 26 Behandlung in zugelassenen Krankenhäusern


(1) Aufwendungen für Behandlungen in zugelassenen Krankenhäusern nach § 108 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sind beihilfefähig, soweit sie entstanden sind für 1. vorstationäre und nachstationäre Krankenhausbehandlungen nach § 115a des Fünften Buc

Bundesbeihilfeverordnung - BBhV | § 26a Behandlung in nicht zugelassenen Krankenhäusern


(1) Aufwendungen für Behandlungen in Krankenhäusern, die die Voraussetzungen des § 107 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erfüllen, aber nicht nach § 108 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zugelassen sind, sind wie folgt beihilfefähig: 1.
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Krankenhausentgeltgesetz - KHEntgG | § 4 Vereinbarung eines Erlösbudgets


(1) Das von den Vertragsparteien nach § 11 Abs. 1 zu vereinbarende Erlösbudget umfasst für voll- und teilstationäre Leistungen die Fallpauschalen nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und die Zusatzentgelte nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2. Es umfasst nicht das E

Krankenhausentgeltgesetz - KHEntgG | § 5 Vereinbarung und Abrechnung von Zu- und Abschlägen


(1) Die nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 vereinbarten Regelungen für bundeseinheitliche Zu- und Abschläge nach § 17b Absatz 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sind für die Vertragsparteien nach § 11 verbindlich. Auf Antrag einer Vertragspartei ist z
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 39 Krankenhausbehandlung


(1) Die Krankenhausbehandlung wird vollstationär, stationsäquivalent, tagesstationär, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant erbracht; sie umfasst auch Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, zu denen der Gemeinsame Bundesausschuss bish

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 11 Leistungsarten


(1) Versicherte haben nach den folgenden Vorschriften Anspruch auf Leistungen 1. bei Schwangerschaft und Mutterschaft (§§ 24c bis 24i),2. zur Verhütung von Krankheiten und von deren Verschlimmerung sowie zur Empfängnisverhütung, bei Sterilisation und
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Krankenhausentgeltgesetz - KHEntgG | § 1 Anwendungsbereich


(1) Die vollstationären und teilstationären Leistungen der DRG-Krankenhäuser werden nach diesem Gesetz und dem Krankenhausfinanzierungsgesetz vergütet. (2) Dieses Gesetz gilt auch für die Vergütung von Leistungen der Bundeswehrkrankenhäuser, sowe

Krankenhausentgeltgesetz - KHEntgG | § 18 Belegärzte


(1) Belegärzte im Sinne dieses Gesetzes sind nicht am Krankenhaus angestellte Vertragsärzte, die berechtigt sind, ihre Patienten (Belegpatienten) im Krankenhaus unter Inanspruchnahme der hierfür bereitgestellten Dienste, Einrichtungen und Mittel stat

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Bundesgerichtshof Urteil, 12. Nov. 2009 - III ZR 110/09

bei uns veröffentlicht am 12.11.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 110/09 Verkündet am: 12. November 2009 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GOÄ § 1 Abs. 1;

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Nov. 2010 - III ZR 323/09

bei uns veröffentlicht am 04.11.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 323/09 Verkündet am: 4. November 2010 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GOÄ § 6a Abs.

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Mai 2007 - III ZR 291/06

bei uns veröffentlicht am 10.05.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 291/06 Verkündet am: 10. Mai 2007 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GOÄ § 4 Abs. 2; GOÄ G

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 02. Mai 2016 - 14 B 15.1407

bei uns veröffentlicht am 02.05.2016

Tenor I. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 11. November 2013 wird abgeändert. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids des Landesamts für Finanzen vom 15. April 2013 in Gestalt des Teilabhilfebesche

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 19. Sept. 2018 - AN 14 K 17.01670

bei uns veröffentlicht am 19.09.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen als Gesamtschuldner zu tragen. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentschei

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Jan. 2014 - L 8 SO 166/12

bei uns veröffentlicht am 28.01.2014

Tatbestand Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin von der Beklagten nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Hilfe zur Pflege während eines vollstationären Aufenthalts in einem Krankenhaus in der Zeit vom 28.03. bi

Sozialgericht Augsburg Urteil, 13. Mai 2016 - S 2 R 954/14

bei uns veröffentlicht am 13.05.2016

Tenor I. Unter Aufhebung der Bescheide vom 13. März 2014 in Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 11. August 2014 wird festgestellt, dass die Tätigkeit der Beigeladenen für die Klägerin im Krankenhaus A. ab 7. Januar 2013 und im Krank

Sozialgericht München Endurteil, 10. März 2016 - S 15 R 1782/15

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Beklagte trägt 20%, die Klägerin zu 1. und der Kläger zu 2. gesamtschuldnerisch 80% der außergerichtlichen Kosten. Tatbestand Streitig sind der sozialversicherun

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Sept. 2015 - M 9 K 13.1430

bei uns veröffentlicht am 09.09.2015

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 8. März 2013 wird aufgehoben. II. Der Beklagte und die Beigeladene haben die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sich

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Juli 2014 - 14 ZB 12.1884

bei uns veröffentlicht am 14.07.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 785,10 Euro festgesetzt. Gr

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 09. Juli 2015 - S 7 KR 197/14

bei uns veröffentlicht am 09.07.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. III. Der Streitwert wird auf 5641,39€ festgesetzt. Tatbestand Die Parteien streiten über eine n

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 26. Juli 2016 - W 1 K 15.323

bei uns veröffentlicht am 26.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherhei

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. März 2018 - L 7 R 5059/17

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 24. November 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Apr. 2015 - M 12 K 14.2559

bei uns veröffentlicht am 09.04.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 12 K 14.2559 Im Namen des Volkes Urteil verkündet am 9. April 2015 (§§ 116 Abs. 1, 117 Abs. 6 VwGO 12. Kammer ..., Urkundsbeamter Sachgebiets-Nr. 1334

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 04. Dez. 2018 - L 20 KR 191/16

bei uns veröffentlicht am 04.12.2018

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 25.02.2016 dahingehend abgeändert, dass der Klägerin die Kosten der durchgeführten bariatrischen Operation in Höhe von 11.132,06 € anstelle

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Juli 2017 - L 14 R 5089/16

bei uns veröffentlicht am 06.07.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 13.05.2016 aufgehoben und die Klagen gegen die Bescheide vom 13.03.2014 in Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 11.08.2014 werden abgewiesen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Juli 2017 - L 14 R 5064/16

bei uns veröffentlicht am 06.07.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 18.03.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbest

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Juli 2017 - L 14 R 5002/17

bei uns veröffentlicht am 06.07.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 21.11.2016 wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Die Revision wird nicht zugelassen. IV. Der

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 12. Sept. 2017 - B 5 K 16.21

bei uns veröffentlicht am 12.09.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin begehrt weitere Beihilfeleistungen f

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Sept. 2015 - M 17 K 14.2666

bei uns veröffentlicht am 10.09.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsl

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 22. Okt. 2018 - W 8 K 16.1284

bei uns veröffentlicht am 22.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerinnen haben gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläu

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 04. Apr. 2017 - AN 1 K 16.02265

bei uns veröffentlicht am 04.04.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. 3. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Jan. 2019 - III ZR 325/17

bei uns veröffentlicht am 10.01.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 325/17 Verkündet am: 10. Januar 2019 P e l l o w s k i Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 03. Dez. 2018 - 1 L 10/17

bei uns veröffentlicht am 03.12.2018

Gründe I. 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlungen vom Versorgungsauftrag des Krankenhauses der Klägerin umfasst und diese bei den Bewertungsrelationen, die die Grundlage zur Berechnung des Erlö

Bundessozialgericht Urteil, 16. Mai 2018 - B 6 KA 45/16 R

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor Das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 26. Oktober 2016, berichtigt durch Beschluss vom 20. Dezember 2016, und das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 29. August 2012 we

Sozialgericht Halle Urteil, 25. Apr. 2018 - S 22 KR 336/14

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.191,12 EUR nebst Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 20.04.2014 zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Der Streitwert wird festgesetzt au

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Apr. 2018 - III ZR 255/17

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 255/17 Verkündet am: 19. April 2018 P e l l o w s k i Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 15. Feb. 2018 - 7 A 11357/17

bei uns veröffentlicht am 15.02.2018

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 18. Juni 2014 wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Beigelad

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 06. März 2017 - L 2 R 3987/16

bei uns veröffentlicht am 06.03.2017

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 27. September 2016 wird zurückgewiesen.Die Beklagte hat dem Kläger und der Beigeladenen Ziff. 1 die außergerichtlichen Kosten für das Berufungsverfahren zu erstatten.

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 27. Sept. 2016 - 26 K 3617/15

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betra

Landessozialgericht NRW Urteil, 22. Sept. 2016 - L 5 KR 118/14 ZVW

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 09.12.2010 geändert und der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 21.442,42 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 03.07.2007 zu z

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 13. Sept. 2016 - L 4 KR 2220/15

bei uns veröffentlicht am 13.09.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 20. April 2015 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen.Der Streitwert für das Berufungsverfahre

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 08. Sept. 2016 - 3 C 11/15

bei uns veröffentlicht am 08.09.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Gewährung eines Zuschlags für die besonderen Aufgaben eines Brustzentrums sowie eines geriatrischen Zentrums nach § 5 Abs.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 08. Sept. 2016 - 3 C 13/15

bei uns veröffentlicht am 08.09.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Gewährung eines Zuschlags für die besonderen Aufgaben eines Brustzentrums sowie eines geriatrischen Zentrums nach § 5 Abs.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 08. Sept. 2016 - 3 C 12/15

bei uns veröffentlicht am 08.09.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Gewährung eines Zuschlags für die besonderen Aufgaben eines Brustzentrums nach § 5 Abs. 3 des Krankenhausentgeltgesetzes (

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 08. Sept. 2016 - 3 C 6/15

bei uns veröffentlicht am 08.09.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Gewährung eines Zuschlags für die besonderen Aufgaben eines Brustzentrums nach § 5 Abs. 3 des Krankenhausentgeltgesetzes (

Landgericht Stuttgart Urteil, 04. Mai 2016 - 13 S 123/15

bei uns veröffentlicht am 04.05.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Esslingen vom 09.07.2015, Az. 2 C 265/15, wie folgt abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits in b

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Apr. 2016 - L 11 R 2428/15

bei uns veröffentlicht am 19.04.2016

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 13.05.2015 wird zurückgewiesen.Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Der Streitwert f

Bundessozialgericht Urteil, 19. Apr. 2016 - B 1 KR 34/15 R

bei uns veröffentlicht am 19.04.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 3. September 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 19. Apr. 2016 - B 1 KR 23/15 R

bei uns veröffentlicht am 19.04.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. Januar 2015 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttga

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 09. März 2016 - 3 B 23/15

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Gründe 1 Die Beteiligten streiten über einen Zuschlag nach § 5 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 des Gesetzes über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenh

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 26. Feb. 2016 - 5 K 1019/15.KO

bei uns veröffentlicht am 26.02.2016

Tenor Der Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Beihilfebescheids vom 24. Januar 2012 in Gestalt des Korrekturbescheids vom 5. Juli 2012 und des Widerspruchsbescheids vom 15. Oktober 2015 verpflichtet, der Klägerin eine weitere Beihilfe in

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 19. Feb. 2016 - 21 K 1321/14

bei uns veröffentlicht am 19.02.2016

Tenor Der Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung E.          vom 11.02.2014 wird aufgehoben. Der Kläger zu 1) trägt 20 % der Gerichtskosten und der Beklagte trägt 80 % der Gerichtskosten; von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten trägt der

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Jan. 2016 - III ZR 107/15

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 107/15 Verkündet am: 14. Januar 2016 P e l l o w s k i Justizobersekretärin als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja KHEntgG

Bundessozialgericht Urteil, 17. Nov. 2015 - B 1 KR 12/15 R

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 15. Mai 2014 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 31.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 16. Okt. 2015 - L 4 KR 3748/13

bei uns veröffentlicht am 16.10.2015

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 18. Juni 2013 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin für die stationäre Behandlung der Versicherten K. H. weitere EUR

Landessozialgericht NRW Urteil, 30. Sept. 2015 - L 8 R 584/11

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 21.3.2011 geändert und der Tenor wie folgt gefasst: Der Bescheid vom 30.8.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.12.2008 sowie der Änderungsbescheide

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 20. Aug. 2015 - L 4 R 1001/15

bei uns veröffentlicht am 20.08.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 27. Januar 2015 wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Der Streitwert für da

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Apr. 2015 - 5 C 2/14

bei uns veröffentlicht am 23.04.2015

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen, die im Rahmen einer stationären Behandlung in einem privaten Krankenhaus entstanden sind

Bundessozialgericht Urteil, 21. Apr. 2015 - B 1 KR 6/15 R

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. September 2013 wird zurückgewiesen.

Referenzen

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(1) Die Krankenhausbehandlung wird vollstationär, stationsäquivalent, tagesstationär, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant erbracht; sie umfasst auch Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, zu denen der Gemeinsame Bundesausschuss bisher keine...
(1) Die Krankenhausbehandlung wird vollstationär, stationsäquivalent, tagesstationär, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant erbracht; sie umfasst auch Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, zu denen der Gemeinsame Bundesausschuss bisher keine...
(1) Die Krankenhausbehandlung wird vollstationär, stationsäquivalent, tagesstationär, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant erbracht; sie umfasst auch Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, zu denen der Gemeinsame Bundesausschuss bisher keine...
(1) Die Krankenhausbehandlung wird vollstationär, stationsäquivalent, tagesstationär, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant erbracht; sie umfasst auch Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, zu denen der Gemeinsame Bundesausschuss bisher keine...
(1) Die Krankenhausbehandlung wird vollstationär, stationsäquivalent, tagesstationär, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant erbracht; sie umfasst auch Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, zu denen der Gemeinsame Bundesausschuss bisher keine...
(1) Die Krankenhausbehandlung wird vollstationär, stationsäquivalent, tagesstationär, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant erbracht; sie umfasst auch Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, zu denen der Gemeinsame Bundesausschuss bisher keine...
(1) Die Krankenhausbehandlung wird vollstationär, stationsäquivalent, tagesstationär, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant erbracht; sie umfasst auch Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, zu denen der Gemeinsame Bundesausschuss bisher keine...
(1) Die Krankenhausbehandlung wird vollstationär, stationsäquivalent, tagesstationär, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant erbracht; sie umfasst auch Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, zu denen der Gemeinsame Bundesausschuss bisher keine...