Güterkraftverkehrsgesetz - GüKG 1998 | § 10 Organisation

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Güterkraftverkehrsgesetz Inhaltsverzeichnis

(1) Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (Bundesamt) ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Es wird von dem Präsidenten geleitet.

(2) Der Aufbau des Bundesamtes wird durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur geregelt.

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published on 15/05/2003 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 7/02 Verkündet am: 15. Mai 2003 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlun
published on 09/08/2011 00:00

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob beim Erwerb einer Arztpraxis, die nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs Fünftes Buch --Gesetzliche Krankenversicherung-- (SGB V) b
published on 30/06/2011 00:00

Tatbestand 1 Die Klägerinnen wenden sich gegen die Kontingentierung von Einzelfahrtgenehmigungen für den Güterkraftverkehr zwischen der Türkei und Deutschland.
published on 24/06/2010 00:00

Tatbestand 1 Das klagende Eisenbahnverkehrsunternehmen wendet sich gegen die der Beigeladenen erteilte Genehmigung für einen Buslinienfernverkehr.
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