Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 35 Erweiterung der Auslieferungsbewilligung

(1) Ist die Auslieferung durchgeführt und ersucht der Staat, an den der Verfolgte ausgeliefert worden ist, wegen einer weiteren Tat um Zustimmung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung einer Strafe oder einer sonstigen Sanktion, so kann die Zustimmung erteilt werden, wenn

1.
nachgewiesen worden ist, daß der Ausgelieferte Gelegenheit hatte, sich zu dem Ersuchen zu äußern, und das Oberlandesgericht entschieden hat, daß wegen der Tat die Auslieferung zulässig wäre, oder
2.
nachgewiesen worden ist, daß der Ausgelieferte sich zu Protokoll eines Richters des ersuchenden Staates mit der Verfolgung oder mit der Vollstreckung der Strafe oder der sonstigen Sanktion einverstanden erklärt hat, und wegen der Tat die Auslieferung zulässig wäre.
Wird um Zustimmung zur Verfolgung ersucht, so genügt anstelle eines Haftbefehls oder einer Urkunde mit entsprechender Rechtswirkung (§ 10 Abs. 1 Satz 1) die Urkunde einer zuständigen Stelle des ersuchenden Staates, aus der sich die dem Verfolgten zur Last gelegte Tat ergibt.

(2) Für das Verfahren gelten § 29 mit der Maßgabe, daß an die Stelle des Einverständnisses des Verfolgten mit der vereinfachten Auslieferung sein Einverständnis im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2 tritt, sowie § 30 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 bis 4, Abs. 3, § 31 Abs. 1 und 4, §§ 32, 33 Abs. 1 und 2 entsprechend. Zuständig für die gerichtliche Entscheidung nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 ist das Oberlandesgericht, das im Auslieferungsverfahren zur Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung zuständig war.

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Referenzen - Gesetze | § 14 UWG 2004

§ 14 UWG 2004 zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

§ 14 UWG 2004 wird zitiert von 1 anderen §§ im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 11 Spezialität


(1) Die Auslieferung ist nur zulässig, wenn gewährleistet ist, daß der Verfolgte 1. in dem ersuchenden Staat ohne deutsche Zustimmung aus keinem vor seiner Überstellung eingetretenen Grund mit Ausnahme der Tat, derentwegen die Auslieferung bewilligt
§ 14 UWG 2004 zitiert 6 andere §§ aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 10 Auslieferungsunterlagen


(1) Die Auslieferung ist nur zulässig, wenn wegen der Tat ein Haftbefehl, eine Urkunde mit entsprechender Rechtswirkung oder ein vollstreckbares, eine Freiheitsentziehung anordnendes Erkenntnis einer zuständigen Stelle des ersuchenden Staates und ein

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 33 Erneute Entscheidung über die Zulässigkeit


(1) Treten nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Zulässigkeit der Auslieferung Umstände ein, die eine andere Entscheidung über die Zulässigkeit zu begründen geeignet sind, so entscheidet das Oberlandesgericht von Amts wegen, auf Antra

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 29 Antrag auf Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung


(1) Hat sich der Verfolgte nicht mit der vereinfachten Auslieferung (§ 41) einverstanden erklärt, so beantragt die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht die Entscheidung des Oberlandesgerichts darüber, ob die Auslieferung zulässig ist. (2) Di

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 30 Vorbereitung der Entscheidung


(1) Reichen die Auslieferungsunterlagen zur Beurteilung der Zulässigkeit der Auslieferung nicht aus, so entscheidet das Oberlandesgericht erst, wenn dem ersuchenden Staat Gelegenheit gegeben worden ist, ergänzende Unterlagen beizubringen. Für ihre Be

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 31 Durchführung der mündlichen Verhandlung


(1) Von Ort und Zeit der mündlichen Verhandlung sind die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht, der Verfolgte und sein Rechtsbeistand (§ 40) zu benachrichtigen. Bei der mündlichen Verhandlung muß ein Vertreter der Staatsanwaltschaft bei dem Ob

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 32 Entscheidung über die Zulässigkeit


Der Beschluß über die Zulässigkeit der Auslieferung ist zu begründen. Er wird der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht, dem Verfolgten und seinem Rechtsbeistand (§ 40) bekanntgemacht. Der Verfolgte erhält eine Abschrift.

Referenzen - Urteile | § 14 UWG 2004

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4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 14 UWG 2004.

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 02. Juli 2015 - 1 Ausl 288/14

bei uns veröffentlicht am 02.07.2015

Tenor 1. Die Auslieferung des Verfolgten an die Slowakische Republik zur dortigen Verfolgung der in dem Ersuchen des Kreisgerichts in Zvolen vom 24. März 2014 - 2 T 103/2011 - dargestellten Straftat der Bedrohung w ä r e   z u l ä s s i g .

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 04. März 2015 - 2 Ws 14/15

bei uns veröffentlicht am 04.03.2015

Tenor Auf die weitere Beschwerde des Beschuldigten wird der Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 7. Januar 2015 abgeändert. Der Haftbefehl des Amtsgerichts Stuttgart vom 21. Oktober 2014 wird a) i

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 12. Apr. 2013 - 1 Ws 61/13

bei uns veröffentlicht am 12.04.2013

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss des Landgerichts - Strafvollstreckungskammer - Karlsruhe vom 07. März 2013 wird als unbegründet kostenpflichtig (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen, soweit hierin die Aussetzung der Vo

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 08. Sept. 2005 - 1 AK 32/04

bei uns veröffentlicht am 08.09.2005

Tenor Der Antrag des Verfolgten, erneut über die Zulässigkeit der Auslieferung des Verfolgten nach Österreich zum Zwecke der Strafverfolgung aufgrund des Nachtragsersuchen des österreichischen Justizbehörden vom 29. April 2005 zu entscheiden, wird z

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Der Beschluß über die Zulässigkeit der Auslieferung ist zu begründen. Er wird der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht, dem Verfolgten und seinem Rechtsbeistand (§ 40) bekanntgemacht. Der Verfolgte erhält eine Abschrift.
(1) Treten nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Zulässigkeit der Auslieferung Umstände ein, die eine andere Entscheidung über die Zulässigkeit zu begründen geeignet sind, so entscheidet das Oberlandesgericht von Amts wegen, auf Antrag der...