(1) Der Lagerhalter ist verpflichtet, das Gut auf Verlangen des Einlagerers zu versichern. Ist der Einlagerer ein Verbraucher, so hat ihn der Lagerhalter auf die Möglichkeit hinzuweisen, das Gut zu versichern.

(2) Der Lagerhalter ist nur berechtigt, das Gut bei einem Dritten einzulagern, wenn der Einlagerer ihm dies ausdrücklich gestattet hat.

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Autokauf: Keine Vollkaskoversicherung für Gebrauchtwagenvermittlung aus Gefälligkeit

01.10.2014

Übernimmt ein Autohaus aus Gefälligkeit die Vermittlung eines Gebrauchtfahrzeugs, kann der Auftraggeber nicht den Abschluss einer Vollkaskoversicherung auf dessen Kosten erwarten.
Wirtschaftsrecht

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§ 280 BGB zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 280 BGB wird zitiert von 1 anderen §§ im Bürgerliches Gesetzbuch.

Handelsgesetzbuch - HGB | § 475 Haftung für Verlust oder Beschädigung


Der Lagerhalter haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Lagerung bis zur Auslieferung entsteht, es sei denn, daß der Schaden durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abgewen

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Amtsgericht Hagen Urteil, 08. Okt. 2015 - 16 C 233/15

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, das bei der Klägerin im Lager in P, B, auf 6 cbm gelagerte Gut zurückzunehmen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.260 € Nutzungsentschädigung nebst Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten übe

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 17. Juni 2014 - 7 U 77/13

bei uns veröffentlicht am 17.06.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 18.10.2013 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf d

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Mai 2014 - I ZR 48/13

bei uns veröffentlicht am 08.05.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I Z R 4 8 / 1 3 Verkündet am: 8. Mai 2014 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: