(1) Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen, die dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können, sind abzusetzen.

(2) Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Dazu gehören die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Bei der Berechnung der Herstellungskosten dürfen angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung einbezogen werden, soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Forschungs- und Vertriebskosten dürfen nicht einbezogen werden.

(2a) Herstellungskosten eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstands des Anlagevermögens sind die bei dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen nach Absatz 2. Entwicklung ist die Anwendung von Forschungsergebnissen oder von anderem Wissen für die Neuentwicklung von Gütern oder Verfahren oder die Weiterentwicklung von Gütern oder Verfahren mittels wesentlicher Änderungen. Forschung ist die eigenständige und planmäßige Suche nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen oder Erfahrungen allgemeiner Art, über deren technische Verwertbarkeit und wirtschaftliche Erfolgsaussichten grundsätzlich keine Aussagen gemacht werden können. Können Forschung und Entwicklung nicht verlässlich voneinander unterschieden werden, ist eine Aktivierung ausgeschlossen.

(3) Zinsen für Fremdkapital gehören nicht zu den Herstellungskosten. Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstands verwendet wird, dürfen angesetzt werden, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen; in diesem Falle gelten sie als Herstellungskosten des Vermögensgegenstands.

(4) Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Marktpreis. Soweit kein aktiver Markt besteht, anhand dessen sich der Marktpreis ermitteln lässt, ist der beizulegende Zeitwert mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zu bestimmen. Lässt sich der beizulegende Zeitwert weder nach Satz 1 noch nach Satz 2 ermitteln, sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß § 253 Abs. 4 fortzuführen. Der zuletzt nach Satz 1 oder 2 ermittelte beizulegende Zeitwert gilt als Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Sinn des Satzes 3.

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Durch das seit dem 1.11.2008 geltende „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (kurz: MoMiG)“ wurde das Eigenkapitalersatzrecht aufgehoben. Inzwischen gibt es bereits erste Entscheidungen zur steuerlichen Berücksichtigung ausgefallener Finanzierungshilfen eines GmbH-Gesellschafters, in denen der Bundesfinanzhof (BFH) eine Neuorientierung vorgenommen hat. Der neuen Rechtsprechung hat sich die Finanzverwaltung nun angeschlossen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin

Steuerrecht: Aufwendungen für vom Mieter verursachte Schäden

16.10.2017

Beseitigungskosten für einen durch schuldhaftes Handeln eines Mieters verursachten Substanzschadens können als Werbungskosten sofort abziehbar sein - BSP-Rechtsanwälte - Anwälte für Steuerrecht Berlin
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Wird ein Gesellschafter im Insolvenzverfahren als Bürge für Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Anspruch genommen, führt dies nicht mehr zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung.
GmbH-Insolvenz

Steuerrecht: Zur mittelbaren Grundstücksschenkung

19.04.2017

Auch bei der mittelbaren Grundstücksschenkung trägt der Schenker die Anschaffungskosten des Grundstücks als derjenige, für dessen Rechnung das Grundstück auf den Beschenkten übertragen wird.
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Kapitalmarktrecht: Zur mangelnden Aufklärung über die Fungibilität

24.09.2015

Die schadensersatzrechtliche Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds ist keine Veräußerung eines Grundstücks oder eines grundstücksgleichen Rechts im Sinne des § 23 EStG.
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Steuerrecht: Zum Ansatz der Marktrendite

30.10.2013

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Erbauseinandersetzung: Kosten erhöhen das Abschreibungspotenzial

28.10.2013

Bei zum Nachlass gehörenden Mietimmobilien können die Aufwendungen für die Erbauseinandersetzung zu Anschaffungsnebenkosten führen.
Kosten in Erbsachen

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Unwirksame Schadensklauseln im Textilreinigungsgewerbe

28.08.2013

Klauseln, die auf Begrenzung der Haftung für Schäden aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen beruhen, sind unwirksam.
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Aufwendungen für Modernisierungen: Sofortabzug oder nur Abschreibung?

04.10.2012

zur Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten-FG Köln vom 26.01.12-Az:10 K 235/10
Steuerrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 5 §§ in anderen Gesetzen.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 6 Bewertung


(1) Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter, die nach § 4 Absatz 1 oder nach § 5 als Betriebsvermögen anzusetzen sind, gilt das Folgende: 1. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, sind mit den Anschaffungs- oder

D-Markbilanzgesetz - DMBilG | § 7 Neubewertung


(1) Vermögensgegenstände und Schulden sind neu zu bewerten. Vermögensgegenstände sind mit ihren Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungskosten anzusetzen (Neuwert); sie dürfen jedoch höchstens mit dem Wert angesetzt werden, der ihnen beizulegen is

Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 46a Auskunftsanspruch der Gemeinde


Der bisherige Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, der Gemeinde spätestens ein Jahr vor Bekanntmachung der Gemeinde nach § 46 Absatz 3 diejenigen Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes zur Verfügung zu stellen, di

Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch - HGBEG | Art 75


(1) Die §§ 255, 264, 264b, 265, 267a Absatz 3, die §§ 268, 271, 272, 274a, 275, 276, 277 Absatz 3, die §§ 284, 285, 286, 288, 289, 291, 292, 294, 296 bis 298, 301, 307, 309, 310, 312 bis 315a, 317, 322, 325, 326, 328, 331, 334, 336 bis 340a, 340e, 34
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Handelsgesetzbuch - HGB | § 285 Sonstige Pflichtangaben


Ferner sind im Anhang anzugeben: 1. zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten a) der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren,b) der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ä

Handelsgesetzbuch - HGB | § 314 Sonstige Pflichtangaben


(1) Im Konzernanhang sind ferner anzugeben: 1. der Gesamtbetrag der in der Konzernbilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sowie der Gesamtbetrag der in der Konzernbilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten,
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Handelsgesetzbuch - HGB | § 253 Zugangs- und Folgebewertung


(1) Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach den Absätzen 3 bis 5, anzusetzen. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in Höhe des nach vernün

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Streitgegenständlich ist vorliegend, ob die Gewinne des Klägers aus der Veräußerung von Kryptowerten (hier: Bitcoin, Ethereum und Monero) nach Maßgabe der § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuerge

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bei uns veröffentlicht am 04.07.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 249/12 Verkündet am: 4. Juli 2013 Boppel, Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

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bei uns veröffentlicht am 11.02.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 276/12 Verkündet am: 11. Februar 2014 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Feb. 2011 - XII ZR 185/08

bei uns veröffentlicht am 02.02.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 185/08 Verkündet am: 2. Februar 2011 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: j

Finanzgericht München Urteil, 19. März 2019 - 12 K 2574/18

bei uns veröffentlicht am 19.03.2019

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Finanzgericht München Urteil, 03. Mai 2019 - 8 K 933/18

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Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Gründe I. Streitig ist die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen in Zusammenhang m

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 25. Nov. 2015 - 3 K 387/14

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Gründe Finanzgericht Nürnberg 3 K 387/14 NZB IV B 5/16 Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit Kläger ■ gegen Beklagter ■

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 12. Nov. 2015 - 4 K 571/13

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

Gründe Finanzgericht Nürnberg 4 K 571/13 Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit 1. A1. 2. A2. - Kläger - Prozessbev. zu 1-2: Rechtsanwälte B. gegen Finanzamt ... - Beklagter -

Finanzgericht München Urteil, 29. Juni 2015 - 7 K 605/14

bei uns veröffentlicht am 29.06.2015

Gründe Finanzgericht München 7 K 605/14 Im Namen des Volkes Urteil Stichwort: Herstellungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung In der Streitsache ... wegen

Finanzgericht München Urteil, 13. März 2017 - 7 K 1620/14

bei uns veröffentlicht am 13.03.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Klägerin ist eine GmbH. Alleiniger Gesellschafter ist X. Dieser war bis 4. Mai 2005 auch zum Geschäftsfüh

Finanzgericht München Urteil, 12. März 2016 - 2 K 1725/13

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Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist im Klageverfahren, ob die Inanspruchnahme des Klägers aus einer Bürgschaft als nachträgliche

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Okt. 2015 - 22 C 15.1332, 22 C 15.1333

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Tenor I. Die Verwaltungsstreitsachen 22 C 15.1332 und 22 C 15.1333 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Auf die Beschwerden der Klägerin werden die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensbu

Finanzgericht München Urteil, 13. Nov. 2018 - 5 K 236/15

bei uns veröffentlicht am 13.11.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Gründe I. Streitig ist, ob dem Kläger ein aufgrund der Verschmelzung einer Gmb

Finanzgericht München Gerichtsbescheid, 03. Feb. 2015 - 11 K 1886/12

bei uns veröffentlicht am 03.02.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand I. Der Kläger wurde im Streitjahr 2008 zusammen mit seiner Ehefrau zur Einkomme

Finanzgericht München Urteil, 25. Feb. 2014 - 6 K 2930/11

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand I. Der Kläger, der beim beklagten Finanzamt (FA) zur Einkommensteuer veranlagt wird, bezog in den Streitjahren

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 25. Okt. 2016 - 1 K 1229/14

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens haben die Klägerin zu 5/7 und der Beklagte zu 2/7 zu tragen. 3. Das Urteil ist wegen der erstattungsfähigen Kosten der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Hö

Finanzgericht München Urteil, 30. Mai 2016 - 7 K 2516/15

bei uns veröffentlicht am 30.05.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet. Gründe I. Streitig ist der Abzug von Sonderbetrie

Bundesfinanzhof Urteil, 10. Okt. 2018 - IX R 1/17

bei uns veröffentlicht am 10.10.2018

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 13. Oktober 2016  14 K 203/15 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Juli 2018 - IX R 6/15

bei uns veröffentlicht am 20.07.2018

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18. Dezember 2014  11 K 3614/13 E aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Juli 2018 - IX R 7/15

bei uns veröffentlicht am 20.07.2018

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18. Dezember 2014  11 K 3615/13 E aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 07. Juni 2018 - IV R 37/15

bei uns veröffentlicht am 07.06.2018

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 28. April 2015  8 K 2129/13 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 13. März 2018 - IX R 41/17

bei uns veröffentlicht am 13.03.2018

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26. September 2017  12 K 113/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Dez. 2017 - IX R 7/17

bei uns veröffentlicht am 06.12.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. September 2016  1 K 1725/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 15. Nov. 2017 - 5 K 181/14

bei uns veröffentlicht am 15.11.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten im Wesentlichen darüber, wie eine mit einem Zuschlagsbeschluss erworbene Versicherungse

Bundesfinanzhof Urteil, 09. Nov. 2017 - IV R 19/14

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 1. April 2014  13 K 315/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 08. Nov. 2017 - IX R 25/15

bei uns veröffentlicht am 08.11.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 25. März 2015  3 K 1265/12 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 08. Nov. 2017 - IX R 36/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 21. März 2016 6 K 189/12 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Beschluss, 11. Okt. 2017 - IX R 5/15

bei uns veröffentlicht am 11.10.2017

Tenor Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefordert, dem Verfahren IX R 5/15 beizutreten. Tatbestand I.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 18. Juli 2017 - 5 K 1003/16

bei uns veröffentlicht am 18.07.2017

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Der Einkommensteuerbescheid für 2012 vom 6. Oktober 2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7. Dezember 2015 wird dahin gehend geändert, dass ein weiterer Verlust gemäß § 17 EStG in Höhe von 9.000

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Juli 2017 - IX R 36/15

bei uns veröffentlicht am 11.07.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 10. März 2015  9 K 962/14 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 09. Mai 2017 - IX R 6/16

bei uns veröffentlicht am 09.05.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 21. Januar 2016  11 K 4274/13 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Apr. 2017 - IX R 4/16

bei uns veröffentlicht am 11.04.2017

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 20. Januar 2016 7 K 1699/14 E aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 29. März 2017 - I R 73/15

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 20. August 2015  1 K 1689/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 16. März 2017 - IV R 1/15

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 15. Januar 2013  8 K 762/08 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 08. März 2017 - IX R 16/16

bei uns veröffentlicht am 08.03.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 6. April 2016 3 K 2802/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 21. Feb. 2017 - VIII R 56/14

bei uns veröffentlicht am 21.02.2017

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 23. September 2014  1 K 1894/12 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Dez. 2016 - IX R 12/15

bei uns veröffentlicht am 06.12.2016

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 23. September 2014  9 K 3123/11 aufgehoben und der Bescheid zum 31. Dezember 2001 über die gesonderte Feststellu

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Dez. 2016 - IX R 49/15

bei uns veröffentlicht am 06.12.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26. November 2014  9 K 10128/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 08. Nov. 2016 - I R 35/15

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 25. Februar 2015  9 K 147/11 K,G,F aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Okt. 2016 - VI R 22/15

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 11. November 2014  6 K 1543/13 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 04. Okt. 2016 - IX R 26/15

bei uns veröffentlicht am 04.10.2016

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 17. März 2015  13 K 156/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 04. Okt. 2016 - IX R 8/15

bei uns veröffentlicht am 04.10.2016

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 17. Dezember 2014  8 K 2065/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 16. Sept. 2016 - 3 K 3438/14 E

bei uns veröffentlicht am 16.09.2016

Tenor Der Einkommensteuerbescheid 2007 vom 09.10.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10.10.2014 wird dahin geändert, dass bei der Ermittlung des Veräußerungsverlusts des Klägers nach § 17 EStG nachträgliche Anschaffungskosten in Höhe von

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 07. Sept. 2016 - 1 K 1725/14

bei uns veröffentlicht am 07.09.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist die steuerliche Behandlung des Erwerbs eige

Bundesfinanzhof Urteil, 03. Aug. 2016 - IX R 14/15

bei uns veröffentlicht am 03.08.2016

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 28. Januar 2015  2 K 101/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 16. Juni 2016 - 6 K 235/14

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die durch den Beklagten festgestellten Einkünfte der Klägerin aus Gewerbebetrieb für das Kalenderjahr 2012 um Abschreibungen auf ein Seeschiff zu reduzieren sind, die die Klägerin im Folgejah

Finanzgericht Hamburg Urteil, 16. Juni 2016 - 6 K 144/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die durch den Beklagten festgestellten Einkünfte der Klägerin aus Gewerbebetrieb um Abschreibungen auf zwei Seeschiffe zu reduzieren sind, die die Klägerin im Folgejahr des Wechsels von der..

Finanzgericht Hamburg Urteil, 16. Juni 2016 - 6 K 78/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Frage, ob der durch den Beklagten für die Klägerin festgesetzte Gewerbesteuermessbetrag für das Kalenderjahr 2012 um eine Abschreibung auf ein Seeschiff zu reduzieren ist. Außerdem ist streitig, ob die

Bundesfinanzhof Urteil, 14. Juni 2016 - IX R 22/15

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 25. September 2014  8 K 4017/11 E aufgehoben, soweit es die Einkommensteuer 2007 und 2009 betrifft.

Bundesfinanzhof Urteil, 14. Juni 2016 - IX R 25/14

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 25. Februar 2014  6 K 2930/11 aufgehoben.

Referenzen

(1) Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach den Absätzen 3 bis 5, anzusetzen. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger...