Grundsteuergesetz - GrStG 1973 | § 13 Steuermesszahl und Steuermessbetrag

Bei der Berechnung der Grundsteuer ist von einem Steuermessbetrag auszugehen. Dieser ist durch Anwendung eines Promillesatzes (Steuermesszahl) auf den Grundsteuerwert oder seinen steuerpflichtigen Teil zu ermitteln, der nach dem Bewertungsgesetz im Veranlagungszeitpunkt (§ 16 Absatz 1, § 17 Absatz 3, § 18 Absatz 3) für den Steuergegenstand maßgebend ist.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

1 Artikel zitieren .

Grundsteuer: Neuregelung zum Anspruch auf Teilerlass verfassungsgemäß

21.06.2012

dies gilt auch für die rückwirkende Anwendung der Neuregelung für das Jahr 2008-BFH vom 18.4.12-Az:II R 36/10
Steuerrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Grundsteuergesetz - GrStG 1973 | § 18 Nachveranlagung


(1) Wird eine Nachfeststellung (§ 223 Absatz 1 des Bewertungsgesetzes) durchgeführt, so wird der Steuermeßbetrag auf den Nachfeststellungszeitpunkt nachträglich festgesetzt (Nachveranlagung). (2) Der Steuermeßbetrag wird auch dann nachträglich fe
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Grundsteuergesetz - GrStG 1973 | § 16 Hauptveranlagung


(1) Die Steuermeßbeträge werden auf den Hauptfeststellungszeitpunkt (§ 221 Absatz 2 des Bewertungsgesetzes) allgemein festgesetzt (Hauptveranlagung). Dieser Zeitpunkt ist der Hauptveranlagungszeitpunkt. (2) Der bei der Hauptveranlagung festgesetzte

Grundsteuergesetz - GrStG 1973 | § 17 Neuveranlagung


(1) Wird eine Wertfortschreibung (§ 222 Absatz 1 des Bewertungsgesetzes) oder eine Artfortschreibung oder Zurechnungsfortschreibung (§ 222 Absatz 2 des Bewertungsgesetzes) durchgeführt, so wird der Steuermeßbetrag auf den Fortschreibungszeitpunkt neu

Grundsteuergesetz - GrStG 1973 | § 18 Nachveranlagung


(1) Wird eine Nachfeststellung (§ 223 Absatz 1 des Bewertungsgesetzes) durchgeführt, so wird der Steuermeßbetrag auf den Nachfeststellungszeitpunkt nachträglich festgesetzt (Nachveranlagung). (2) Der Steuermeßbetrag wird auch dann nachträglich fe

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

15 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 17. Apr. 2018 - RO 11 K 17.862

bei uns veröffentlicht am 17.04.2018

Tenor Der Antrag auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt. Gründe I. Die Klägerin und Antragstellerin in dem Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenh

Bundesverfassungsgericht Urteil, 10. Apr. 2018 - 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12

bei uns veröffentlicht am 10.04.2018

Tenor 1. Die §§ 19, 20, 21, 22, 23, 27, 76, 79 Absatz 5, § 93 Absatz 1 Satz 2 des Bewertungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 des Gesetzes zur Änderung des Bewertungsg

Bundesfinanzhof Urteil, 24. Jan. 2018 - II R 59/15

bei uns veröffentlicht am 24.01.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 27. Oktober 2015  2 K 135/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 27. Sept. 2017 - II R 13/15

bei uns veröffentlicht am 27.09.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 11. Dezember 2014  3 K 1511/11 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 27. Sept. 2017 - II R 14/15

bei uns veröffentlicht am 27.09.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 11. Dezember 2014  3 K 1513/11, die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 18. Mai 2011 sowie die Einheitswe

Bundesfinanzhof Beschluss, 02. März 2017 - II B 33/16

bei uns veröffentlicht am 02.03.2017

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. März 2016  3 K 3271/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Feb. 2016 - XII ZR 183/13

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 183/13 Verkündet am: 17. Februar 2016 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 02. Apr. 2015 - 4 L 2/15

bei uns veröffentlicht am 02.04.2015

Gründe 1 Der statthafte Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. 2 Die von der Beklagten allein geltend gemachten ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nicht gege

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Gerichtsbescheid, 29. Juli 2014 - 5 K 756/14

bei uns veröffentlicht am 29.07.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils bei

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Gerichtsbescheid, 28. Juli 2014 - 5 K 1508/14

bei uns veröffentlicht am 28.07.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nich

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 29. Jan. 2014 - 2 K 236/12

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Grundsteuerbefreiung. 2 Die K

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 23. Okt. 2012 - 4 L 193/11

bei uns veröffentlicht am 23.10.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin, Eigentümerin eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks im Gemeindegebiet der Beklagten, begehrt den Erlass der Grundsteuer für das Steuerjahr 2008 in Höhe von weiteren 285,04 €. 2 Mit Bescheid vom 2. Juli 2

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Apr. 2012 - II R 36/10

bei uns veröffentlicht am 18.04.2012

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Eigentümer eines mit einem Büro- und Lagergebäude bebauten Grundstücks. Da das Gebäude im Jahr 2008 nur teilw

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 20. Juli 2011 - 1 K 199/11.NW

bei uns veröffentlicht am 20.07.2011

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich mit der vorliegenden Klage gegen die rückwirkende Erhöh

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 14. Mai 2008 - 4 A 229/04

bei uns veröffentlicht am 14.05.2008

Tenor Der Bescheid des Beklagten über die Heranziehung des Klägers zur Grundsteuer für die Jahre 1999 bis 2003 vom 05. Juni 2003 und der Widerspruchsbescheid vom 22. Dezember 2003 werden aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Referenzen

(1) Wird eine Nachfeststellung (§ 223 Absatz 1 des Bewertungsgesetzes) durchgeführt, so wird der Steuermeßbetrag auf den Nachfeststellungszeitpunkt nachträglich festgesetzt (Nachveranlagung). (2) Der Steuermeßbetrag wird auch dann nachträglich festgesetzt...