Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 29 Antrag auf Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung

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Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen Inhaltsverzeichnis

(1) Hat sich der Verfolgte nicht mit der vereinfachten Auslieferung (§ 41) einverstanden erklärt, so beantragt die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht die Entscheidung des Oberlandesgerichts darüber, ob die Auslieferung zulässig ist.

(2) Die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht kann die Entscheidung des Oberlandesgerichts auch dann beantragen, wenn sich der Verfolgte mit der vereinfachten Auslieferung einverstanden erklärt hat.

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(1) Zulässige Ersuchen eines Mitgliedstaates um Auslieferung oder Durchlieferung können nur abgelehnt werden, soweit dies in diesem Teil vorgesehen ist. Die ablehnende Bewilligungsentscheidung ist zu begründen. (2) Vor der Zulässigkeitsentscheidung

(1) Die verfolgte Person kann sich in jeder Lage des Verfahrens eines Rechtsbeistands bedienen. (2) Die Auslieferung ist ein Fall der notwendigen Rechtsbeistandschaft, wenn eine Festnahme der verfolgten Person erfolgt. (3) Erfolgt keine Festn

(1) Ist die Auslieferung durchgeführt und ersucht der Staat, an den der Verfolgte ausgeliefert worden ist, wegen einer weiteren Tat um Zustimmung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung einer Strafe oder einer sonstigen Sanktion, so kann die Zustimmung
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.

(1) Die Auslieferung eines Verfolgten, gegen den ein Auslieferungshaftbefehl besteht, kann auf Ersuchen einer zuständigen Stelle eines ausländischen Staates um Auslieferung oder um vorläufige Festnahme zum Zweck der Auslieferung ohne Durchführung des
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published on 19/06/2012 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 ARs 5/12 vom 19. Juni 2012 in dem Auslieferungsverfahren gegen Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ____________________________ IRG § 83 Nr. 4 Die ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzung des § 83
published on 15/01/2019 00:00

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt im Zusammenhang mit seiner bereits erfolgten Auslieferung in die … wegen einer dortigen st
published on 15/01/2019 00:00

Tenor I. Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig. II. Der Rechtsstreit wird an das Oberlandesgericht … verwiesen. III. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung des Oberlandesgerichts vorbehalten.
published on 16/01/2019 00:00

Tenor 1. Der Antrag des Verfolgten vom 03.01.2019, ihn für den ihm durch den Vollzug der Auslieferungshaft erlittenen Schaden aus der Staatskasse zu entschädigen, wird zurückgewiesen. 2. Der Antrag des Verfolgten vom 03.01.2019,
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(1) Die Auslieferung eines Verfolgten, gegen den ein Auslieferungshaftbefehl besteht, kann auf Ersuchen einer zuständigen Stelle eines ausländischen Staates um Auslieferung oder um vorläufige Festnahme zum Zweck der Auslieferung ohne Durchführung des förmlichen...