(1) Reichen die Auslieferungsunterlagen zur Beurteilung der Zulässigkeit der Auslieferung nicht aus, so entscheidet das Oberlandesgericht erst, wenn dem ersuchenden Staat Gelegenheit gegeben worden ist, ergänzende Unterlagen beizubringen. Für ihre Beibringung kann eine Frist gesetzt werden.

(2) Das Oberlandesgericht kann den Verfolgten vernehmen. Es kann sonstige Beweise über die Zulässigkeit der Auslieferung erheben. Im Fall des § 10 Abs. 2 erstreckt sich die Beweiserhebung über die Zulässigkeit der Auslieferung auch darauf, ob der Verfolgte der ihm zur Last gelegten Tat hinreichend verdächtig erscheint. Art und Umfang der Beweisaufnahme bestimmt das Oberlandesgericht, ohne durch Anträge, Verzichte oder frühere Beschlüsse gebunden zu sein.

(3) Das Oberlandesgericht kann eine mündliche Verhandlung durchführen.

ra.de-OnlineKommentar zu Haushaltsbegleitgesetz 1984 Art 30 Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften

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Referenzen - Gesetze | Haushaltsbegleitgesetz 1984 Art 30 Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften

Haushaltsbegleitgesetz 1984 Art 30 Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

Haushaltsbegleitgesetz 1984 Art 30 Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften wird zitiert von 5 anderen §§ im Haushaltsbegleitgesetz 1984.

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 33 Erneute Entscheidung über die Zulässigkeit


(1) Treten nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Zulässigkeit der Auslieferung Umstände ein, die eine andere Entscheidung über die Zulässigkeit zu begründen geeignet sind, so entscheidet das Oberlandesgericht von Amts wegen, auf Antra

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 71 Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland


(1) Die Vollstreckung einer im Geltungsbereich dieses Gesetzes gegen eine ausländische Person verhängten Strafe oder sonstigen Sanktion kann auf einen ausländischen Staat übertragen werden, wenn 1. die verurteilte Person in dem ausländischen Staat ih

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 61 Gerichtliche Entscheidung


(1) Hält ein Gericht, das für die Leistung der Rechtshilfe zuständig ist, die Voraussetzungen für die Leistung der Rechtshilfe für nicht gegeben, so begründet es seine Auffassung und holt die Entscheidung des Oberlandesgerichts ein. Das Oberlandesger

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 35 Erweiterung der Auslieferungsbewilligung


(1) Ist die Auslieferung durchgeführt und ersucht der Staat, an den der Verfolgte ausgeliefert worden ist, wegen einer weiteren Tat um Zustimmung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung einer Strafe oder einer sonstigen Sanktion, so kann die Zustimmung
Haushaltsbegleitgesetz 1984 Art 30 Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften zitiert 1 andere §§ aus dem Haushaltsbegleitgesetz 1984.

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 10 Auslieferungsunterlagen


(1) Die Auslieferung ist nur zulässig, wenn wegen der Tat ein Haftbefehl, eine Urkunde mit entsprechender Rechtswirkung oder ein vollstreckbares, eine Freiheitsentziehung anordnendes Erkenntnis einer zuständigen Stelle des ersuchenden Staates und ein

Referenzen - Urteile | Haushaltsbegleitgesetz 1984 Art 30 Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften

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18 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren Haushaltsbegleitgesetz 1984 Art 30 Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften.

Oberlandesgericht München Beschluss, 08. März 2016 - 1 AR 2/16

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 1 AR 2/16 Beschluss vom 08.03.2016 33 Ausl A 1571/15 Generalstaatsanwaltschaft München (rechtskräftig) 1. Strafsenat Angewendete Vorschriften: Leitsatz In

Oberlandesgericht München Beschluss, 14. Dez. 2015 - 1 AR 392/15

bei uns veröffentlicht am 14.12.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 1 AR 392/15 31 Ausl 1281/15 Generalstaatsanwaltschaft München 1 AR 392/15 Leitsatz Angewendete Vorschriften: OLG München, 1. Strafsenat, Beschluss vom 14.12.2015 -1 AR 392/

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 28. Juli 2016 - 2 BvR 1468/16

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer ein

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 15. Dez. 2015 - 2 BvR 2735/14

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

Tenor 1. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 7. November 2014 - III - 3 Ausl 108/14 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes, so

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 09. Okt. 2015 - 1 AK 64/15

bei uns veröffentlicht am 09.10.2015

Tenor 1. Die Auslieferung des Verfolgten nach Italien zur Strafvollstreckung aufgrund des Europäischen Haftbefehls der Ermittlungsrichterin beim Gericht D. vom 03. März 2015 wird für derzeit unzulässig erklärt. 2. Der Auslieferungshaftbefeh

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 06. Mai 2014 - 1 Ausl 64/14

bei uns veröffentlicht am 06.05.2014

Tenor Der Erlass eines Auslieferungshaftbefehls zur Sicherung der Auslieferung des Verfolgten an die Italienische Republik zur Strafverfolgung wird d e r z e i t  a b g e l e h n t . Gründe   I. 1 1. Durch Ausschreibung im Schengen

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 01. Okt. 2009 - 1 (3) Ausl 1110/09; 1 Ausl 1110/09

bei uns veröffentlicht am 01.10.2009

Tenor Die Erinnerung des Beistands gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 21. August 2009 wird als unbegründet z u r ü c k g e w i e s e n . Gründe   I. 1 Der Senat ordnete mit Be

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 12. März 2009 - Ausl 14/08 I 7/08

bei uns veröffentlicht am 12.03.2009

Tenor Die Erinnerung wird als unbegründet zurückgewiesen. Gründe 1 Der Senat folgt der bereits in den beiden vorgenannten Beschlüssen zitierten, in Rechtsprechung und Literatur mehrheitlich vertretenen Auffassung, wonach es sich bei der vorberei

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 28. Sept. 2007 - 3 Ausl 55/07; 3 Ausl 55/2007

bei uns veröffentlicht am 28.09.2007

Tenor Die Erinnerung des Beistands gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 18. September 2007 wird als unbegründet z u r ü c k g e w i e s e n . Gründe   1 Der Ansicht des Beistands entgege

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 14. Mai 2007 - 3 Ausl 87/06; 3 Ausl. 87/06

bei uns veröffentlicht am 14.05.2007

Gründe   1  Sachverhalt – siehe letzte Seite II. 2  Die Auslieferungsunterlagen in Verbindung mit den dem Senat vorliegenden Unterlagen des Asylverfahrens in Verbindung mit den vom Senat im Freibeweisve

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 26. Okt. 2006 - 3 Ausl. 52/06; 3 Ausl 52/06

bei uns veröffentlicht am 26.10.2006

Tenor Gegen den Verfolgten, einen in der Bundesrepublik Deutschland lebenden polnischen und deutschen Staatsangehörigen, liegt ein 2006 erlassener Europäischer Haftbefehl des Landgerichts Z. G./Republik Polen vor. Grundlage des Europäischen Haftbefe

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 16. Mai 2006 - 1 AK 25/05

bei uns veröffentlicht am 16.05.2006

Tenor 1. Die Auslieferung des Verfolgten nach Mazedonien aufgrund des Auslieferungsersuchens der mazedonischen Justizbehörden vom 29. Juni 2005 wird für zulässig erklärt. 2. Die Auslieferungshaft hat fortzudauern. Gründe   I. 1 Der si

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 23. März 2005 - 1 AK 36/04

bei uns veröffentlicht am 23.03.2005

Tenor Es wird festgestellt, dass eine weitere Aufklärung des Sachverhalts notwendig ist. Gründe   1  Gegen den sich seit 03.02.2005 aufgrund Auslieferungshaftbefehls des Senats vom 03.01.2005 in Auslieferungshaft befindlichen Ver

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 23. Feb. 2005 - 1 AK 24/04

bei uns veröffentlicht am 23.02.2005

Tenor 1. Der Auslieferungshaftbefehl des Senates vom 03. November 2004 wird aufgehoben, soweit dieser Verurteilungen a. des Berufungsgerichts in M./Italien vom 09. April 1996 (Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten),

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 30. Nov. 2004 - 3 Ausl 103/2004; 3 Ausl 103/04

bei uns veröffentlicht am 30.11.2004

Tenor Die Verfolgte, deren Auslieferung an die Tschechische Republik zur dortigen Strafverfolgung in Betracht kommt, ist vorläufig in Auslieferungshaft zu nehmen. Gründe   I. 1  1. Durch Fahndungsaussch

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 22. Sept. 2004 - 1 AK 42/03

bei uns veröffentlicht am 22.09.2004

Tenor Es wird festgestellt, dass hinsichtlich des Auslieferungs-/Weiterlieferungsersuchens der italienischen Justizbehörden vom 11. November 2003 eine weitere Aufklärung des Sachverhalts notwendig ist. Gründe   1  Aufgrund des zu

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 14. Feb. 2003 - 3 Ausl. 86/02; 3 Ausl 86/02

bei uns veröffentlicht am 14.02.2003

Tatbestand   1  Die Republik Österreich ersucht um Auslieferung des Verfolgten zur Strafverfolgung wegen gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Schmuggels in Tateinheit mit vorsätzlichem Eingriff in die Rechte des Tabakmonopols (§§ 11, 35

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(1) Die Auslieferung ist nur zulässig, wenn wegen der Tat ein Haftbefehl, eine Urkunde mit entsprechender Rechtswirkung oder ein vollstreckbares, eine Freiheitsentziehung anordnendes Erkenntnis einer zuständigen Stelle des ersuchenden Staates und eine Darstellung...