Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung - IntBestG | Art 2
Durchführungsbestimmungen
Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung - IntBestG | Art 2<br>Durchführungsbestimmungen
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Gesetz zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1997 über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr Inhaltsverzeichnis
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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24/04/2014 13:01
Die Einhaltung des Legalitätsprinzips und demgemäß die Einrichtung eines funktionierenden Compliance-Systems gehört zur Gesamtverantwortung des Vorstands.
SubjectsHandels- und Gesellschaftsrecht
14/11/2011 13:44
Schon das Entziehen und Vorenthalten erheblicher Vermögenswerte unter Einrichtung von verdeckten Kassen durch leitende Angestellte eines Wirtschaftsunternehmens führt zu einem endgültigen Nach
SubjectsCompliance und Präventivberatung
08/11/2011 11:06
Schon das Entziehen und Vorenthalten erheblicher Vermögenswerte unter Einrichtung von verdeckten Kassen durch leitende Angestellte eines Wirtschaftsunternehmens führt zu einem endgültigen Nach
SubjectsStrafrecht
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4 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 13/02/2014 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 S t R 3 3 6 / 1 3 vom 13. Februar 2014 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Bestechung ausländischer Amtsträger im Zusammenhang mit internationalem geschäftlichen Verkehr u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshof
published on 18/02/2009 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 4/09 vom 18. Februar 2009 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja StGB § 261 Abs. 1 Satz 1 StGB § 261 Abs. 9 Satz 2 1. Im Rahmen der Strafbarkeit des § 261 Abs. 1 Satz 1 StGB rührt bei der Best
published on 23/10/2018 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 234/17 vom 23. Oktober 2018 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Beihilfe zur Untreue u.a. ECLI:DE:BGH:2018:231018U1STR234.17.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Haup
published on 13/03/2014 00:00
Tenor
Der Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 29. März 2012 - 17 Qs 14/12 - und der Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 7. November 2011 - 28 Gs 1251/11 - verletzen den Beschwerdeführer i
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