Gesetz über die religiöse Kindererziehung - KErzG | § 5

Nach der Vollendung des vierzehnten Lebensjahrs steht dem Kinde die Entscheidung darüber zu, zu welchem religiösen Bekenntnis es sich halten will. Hat das Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet, so kann es nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden.

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4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 1632 BGB.

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 04. März 2016 - 17 UF 292/15

bei uns veröffentlicht am 04.03.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Göppingen vom 05.11.2015 abgeändert. Die Befugnis, über die Taufe und die Teilnahme an der Kommunion des gemeinsamen Sohnes

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 24. Juni 2014 - 12 UF 53/14

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Dortmund (Az. 126 F 5763/13) abgeändert. Der Antrag der Kindesmutter wird zurückgewiesen. Die Gerichtskosten tragen die Kindesmutter und der Kindesvate

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 23. Jan. 2013 - 9 S 2180/12

bei uns veröffentlicht am 23.01.2013

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 21. September 2011 - 2 K 638/10 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Die

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Nov. 2011 - 6 C 20/10

bei uns veröffentlicht am 30.11.2011

Tatbestand 1 Der Kläger, ein Schüler, begehrt die Feststellung, dass er berechtigt ist, in der von ihm besuchten Schule außerhalb der Unterrichtszeit ein islamisches Geb