Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz - HundVerbrEinfG | § 2 Einfuhr- und Verbringungsverbot

(1) Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden dürfen nicht in das Inland eingeführt oder verbracht werden. Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird, dürfen aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden.

(2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates

1.
vorzuschreiben,
a)
dass bestimmte Hunde nur über bestimmte nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften eingerichtete Grenzkontrollstellen in das Inland eingeführt werden dürfen oder bei diesen Grenzkontrollstellen vorzuführen sind,
b)
dass das beabsichtigte Einführen bestimmter Hunde binnen einer zu bestimmenden Frist bei der zuständigen Grenzkontrollstelle anzumelden ist.
2.
Vorschriften über
a)
die Überwachung des Verbringens oder der Einfuhr,
b)
die Maßnahmen, die zu ergreifen sind, wenn Hunde nicht den Anforderungen nach diesem Gesetz entsprechen, sowie
c)
das Verfahren
zu erlassen.
3.
Ausnahmen von Absatz 1 ganz oder teilweise zuzulassen oder zu gewähren sowie die Voraussetzungen und das Verfahren zu regeln.

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Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz - HundVerbrEinfG | § 5 Strafvorschriften


(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 2 Abs. 1 einen Hund in das Inland verbringt oder einführt. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig, ist

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Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 15. Apr. 2019 - W 8 K 18.1119

bei uns veröffentlicht am 15.04.2019

Tenor I. Nr. 5 des Bescheides des Landratsamts K2 vom 24. Juli 2018 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Von den Kosten des Verfahrens haben der Kläger 9/10, der Beklagte 1/10 zu tragen. III. Das U

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 26. Juni 2018 - B 1 K 17.764

bei uns veröffentlicht am 26.06.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. 4. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand Der Kläger be

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 05. Dez. 2016 - 3 M 199/16

bei uns veröffentlicht am 05.12.2016

Gründe 1 1. Die zulässige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 1. Kammer - vom 14. Oktober 2016, deren Prüfung gemäß § 146 Abs. 4 Satz 1 und 6 VwGO auf die dargelegten Gründe beschränkt ist, h

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 26. Apr. 2016 - 3 L 129/15

bei uns veröffentlicht am 26.04.2016

Gründe 1 I. Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Halle - 1. Kammer - vom 27. April 2015 hat keinen Erfolg. 2 1. Die von der Beklagten gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO geltend gemachten ernstl

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 31. Juli 2015 - 20 L 1332/15

bei uns veröffentlicht am 31.07.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1Gründe 2Der Antrag der Antragstellerin, 3die aufschiebende Wirkung der Klage 20 K 2994/15 gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 29.04.2015 wiederhe

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 31. März 2015 - 20 L 205/15

bei uns veröffentlicht am 31.03.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.     Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt. 1Gründe 2Der Antrag der Antragstellerin, 3die aufschiebende Wirkung ihrer Klage 20 K

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 29. Jan. 2015 - 20 L 2583/14

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.     Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt. 1Gründe 2Der Antrag der Antragstellerin, 3die aufschiebende Wirkung ihrer Klage 20 K

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 29. Jan. 2015 - 20 L 2587/14

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor 1. Hinsichtlich des in Ziffer 2 Satz 3 der Ordnungsverfügung vom 11.12.2014 angeordneten Verbots der Abgabe des Hundes an eine mit der Antragstellerin verwandte oder mit ihr in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Person wird die aufschiebende Wi

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 04. Sept. 2014 - 4 LB 21/13

bei uns veröffentlicht am 04.09.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Schleswig- Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 4. Kammer, Einzelrichterin – vom 6. Februar 2013 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Hinsichtlich der

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 30. Juni 2014 - 18 K 1340/14

bei uns veröffentlicht am 30.06.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.  Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwen

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 18. Juni 2014 - 3 M 255/13

bei uns veröffentlicht am 18.06.2014

Gründe 1 Die Beschwerde der Antragsgegnerin hat keinen Erfolg. 2 Das Verwaltungsgericht hat zu Recht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 28. Mai 2013 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 24. Mai 2013 hinsicht

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 04. Juni 2014 - 3 L 230/13

bei uns veröffentlicht am 04.06.2014

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Einordnung seines Hundes als gefährlichen Hund. 2 Der Kläger ist Halter des Hundes „Ben“, den er im März 2010 als ca. zweijähriges Tier vom Tierheim A-Stadt erworben hatte. In dem Tierabgabevertrag v

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 13. Feb. 2014 - 2 K 637/13.TR

bei uns veröffentlicht am 13.02.2014

1. Der Bescheid der Beklagten vom 16. Oktober 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Kreisrechtsausschusses bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel vom 29. April 2013 wird aufgehoben, soweit darin eine Hundesteuer festgesetzt wird, die den Be

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 14. Okt. 2013 - 3 M 229/13

bei uns veröffentlicht am 14.10.2013

Gründe 1 Die Beschwerde hat nur in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg. 2 Das Verwaltungsgericht hat zu Recht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 11. April 2013 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 09. Apr. 2013 - 1 B 116/13

bei uns veröffentlicht am 09.04.2013

Gründe I. 1 Die Antragstellerin begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die Anordnung der Sicherstellung und Verwahrung von drei Hunden. 2 Sie ist Halterin von drei Hunden der „Rasse“ Miniatur-Bullterrier. 3 Mit Bescheid vom 09.04.2013 ordne

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 21. März 2013 - 3 M 125/12

bei uns veröffentlicht am 21.03.2013

Gründe 1 Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts – 1. Kammer – vom 28.03.2012 hat keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des Antr

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 21. Jan. 2013 - 3 M 591/12

bei uns veröffentlicht am 21.01.2013

Gründe 1 Die zulässige Beschwerde ist begründet. 2 Das Verwaltungsgericht hat den Antrag der Antragstellerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 18.04.2012, mit dem ihr d

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 07. Apr. 2011 - 9 B 61/10

bei uns veröffentlicht am 07.04.2011

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 21. April 2010 wird zurückgewiesen.