Für das Verhältnis der Gesellschafter untereinander gelten in Ermangelung abweichender Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags die besonderen Vorschriften der §§ 164 bis 169.

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Handelsgesetzbuch - HGB | § 164


Die Kommanditisten sind von der Führung der Geschäfte der Gesellschaft ausgeschlossen; sie können einer Handlung der persönlich haftenden Gesellschafter nicht widersprechen, es sei denn, daß die Handlung über den gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewer

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6 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Jan. 2019 - II ZR 143/17

bei uns veröffentlicht am 22.01.2019

Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja HGB §§ 161, 163 a) Das Recht des einzelnen Gesellschafters, im Wege der actio pro socio gegen einen Mitgesellschafter vorzugehen, ist beschränkt durch die Grundsätze der gesellschaftsrech

Oberlandesgericht München Endurteil, 31. Jan. 2018 - 7 U 2600/17

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tenor 1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 05.07.2017, Az. 8 HK O 14233/16, wird zurückgewiesen. 2. Die Kläger haben als Gesamtschuldner die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3.

Oberlandesgericht München Endurteil, 01. Dez. 2016 - 23 U 2755/13

bei uns veröffentlicht am 01.12.2016

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen Ziffer II. des Urteils des Landgerichts Traunstein vom 26.06.2013, Az. 1 HK O 4672/10, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass die Klägerin als Rechtsnachfolgerin des

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Sept. 2018 - II ZR 307/16

bei uns veröffentlicht am 11.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 307/16 Verkündet am: 11. September 2018 Stoll Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 18. Juli 2016 - 8 U 174/15

bei uns veröffentlicht am 18.07.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das am 2. November 2015 verkündete Urteil des Landgerichts Münster abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 1G r ü n d

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Beschluss, 05. Jan. 2009 - 2 V 193/08

bei uns veröffentlicht am 05.01.2009

Tatbestand 1 I. Die Antragstellerin wendet sich im Rahmen eines Eilverfahrens gegen einen Bescheid über die Zerlegung des Gewerbesteuer(GewSt)-Messbetrags. 2 Die … KG (KG) hat den Sitz ihrer Geschäftsleitung in X. Die Geschäftsführung oblieg