Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 33 Erneute Entscheidung über die Zulässigkeit

(1) Treten nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Zulässigkeit der Auslieferung Umstände ein, die eine andere Entscheidung über die Zulässigkeit zu begründen geeignet sind, so entscheidet das Oberlandesgericht von Amts wegen, auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht oder auf Antrag des Verfolgten erneut über die Zulässigkeit der Auslieferung.

(2) Werden nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Umstände bekannt, die eine andere Entscheidung über die Zulässigkeit zu begründen geeignet sind, so kann das Oberlandesgericht erneut über die Zulässigkeit der Auslieferung entscheiden.

(3) § 30 Abs. 2 und 3, §§ 31, 32 gelten entsprechend.

(4) Das Oberlandesgericht kann den Aufschub der Auslieferung anordnen.

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Europarecht: Auslieferung deutscher Staatsangehöriger kraft europäischen Haftbefehls

07.02.2017

Die Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen muss einer Verhältnismäßigkeitsprüfung standhalten. Hierbei ist im Besonderen auf den örtlichen Schwerpunt des strafbaren Handelns abzustellen.

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zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 5 anderen §§ im .

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 79 Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; Vorabentscheidung


(1) Zulässige Ersuchen eines Mitgliedstaates um Auslieferung oder Durchlieferung können nur abgelehnt werden, soweit dies in diesem Teil vorgesehen ist. Die ablehnende Bewilligungsentscheidung ist zu begründen. (2) Vor der Zulässigkeitsentscheidung

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 71 Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland


(1) Die Vollstreckung einer im Geltungsbereich dieses Gesetzes gegen eine ausländische Person verhängten Strafe oder sonstigen Sanktion kann auf einen ausländischen Staat übertragen werden, wenn 1. die verurteilte Person in dem ausländischen Staat ih

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 40 Rechtsbeistand


(1) Die verfolgte Person kann sich in jeder Lage des Verfahrens eines Rechtsbeistands bedienen. (2) Die Auslieferung ist ein Fall der notwendigen Rechtsbeistandschaft, wenn eine Festnahme der verfolgten Person erfolgt. (3) Erfolgt keine Festn

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 61 Gerichtliche Entscheidung


(1) Hält ein Gericht, das für die Leistung der Rechtshilfe zuständig ist, die Voraussetzungen für die Leistung der Rechtshilfe für nicht gegeben, so begründet es seine Auffassung und holt die Entscheidung des Oberlandesgerichts ein. Das Oberlandesger
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 30 Vorbereitung der Entscheidung


(1) Reichen die Auslieferungsunterlagen zur Beurteilung der Zulässigkeit der Auslieferung nicht aus, so entscheidet das Oberlandesgericht erst, wenn dem ersuchenden Staat Gelegenheit gegeben worden ist, ergänzende Unterlagen beizubringen. Für ihre Be

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 31 Durchführung der mündlichen Verhandlung


(1) Von Ort und Zeit der mündlichen Verhandlung sind die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht, der Verfolgte und sein Rechtsbeistand (§ 40) zu benachrichtigen. Bei der mündlichen Verhandlung muß ein Vertreter der Staatsanwaltschaft bei dem Ob

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 32 Entscheidung über die Zulässigkeit


Der Beschluß über die Zulässigkeit der Auslieferung ist zu begründen. Er wird der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht, dem Verfolgten und seinem Rechtsbeistand (§ 40) bekanntgemacht. Der Verfolgte erhält eine Abschrift.

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Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Jan. 2019 - M 30 K0 18.4658

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt im Zusammenhang mit seiner bereits erfolgten Auslieferung in die … wegen einer dortigen st

Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Jan. 2019 - M 30 E 18.5442

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor I. Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig. II. Der Rechtsstreit wird an das Oberlandesgericht … verwiesen. III. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung des Oberlandesgerichts vorbehalten.

Oberlandesgericht München Beschluss, 03. März 2016 - 1 AR 5/16

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Gründe Oberlandesgericht München 1 AR 5/16 Beschluss vom 03.03.2016 31 Ausl A 13/16 Generalstaatsanwaltschaft München (rechtskräftig) 1. Strafsenat Angewendete Vorschriften: Leitsatz In der Aus

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 14. März 2018 - 1 Ausl AR 44/17

bei uns veröffentlicht am 14.03.2018

Tenor Bei dem Beschluss des Senats vom 22.12.2017, mit dem die Auslieferung des Verfolgten aus der Bundesrepublik Deutschland nach Bulgarien zur Strafvollstreckung für zulässig erklärt worden ist, hat es sein Bewenden. Gründe

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 16. Aug. 2018 - 2 BvR 237/18

bei uns veröffentlicht am 16.08.2018

Tenor Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts München vom 19. Januar 2018 - 1 AR 543/17 - und vom 9. Februar 2018 - 1 AR 543/17 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Ab

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 26. Feb. 2018 - 2 BvR 107/18

bei uns veröffentlicht am 26.02.2018

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe 1 M

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 13. Nov. 2017 - 2 BvR 1381/17

bei uns veröffentlicht am 13.11.2017

Tenor Der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 4. April 2017 - OLGAusl 294/16 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes, soweit e

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 09. Nov. 2016 - 2 BvR 545/16

bei uns veröffentlicht am 09.11.2016

Tenor Der Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 13. Februar 2015, soweit er die Auslieferung des Beschwerdeführers für zulässig erklärt, und der Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 25. Okt. 2016 - 1 Ws 241/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor Die Erinnerung wird als unbegründet verworfen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet. 1Gründe: 2I. 3Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm hatte durch Beschluss vom 13.11.2014 in dem Auslieferungsv

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 25. Aug. 2016 - 2 BvR 1714/16

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer ein

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 24. März 2016 - 2 BvR 175/16

bei uns veröffentlicht am 24.03.2016

Tenor 1. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 22. Dezember 2015 - 2 Ausl A 22/15 - verletzt den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Artikel 2 Absatz 1 und Absatz 2 Sat

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 08. März 2016 - 1 Ausl 8/16

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Tenor 1. Die Auslieferung des Verfolgten an die Republik Bulgarien zur dortigen Strafvollstreckung ist z u l ä s s i g .

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 15. Jan. 2016 - 2 BvR 1860/15

bei uns veröffentlicht am 15.01.2016

Tenor Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22. September 2015 - III-3 AR 153/15 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 16 Absatz 2 des Grundgesetzes, soweit

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 09. Okt. 2015 - 1 AK 64/15

bei uns veröffentlicht am 09.10.2015

Tenor 1. Die Auslieferung des Verfolgten nach Italien zur Strafvollstreckung aufgrund des Europäischen Haftbefehls der Ermittlungsrichterin beim Gericht D. vom 03. März 2015 wird für derzeit unzulässig erklärt. 2. Der Auslieferungshaftbefeh

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 02. Juli 2015 - 1 Ausl 288/14

bei uns veröffentlicht am 02.07.2015

Tenor 1. Die Auslieferung des Verfolgten an die Slowakische Republik zur dortigen Verfolgung der in dem Ersuchen des Kreisgerichts in Zvolen vom 24. März 2014 - 2 T 103/2011 - dargestellten Straftat der Bedrohung w ä r e   z u l ä s s i g .

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 09. Juni 2015 - 2 BvR 965/15

bei uns veröffentlicht am 09.06.2015

Gründe 1 Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft die Bewilligung der Auslief

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 29. Jan. 2015 - 1 AK 16/11

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor 1. Der Beschluss des Senats vom 10. November 2011, mit welchem die Auslieferung des Verfolgten nach Polen zur Strafverfolgung aufgrund des Europäischen Haftbefehls des Bezirksgerichts in B. vom 11. Oktober 2010 für zulässig erklärt wurde, wird

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 20. Nov. 2014 - 2 BvR 1820/14

bei uns veröffentlicht am 20.11.2014

Tenor Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 5. August 2014 - 2 Ausl A 218/13 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 18. Mai 2010 - 1 B 1/10

bei uns veröffentlicht am 18.05.2010

Gründe I. 1 Der Kläger, ein polnischer Staatsangehöriger, wendet sich gegen die von der

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 16. Jan. 2010 - 2 BvR 2299/09

bei uns veröffentlicht am 16.01.2010

Tenor Der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 2. Juni 2009 - (2) 4 Ausl. A 22/08 (152 und 153/09) OLG Hamm - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 21. Apr. 2006 - 3 Ausl 147/2005; 3 Ausl 147/05

bei uns veröffentlicht am 21.04.2006

Tenor Gründe   1  2 Zum Sachverhalt: 3 Der Verfolgte ist tschechischer Staatsangehöriger und wurde 1985 wegen eines 1975 bei Prag begangenen Raubmordes vom Höchsten Gericht der damaligen CSSR in Abwesenheit zu zwanzig Jahre

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 21. Apr. 2006 - 3 Ausl. 147/05

bei uns veröffentlicht am 21.04.2006

Tenor Der Verfolgte ist tschechischer Staatsangehöriger und wurde 1985 wegen eines 1975 bei Prag begangenen Raubmordes vom Höchsten Gericht der damaligen CSSR in Abwesenheit zu zwanzig Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. 1992 lehnte der Senat den Erl

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 08. Sept. 2005 - 1 AK 32/04

bei uns veröffentlicht am 08.09.2005

Tenor Der Antrag des Verfolgten, erneut über die Zulässigkeit der Auslieferung des Verfolgten nach Österreich zum Zwecke der Strafverfolgung aufgrund des Nachtragsersuchen des österreichischen Justizbehörden vom 29. April 2005 zu entscheiden, wird z

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 07. Sept. 2005 - 1 AK 31/04

bei uns veröffentlicht am 07.09.2005

Tenor 1. Die Auslieferung des Verfolgten nach Österreich ist weiterhin zulässig. 2. Die Auslieferungshaft hat fortzudauern. Gründe   I. 1 Der Senat hat mit Beschluss vom 23.02.2005 die Auslieferung des Verfolgten zur Strafve

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 29. März 2005 - 1 AK 3/04

bei uns veröffentlicht am 29.03.2005

Tenor 1. Der Beschluss des Senates vom 26. Juli 2004, mit welchem die Auslieferung des Verfolgten nach Serbien und Montenegro für zulässig erklärt wurde, wird aufgehoben. 2. Die Auslieferung des Verfolgten nach Serbien und Montenegro

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(1) Reichen die Auslieferungsunterlagen zur Beurteilung der Zulässigkeit der Auslieferung nicht aus, so entscheidet das Oberlandesgericht erst, wenn dem ersuchenden Staat Gelegenheit gegeben worden ist, ergänzende Unterlagen beizubringen. Für ihre Beibringung kann...
(1) Von Ort und Zeit der mündlichen Verhandlung sind die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht, der Verfolgte und sein Rechtsbeistand (§ 40) zu benachrichtigen. Bei der mündlichen Verhandlung muß ein Vertreter der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht...
Der Beschluß über die Zulässigkeit der Auslieferung ist zu begründen. Er wird der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht, dem Verfolgten und seinem Rechtsbeistand (§ 40) bekanntgemacht. Der Verfolgte erhält eine Abschrift.