(1) Vor dem Beschwerdegericht müssen sich die Beteiligten durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts können sich durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt vertreten lassen.

(2) Die §§ 65, 69 bis 72 mit Ausnahme der Verweisung auf § 227 Absatz 3 der Zivilprozessordnung, § 75 Absatz 1 bis 3, § 76 Absatz 1 und 6, die §§ 165 und 167 Absatz 2 Satz 1 sind entsprechend anzuwenden.

ra.de-OnlineKommentar zu § 111c StBerG

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte | § 111c StBerG

2 relevante Anwälte

2 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwältin

Rechtsanwalt für Immobilienrecht

EnglischDeutsch

Rechtsanwalt

für Öffentliches Recht


Öffentliches Wirtschaftsrecht - Bau- und Planungsrecht – Umweltrecht – Abgabenrecht – Verfassungsrecht – Europarecht – Menschenrechtsbeschwerde - Staatshaftungsrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen | § 111c StBerG

Artikel schreiben

1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 111c StBerG.

1 Artikel zitieren § 111c StBerG.

Baurecht: Bei Preisabstand von 20 Prozent muss Angebot intensiv geprüft werden

25.04.2018

Liegt das Angebot des günstigsten Bieters um mehr als 20 % unter dem des nächsten, muss der Auftraggeber in die Auskömmlichkeitsprüfung einsteigen und diese in einer für die Nachprüfungsinstanz nachvollziehbaren Weise dokumentieren – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin.
Vergaberecht

Referenzen - Gesetze | § 111c StBerG

§ 111c StBerG zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

§ 111c StBerG wird zitiert von 1 anderen §§ im Steuerberatungsgesetz.

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 176 Vorabentscheidung über den Zuschlag


(1) Auf Antrag des Auftraggebers oder auf Antrag des Unternehmens, das nach § 134 vom Auftraggeber als das Unternehmen benannt ist, das den Zuschlag erhalten soll, kann das Gericht den weiteren Fortgang des Vergabeverfahrens und den Zuschlag gestatte
§ 111c StBerG zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 227 Terminsänderung


(1) Aus erheblichen Gründen kann ein Termin aufgehoben oder verlegt sowie eine Verhandlung vertagt werden. Erhebliche Gründe sind insbesondere nicht1.das Ausbleiben einer Partei oder die Ankündigung, nicht zu erscheinen, wenn nicht das Gericht dafür
§ 111c StBerG zitiert 6 andere §§ aus dem Steuerberatungsgesetz.

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 167 Beschleunigung


(1) Die Vergabekammer trifft und begründet ihre Entscheidung schriftlich innerhalb einer Frist von fünf Wochen ab Eingang des Antrags. Bei besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten kann der Vorsitzende im Ausnahmefall die Frist durch

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 165 Akteneinsicht


(1) Die Beteiligten können die Akten bei der Vergabekammer einsehen und sich durch die Geschäftsstelle auf ihre Kosten Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. (2) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen,

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 76 Beschwerdeentscheidung


(1) Das Beschwerdegericht entscheidet durch Beschluss nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung. Der Beschluss darf nur auf Tatsachen und Beweismittel gestützt werden, zu denen die Beteiligten sich äußern konnte

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 65 Mündliche Verhandlung


(1) Das Gericht entscheidet über die Beschwerde und über die Rechtsbeschwerde aufgrund mündlicher Verhandlung; mit Einverständnis der Beteiligten kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden. (2) Sind die Beteiligten in dem Verhandlungsterm

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 69 Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör


(1) Auf die Rüge eines durch eine gerichtliche Entscheidung beschwerten Beteiligten ist das Verfahren fortzuführen, wenn 1. ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen die Entscheidung nicht gegeben ist und2. das Gericht den Anspruch dieses

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 75 Untersuchungsgrundsatz


(1) Das Beschwerdegericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen. (2) Der oder die Vorsitzende hat darauf hinzuwirken, dass Formfehler beseitigt, unklare Anträge erläutert, sachdienliche Anträge gestellt, ungenügende tatsächliche Angaben ergänz

Referenzen - Urteile | § 111c StBerG

Urteil einreichen

17 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 111c StBerG.

Oberlandesgericht München Beschluss, 17. Mai 2019 - Verg 4/19

bei uns veröffentlicht am 17.05.2019

Tenor 1. Der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 20.05.19 wird aufgehoben. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens nach § 173 GWB sowie die zur zweckentsprechenden

Oberlandesgericht München Beschluss, 17. Apr. 2019 - Verg 13/18

bei uns veröffentlicht am 17.04.2019

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der Vergabekammer Nordbayern vom 13.11.2018, Az. RMF - SG 21 - 3194 - 3 - 30 aufgehoben. 2. Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin vom 24.09.2018 wi

Oberlandesgericht München Beschluss, 29. Apr. 2019 - Verg 3/19

bei uns veröffentlicht am 29.04.2019

Tenor 1. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin zu tragen. Bei der Kostenentscheidung der Vergabekammer hat

Oberlandesgericht München Beschluss, 25. März 2019 - Verg 10/18

bei uns veröffentlicht am 25.03.2019

Tenor 1. Der Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 1. Oktober 2018, ., wird in Ziffer 1. und 2. aufgehoben. 2. Der Vergabenachprüfungsantrag der Antragstellerin und Beschwerdegegnerin vom 24. Juli 2018 wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht München Beschluss, 25. Feb. 2019 - Verg 11/18

bei uns veröffentlicht am 25.02.2019

Tenor I. Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 04.10.2018, Az. Z3-3-3194-1-27-08/18 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziff.1 Satz 2 wie folgt neu gefasst wird: Bei for

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Aug. 2017 - Verg 03/17

bei uns veröffentlicht am 10.08.2017

Tenor I. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 27.04.2017, Az. 23319411-03/17 wird zurückgewiesen. II. Von den Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Verfahre

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Apr. 2019 - Verg 8/18

bei uns veröffentlicht am 10.04.2019

Tenor I. Auf Beschwerde der Antragstellerinnen wird der Beschluss der Vergabekammer Nordbayern vom 04.09.18, Az. RMF-SG21-3194-3-14 in Ziff. 2 und 3 aufgehoben und wie folgt neu gefasst: 1. Von den Kosten des Verfahrens vor der V

Oberlandesgericht München Beschluss, 02. Mai 2019 - Verg 5/19

bei uns veröffentlicht am 02.05.2019

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen Ziff. 2 des Beschlusses der Vergabekammer Südbayern vom 05.02.2018, Az. Z3-3-3194-1-36-10/18, wird zurückgewiesen. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerde

Oberlandesgericht München Beschluss, 08. Juni 2017 - Verg 14/16

bei uns veröffentlicht am 08.06.2017

Tenor I. Die Beigeladene zu 2) hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin zu tragen. II. Der Streitwert für das Beschwerdeverfa

Oberlandesgericht München Beschluss, 21. Apr. 2017 - Verg 1/17

bei uns veröffentlicht am 21.04.2017

Tenor I. Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss der Vergabekammer Nordbayern vom 24.01.2017, Az. 21 VK-3194-42/16, aufgehoben. Der Antragsgegnerin wird untersagt, im Vergabeverfahren „Laborautomat

Oberlandesgericht München Beschluss, 13. März 2017 - Verg 15/16

bei uns veröffentlicht am 13.03.2017

Tenor I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer Nordbayern vom 08.12.2016, Az. 21.VK - 3194 - 37/16 aufgehoben. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, bei Fortbestehen der Beschaffun

Oberlandesgericht München Beschluss, 13. März 2017 - Verg 16/16

bei uns veröffentlicht am 13.03.2017

Tenor I. Der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 13.03.2017 ist aufgehoben. II. Die Beigeladene hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der An

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 11. Sept. 2018 - Verg 3/18

bei uns veröffentlicht am 11.09.2018

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung zugunsten der Auftraggeberinnen im Beschluss der Vergabekammer Rheinland-Pfalz vom 19. Juli 2018 ist unbegründet. 2. Die Antragstellerin trägt

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 10. Juli 2018 - Verg 1/18

bei uns veröffentlicht am 10.07.2018

1. Auf sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz vom 6. Februar 2018 aufgehoben. 2. Dem Auftraggeber wird untersagt, auf der Grundlage der vorliegenden Vergabeunterlagen den Auftrag zu ert

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 21. Juli 2017 - 17 Verg 2/17

bei uns veröffentlicht am 21.07.2017

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Beigeladenen gegen den Beschluss der Vergabekammer vom 13.06.2017 - 1 VK 2/17 - wird zurückgewiesen. 2. Der Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Aufwendun

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Jan. 2017 - X ZB 10/16

bei uns veröffentlicht am 31.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 10/16 vom 31. Januar 2017 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Notärztliche Dienstleistungen VgV § 60; VOB/A § 16d Abs. 1 Nrn. 1 und 2; § 16d EU Abs. 1 Nrn. 1

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 16. Jan. 2017 - Verg 5/16

bei uns veröffentlicht am 16.01.2017

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen Nr. 3 Satz 2 des Tenors des Beschlusses der 2. Vergabekammer Rheinland-Pfalz vom 28. Juli 2016 wird als unbegründet verworfen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahre

Referenzen

(1) Das Gericht entscheidet über die Beschwerde und über die Rechtsbeschwerde aufgrund mündlicher Verhandlung; mit Einverständnis der Beteiligten kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden. (2) Sind die Beteiligten in dem Verhandlungstermin trotz...
(1) Aus erheblichen Gründen kann ein Termin aufgehoben oder verlegt sowie eine Verhandlung vertagt werden. Erhebliche Gründe sind insbesondere nicht1.das Ausbleiben einer Partei oder die Ankündigung, nicht zu erscheinen, wenn nicht das Gericht dafür hält, dass die...
(1) Das Beschwerdegericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen. (2) Der oder die Vorsitzende hat darauf hinzuwirken, dass Formfehler beseitigt, unklare Anträge erläutert, sachdienliche Anträge gestellt, ungenügende tatsächliche Angaben ergänzt, ferner alle...
(1) Das Beschwerdegericht entscheidet durch Beschluss nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung. Der Beschluss darf nur auf Tatsachen und Beweismittel gestützt werden, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten. Das...
(1) Die Beteiligten können die Akten bei der Vergabekammer einsehen und sich durch die Geschäftsstelle auf ihre Kosten Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. (2) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies...
(1) Die Vergabekammer trifft und begründet ihre Entscheidung schriftlich innerhalb einer Frist von fünf Wochen ab Eingang des Antrags. Bei besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten kann der Vorsitzende im Ausnahmefall die Frist durch Mitteilung an...