Die Kommanditisten sind von der Führung der Geschäfte der Gesellschaft ausgeschlossen; sie können einer Handlung der persönlich haftenden Gesellschafter nicht widersprechen, es sei denn, daß die Handlung über den gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft hinausgeht. Die Vorschriften des § 116 Abs. 3 bleiben unberührt.

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Insolvenzrecht: Darlegung einer Forderung gegen den Kommanditisten

03.04.2018

Zur substantiierten Darlegung einer Forderung gegen den Kommanditisten ist es ausreichend, wenn der Insolvenzverwalter die Insolvenztabelle mit festgestellten Forderungen vorlegt, die nicht aus der Insolvenzmasse befriedigt werden können – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin

Geschäftsführergehalt: Gegenseitige Bewilligung von Tätigkeitsvergütungen durch zwei Geschäftsführer

14.02.2017

Eine Absprache bezüglich der gegenseitigen Bewilligung zu zahlender Tätigkeitsvergütungen zweier Geschäftsführer einen Komplementär-GmbH ist grundsätzlich wirksam.

Gesellschaftsrecht: Zur Tätigkeitsvergütung an alleinige Geschäftsführer, die zugleich Kommanditisten sind

14.07.2016

Eine Vergütungsabsprache, die ihnen nach dem Gesellschaftsvertrag zusteht, wobei die Bestimmung der genauen Höhe dem Beschluss der Gesellschafterversammlung überlassen ist, ist grundsätzlich wirksam.

Gesellschaftsrecht: Zur Ablehnung einer mit Testamentsvollstreckervermerk versehenen Gesellschafterliste

09.04.2015

Ein Testamentsvollstreckervermerk gehört nicht zu den gesetzlich vorgesehenen Angaben in der Gesellschafterliste.

Gesellschaftsrecht: Zum Ausschluss des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GbR von der Beschlussfassung

18.05.2012

bei pflichtwidrigem Unterlassen eines Mitgesellschafters, das auch dem Geschäftsführer angelastet wird, als Beschlussgegenstand -BGH vom 07.02.12-Az:II ZR 230/09

Steuerrecht: Pflicht zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist verfassungsgemäß

16.04.2012

Ausnahmen nur bei wirtschaftlicher oder persönlicher Unzumutbarkeit-BFH vom 14.03.12-Az:XI R 33/09
Steuerrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Handelsgesetzbuch - HGB | § 163


Für das Verhältnis der Gesellschafter untereinander gelten in Ermangelung abweichender Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags die besonderen Vorschriften der §§ 164 bis 169.
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Handelsgesetzbuch - HGB | § 116


(1) Die Befugnis zur Geschäftsführung erstreckt sich auf alle Handlungen, die der gewöhnliche Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft mit sich bringt. (2) Zur Vornahme von Handlungen, die darüber hinausgehen, ist ein Beschluß sämtlicher Gese

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67 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Feb. 2019 - VII ZB 78/17

bei uns veröffentlicht am 06.02.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 78/17 vom 6. Februar 2019 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 86; HGB § 49 Abs. 1, § 52 Abs. 3 Für die zulässige Einlegung eines Rechtsmittels durch eine Gesellschaft

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Jan. 2007 - II ZR 245/05

bei uns veröffentlicht am 15.01.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 245/05 Verkündet am: 15. Januar 2007 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Feb. 2012 - II ZR 230/09

bei uns veröffentlicht am 07.02.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil II ZR 230/09 Verkündet am: 7. Februar 2012 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BG

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Mai 2009 - II ZR 259/07

bei uns veröffentlicht am 25.05.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 259/07 Verkündet am: 25. Mai 2009 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Okt. 2004 - II ZR 356/02

bei uns veröffentlicht am 04.10.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 356/02 Verkündet am: 4. Oktober 2004 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Nov. 2018 - IX ZR 39/18

bei uns veröffentlicht am 15.11.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 39/18 Verkündet am: 15. November 2018 Kirchgeßner Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. März 2003 - 1 StR 549/02

bei uns veröffentlicht am 26.03.2003

Nachschlagewerk: nein BGHSt: nein Veröffentlichung: ja _________________________ StGB § 306 1. Bei der Inbrandsetzung von Sachen juristischer Personen (§ 306 Abs. 1 StGB) obliegt die Erteilung der Einwilligung demjenigen Vertretungsorgan, zu desse

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Okt. 2008 - II ZR 107/07

bei uns veröffentlicht am 20.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 107/07 Verkündet am: 20. Oktober 2008 Röder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Juni 2012 - IX ZR 191/11

bei uns veröffentlicht am 28.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 191/11 Verkündet am: 28. Juni 2012 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 39 Abs. 1 Nr.

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 25. Mai 2016 - S 11 R 898/12

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 1). III. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Juli 2018 - 4 ZB 16.1972

bei uns veröffentlicht am 16.07.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 482.661,87 Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Juli 2018 - 4 ZB 16.1971

bei uns veröffentlicht am 16.07.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 482.661,87 Euro festgesetzt. Gründe

Oberlandesgericht München Endurteil, 31. Jan. 2018 - 7 U 2600/17

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tenor 1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 05.07.2017, Az. 8 HK O 14233/16, wird zurückgewiesen. 2. Die Kläger haben als Gesamtschuldner die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3.

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Apr. 2016 - M 10 K 15.5124

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Partien es für erledigt erklärt haben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentsc

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Apr. 2016 - M 10 K 15.5005

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung in Höhe des vollstreckba

Oberlandesgericht München Beschluss, 08. Aug. 2016 - 31 Wx 204/16

bei uns veröffentlicht am 08.08.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Registergericht - vom 05.04.2016 wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I. 1. Es liegt folgende A

Finanzgericht Hamburg Urteil, 14. Nov. 2018 - 2 K 353/16

bei uns veröffentlicht am 14.11.2018

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, welche Reichweite eine durch das Finanzamt erteilte verbindliche Auskunft entfaltet und ob gegebenenfalls auf einen aus der Veräußerung eines Grundstücks resultierenden Gewinn § 6b des Einkommensteuerg

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Sept. 2018 - II ZR 307/16

bei uns veröffentlicht am 11.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 307/16 Verkündet am: 11. September 2018 Stoll Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Juli 2018 - IV R 10/17

bei uns veröffentlicht am 19.07.2018

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 26. April 2016 12 K 1204/15 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Feb. 2018 - II ZR 272/16

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Ansbach vom 30. September 2016 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 19. Dez. 2017 - 14 LA 1/17

bei uns veröffentlicht am 19.12.2017

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 17. Kammer, Einzelrichter - vom 19. Dezember 2016 wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gründe

Bundesfinanzhof Urteil, 29. Nov. 2017 - I R 58/15

bei uns veröffentlicht am 29.11.2017

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 25. Juni 2015  1 K 68/12 (6) aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 13. Juli 2017 - IV R 42/14

bei uns veröffentlicht am 13.07.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 28. August 2014  3 K 743/13 F wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Juni 2017 - IV R 42/13

bei uns veröffentlicht am 22.06.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 18. Oktober 2013  6 K 175/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 19. Jan. 2017 - 1 L 189/15

bei uns veröffentlicht am 19.01.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen ihre Heranziehung zu IHK-Beiträgen für die Jahre 2009 bis 2013 und begehrt die Erstattung der von ihr bereits geleisteten Beträge. 2 Die im Handelsregister des Amtsgerichtes Halle eingetragene Klägerin

Bundesgerichtshof Urteil, 15. März 2016 - II ZR 114/15

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 114/15 Verkündet am: 15. März 2016 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Jan. 2016 - XI R 38/12

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 10. Oktober 2012  2 K 189/10 aufgehoben.

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 28. Okt. 2015 - 8 U 73/15

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tenor Auf die Berufungen der Beklagten zu 2) und des Streithelfers der Beklagten wird das am 20.02.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Münster, soweit die Klage gegen die Beklagte zu 2) gerichtet ist, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefas

Landgericht Köln Urteil, 09. Juli 2015 - 116 KLs 2/12

bei uns veröffentlicht am 09.07.2015

Tenor 1. Die Angeklagten K, O, J und P sind der Untreue in zwei Fällen, der Angeklagte E des fahrlässigen unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften schuldig. 2. Es werden deshalb verurteilt: Der Angeklagte J zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei J

Finanzgericht Hamburg Urteil, 18. Juni 2015 - 2 K 145/13

bei uns veröffentlicht am 18.06.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Behandlung von Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten der von ihr erworbenen Kommanditbeteiligungen an Schiffsfonds sowie gegen die Versagung des Abzugs ihrer laufenden Verwaltungskosten als..

Landgericht Hamburg Urteil, 28. Apr. 2015 - 411 HKO 103/14

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 8.567,75 (i. W.: EURO achttausendfünfhundertsiebenundsechzig 75/100) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 11.04.2014 zu zahlen. 2. Die Widerklage wird a

Landgericht Detmold Urteil, 26. März 2015 - 9 O 306/13

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tenor 1. Die Beklagten werden verurteilt, die Herausgabe des beim AG Lemgo zum Aktenzeichen hinterlegten Betrages von 12.000 € nebst Zinsen an den Kläger zu bewilligen. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 21.116,27 €

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. März 2015 - 13 K 4280/13

bei uns veröffentlicht am 19.03.2015

Tenor 1. Der Bescheid für 2003 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 30. September 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27. November 2013 wird dahingehend geändert, dass aus der Veräußerung der xx

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Feb. 2015 - II ZB 17/14

bei uns veröffentlicht am 24.02.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I I Z B 1 7 / 1 4 vom 24. Februar 2015 in der Handelsregistersache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GmbHG § 16 Abs. 1 und 2, § 40 Abs. 1 Das Registergericht darf die Aufnahme einer mit einem Tes

Verwaltungsgericht Trier Beschluss, 23. Feb. 2015 - 1 L 349/15.TR

bei uns veröffentlicht am 23.02.2015

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 4. Februar 2015 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 26. Januar 2015 wird bezüglich der Ziffer 1 des Bescheides wiederhergestellt und bezüglich der Ziffer 3 angeordnet. Der...

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 20. Jan. 2015 - 5 K 1652/11

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der diese auf sich behält.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Klägerin ist eine GmbH & Co.

Finanzgericht Münster Urteil, 11. Dez. 2014 - 3 K 2011/12 Erb

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Streitig ist, ob § 13a Erbschaftsteuergesetz in der im Streitjahr geltenden Fassung (ErbStG) anzuwenden ist. 3Die M GmbH & Co KG

Landessozialgericht NRW Urteil, 24. Sept. 2014 - L 8 R 1104/13

bei uns veröffentlicht am 24.09.2014

Tenor Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 25.10.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten

Finanzgericht Münster Urteil, 28. Aug. 2014 - 3 K 745/13 F

bei uns veröffentlicht am 28.08.2014

Tenor Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des Werts von Vermögensgegenständen und Schulden auf den 29.11.2007 für Zwecke der Schenkungsteuer nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Bewertungsgesetzes in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 08

Finanzgericht Münster Urteil, 28. Aug. 2014 - 3 K 744/13 F

bei uns veröffentlicht am 28.08.2014

Tenor Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des Werts von Vermögensgegenständen und Schulden auf den 11.02.2009 für Zwecke der Schenkungsteuer nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Bewertungsgesetzes in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 08

Bundesfinanzhof Urteil, 24. Apr. 2014 - IV R 18/10

bei uns veröffentlicht am 24.04.2014

Tatbestand 1 I. Mit Vertrag vom 22. September 2000 beteiligte sich die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) als atypisch stille Gesellschafterin an der X-GmbH (GmbH

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 03. Apr. 2014 - I-6 U 114/13

bei uns veröffentlicht am 03.04.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19. Juli 2013 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (40 O 41/12) abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 03. Apr. 2014 - I-6 U 113/13

bei uns veröffentlicht am 03.04.2014

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19. Juli 2013 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (40 O 23/12) abgeändert und wie folgt neu gefasst: I. Die am 23. Januar 2012 in der Gesellschafterversammlun

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 13. März 2014 - 2 A 1086/12

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vol

Landgericht Freiburg Urteil, 24. Jan. 2014 - 12 O 93/13

bei uns veröffentlicht am 24.01.2014

Tenor 1. Die Wahl des Kommanditisten B. zum Beirat der Beklagten aufgrund Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18. Juli 2013 wird mit Wirkung zum 24. Januar 2014 für nichtig erklärt. 2. Es wird festgestellt, dass der Kläger durch W

Finanzgericht Münster Urteil, 14. Aug. 2013 - 2 K 2483/11 F

bei uns veröffentlicht am 14.08.2013

Tenor Der Feststellungsbescheid vom 25.11.2010 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17.06.2011 wird nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert.Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.Die Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig

Bundessozialgericht Urteil, 29. Aug. 2012 - B 12 R 14/10 R

bei uns veröffentlicht am 29.08.2012

Tenor Auf die Revision der Beigeladenen zu 2. werden das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 5. November 2010 und das Urteil des Sozialgerichts Oldenburg vom 22. Oktober 2009 a

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 14. Juni 2012 - 1 L 91/11

bei uns veröffentlicht am 14.06.2012

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 18. Januar 2011 – 4 A 1004/08 – wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außer

Landgericht Baden-Baden Urteil, 19. März 2012 - 1 O 14/12

bei uns veröffentlicht am 19.03.2012

Tenor 1. Das Vorbehaltsurteil vom 07.11.2011 wird für vorbehaltlos erklärt. 2. Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherhei

Bundesfinanzhof Urteil, 14. März 2012 - XI R 33/09

bei uns veröffentlicht am 14.03.2012

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) berechtigt ist, ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen weiterhin in Papierform abzugeben.

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(1) Die Befugnis zur Geschäftsführung erstreckt sich auf alle Handlungen, die der gewöhnliche Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft mit sich bringt. (2) Zur Vornahme von Handlungen, die darüber hinausgehen, ist ein Beschluß sämtlicher Gesellschafter...