Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 82 Nichtanwendung von Vorschriften

Die §§ 5, 6 Abs. 1, § 7 und, soweit ein Europäischer Haftbefehl vorliegt, § 11 finden keine Anwendung.

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Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 6 Politische Straftaten, politische Verfolgung


(1) Die Auslieferung ist nicht zulässig wegen einer politischen Tat oder wegen einer mit einer solchen zusammenhängenden Tat. Sie ist zulässig, wenn der Verfolgte wegen vollendeten oder versuchten Völkermordes, Mordes oder Totschlags oder wegen der B

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 11 Spezialität


(1) Die Auslieferung ist nur zulässig, wenn gewährleistet ist, daß der Verfolgte 1. in dem ersuchenden Staat ohne deutsche Zustimmung aus keinem vor seiner Überstellung eingetretenen Grund mit Ausnahme der Tat, derentwegen die Auslieferung bewilligt

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 5 Gegenseitigkeit


Die Auslieferung ist nur zulässig, wenn auf Grund der vom ersuchenden Staat gegebenen Zusicherungen erwartet werden kann, daß dieser einem vergleichbaren deutschen Ersuchen entsprechen würde.

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10 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Apr. 2008 - 4 ARs 22/07

bei uns veröffentlicht am 15.04.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 ARs 22/07 vom 15. April 2008 BGHSt: ja BGHR: ja Veröffentlichungen: ja GG Art. 16 Abs. 2; EuAlÜbk Art. 6 Abs. (1) a, Art. 10; EuAlÜbkErgV POL Art. 4; RbEuHb Art. 4 Nr. 4, Art. 31; IRG §§ 1, 9 Nr. 2, 78 ff. Die nach de

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Sept. 2010 - 1 StR 373/10

bei uns veröffentlicht am 24.09.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 373/10 vom 24. September 2010 BGHSt: nein BGHR: ja Veröffentlichung: ja Nachschlagewerk: ja ___________________________ IRG § 83h Abs. 1 Nr. 1 Zum Spezialitätsgrundsatz bei Serienstraftaten. BGH, Beschluss vom 2

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 03. Jan. 2017 - Ausl 81/16

bei uns veröffentlicht am 03.01.2017

Tenor Die Auslieferung des Verfolgten an die Republik Rumänien zum Zwecke der Verfolgung der in dem Europäischen Haftbefehl des Gerichts in Medgidia vom 12. August 2016 (Nr. 7 - Az.: 5379/256/2015) bezeichneten Straftaten ist zulässig. Gründe 1

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 09. Okt. 2015 - 1 AK 64/15

bei uns veröffentlicht am 09.10.2015

Tenor 1. Die Auslieferung des Verfolgten nach Italien zur Strafvollstreckung aufgrund des Europäischen Haftbefehls der Ermittlungsrichterin beim Gericht D. vom 03. März 2015 wird für derzeit unzulässig erklärt. 2. Der Auslieferungshaftbefeh

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 29. Jan. 2015 - 1 AK 16/11

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor 1. Der Beschluss des Senats vom 10. November 2011, mit welchem die Auslieferung des Verfolgten nach Polen zur Strafverfolgung aufgrund des Europäischen Haftbefehls des Bezirksgerichts in B. vom 11. Oktober 2010 für zulässig erklärt wurde, wird

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 25. März 2013 - 1 AK 102/11

bei uns veröffentlicht am 25.03.2013

Tenor 1. Die Auslieferung der Verfolgten nach Österreich aufgrund des Europäischen Haftbefehls des Landesgerichts O. vom 18. August 2010 wird für nicht zulässig erklärt. 2. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Verfolgt

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 22. Sept. 2004 - 1 AK 42/03

bei uns veröffentlicht am 22.09.2004

Tenor Es wird festgestellt, dass hinsichtlich des Auslieferungs-/Weiterlieferungsersuchens der italienischen Justizbehörden vom 11. November 2003 eine weitere Aufklärung des Sachverhalts notwendig ist. Gründe   1  Aufgrund des zu

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 14. Sept. 2004 - 1 AK 6/04

bei uns veröffentlicht am 14.09.2004

Tenor 1. Die Auslieferung des Verfolgten nach Italien zur Strafvollstreckung wird gemäß dem Auslieferungsersuchen der italienischen Justizbehörden vom 07. April 2004 für zulässig erklärt, soweit dies a. das Urteil des Ermitt

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 14. Sept. 2004 - 1 AK 0/04

bei uns veröffentlicht am 14.09.2004

Tenor 1. Die Auslieferung des Verfolgten nach Italien zur Strafvollstreckung wird gemäß dem Auslieferungsersuchen der italienischen Justizbehörden vom 07.April 2004 für zulässig erklärt, soweit dies a. das Urteil des Ermittlungsrichters beim Lan

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 07. Sept. 2004 - 3 Ausl 80/04

bei uns veröffentlicht am 07.09.2004

Tenor Der Verfolgte, dessen Auslieferung zur Strafverfolgung an Griechenland in Betracht kommt, ist in Auslieferungshaft zu nehmen. Gründe

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Die Auslieferung ist nur zulässig, wenn auf Grund der vom ersuchenden Staat gegebenen Zusicherungen erwartet werden kann, daß dieser einem vergleichbaren deutschen Ersuchen entsprechen würde.
(1) Die Auslieferung ist nicht zulässig wegen einer politischen Tat oder wegen einer mit einer solchen zusammenhängenden Tat. Sie ist zulässig, wenn der Verfolgte wegen vollendeten oder versuchten Völkermordes, Mordes oder Totschlags oder wegen der Beteiligung...
(1) Die Auslieferung ist nur zulässig, wenn gewährleistet ist, daß der Verfolgte 1. in dem ersuchenden Staat ohne deutsche Zustimmung aus keinem vor seiner Überstellung eingetretenen Grund mit Ausnahme der Tat, derentwegen die Auslieferung bewilligt worden ist...