(1) In Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und den Gerichten der Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit sind von der Zahlung der Kosten befreit der Bund und die Länder sowie die nach Haushaltsplänen des Bundes oder eines Landes verwalteten öffentlichen Anstalten und Kassen. In Verfahren der Zwangsvollstreckung wegen öffentlich-rechtlicher Geldforderungen ist maßgebend, wer ohne Berücksichtigung des § 252 der Abgabenordnung oder entsprechender Vorschriften Gläubiger der Forderung ist.

(2) Für Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen nach § 2a Absatz 1, § 103 Absatz 3, § 108 Absatz 3 und § 109 des Arbeitsgerichtsgesetzes sowie nach den §§ 122 und 126 der Insolvenzordnung werden Kosten nicht erhoben.

(3) Sonstige bundesrechtliche Vorschriften, durch die für Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und den Gerichten der Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit eine sachliche oder persönliche Befreiung von Kosten gewährt ist, bleiben unberührt. Landesrechtliche Vorschriften, die für diese Verfahren in weiteren Fällen eine sachliche oder persönliche Befreiung von Kosten gewähren, bleiben unberührt.

(4) Vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit und den Gerichten für Arbeitssachen finden bundesrechtliche oder landesrechtliche Vorschriften über persönliche Kostenfreiheit keine Anwendung. Vorschriften über sachliche Kostenfreiheit bleiben unberührt.

(5) Soweit jemandem, der von Kosten befreit ist, Kosten des Verfahrens auferlegt werden, sind Kosten nicht zu erheben; bereits erhobene Kosten sind zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt, soweit eine von der Zahlung der Kosten befreite Partei Kosten des Verfahrens übernimmt.

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Insolvenzrecht: Nachweis der rechtzeitigen Klageerhebung im Forderungsanmeldungsverfahren

22.10.2012

Insolvenzverwalter muss sicher erkennen können, ob Klage innerhalb der zweiwöchigen Ausschlussfrist erhoben ist-BGH vom 13.09.12-Az:IX ZB 143/11
Insolvenzrecht

Die Konfiguration des Betriebsrats-PC einschließlich der Anmeldeprozedur bestimmt der Betriebsrat grundsätzlich allein.

04.05.2011

Der Betriebsrat kann bei der Verarbeitung personenbezogener Daten unter Beachtung des Persönlichkeitsrechts der betroffenen Beschäftigten selbst die datenschutzrechtlichen Details bestimmen.

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 184


(1) Kläger und Beklagte, die nicht zu den in § 183 genannten Personen gehören, haben für jede Streitsache eine Gebühr zu entrichten. Die Gebühr entsteht, sobald die Streitsache rechtshängig geworden ist; sie ist für jeden Rechtszug zu zahlen. Soweit
zitiert 7 §§ in anderen Gesetzen.

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 2a Zuständigkeit im Beschlußverfahren


(1) Die Gerichte für Arbeitssachen sind ferner ausschließlich zuständig für1.Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz, soweit nicht für Maßnahmen nach seinen §§ 119 bis 121 die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist;2.Angelegenheit

Insolvenzordnung - InsO | § 122 Gerichtliche Zustimmung zur Durchführung einer Betriebsänderung


(1) Ist eine Betriebsänderung geplant und kommt zwischen Insolvenzverwalter und Betriebsrat der Interessenausgleich nach § 112 des Betriebsverfassungsgesetzes nicht innerhalb von drei Wochen nach Verhandlungsbeginn oder schriftlicher Aufforderung zur

Insolvenzordnung - InsO | § 126 Beschlußverfahren zum Kündigungsschutz


(1) Hat der Betrieb keinen Betriebsrat oder kommt aus anderen Gründen innerhalb von drei Wochen nach Verhandlungsbeginn oder schriftlicher Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen ein Interessenausgleich nach § 125 Abs. 1 nicht zustande, obwohl de

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 108 Schiedsspruch


(1) Der Schiedsspruch ergeht mit einfacher Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Schiedsgerichts, falls der Schiedsvertrag nichts anderes bestimmt. (2) Der Schiedsspruch ist unter Angabe des Tages seiner Fällung von den Mitgliedern des Schiedsgeri

Abgabenordnung - AO 1977 | § 252 Vollstreckungsgläubiger


Im Vollstreckungsverfahren gilt die Körperschaft als Gläubigerin der zu vollstreckenden Ansprüche, der die Vollstreckungsbehörde angehört.

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 103 Zusammensetzung des Schiedsgerichts


(1) Das Schiedsgericht muß aus einer gleichen Zahl von Arbeitnehmern und von Arbeitgebern bestehen; außerdem können ihm Unparteiische angehören. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen, dürf

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 109 Zwangsvollstreckung


(1) Die Zwangsvollstreckung findet aus dem Schiedsspruch oder aus einem vor dem Schiedsgericht geschlossenen Vergleich nur statt, wenn der Schiedsspruch oder der Vergleich von dem Vorsitzenden des Arbeitsgerichts, das für die Geltendmachung des Anspr

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Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Okt. 2007 - I ZB 19/07

bei uns veröffentlicht am 25.10.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 19/07 vom 25. Oktober 2007 in der Zwangsvollstreckungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja SGB X § 66 Abs. 4 Satz 1; ZPO § 724 Abs. 1, § 725 Nimmt eine Behörde die Zwangsvollstreckung aus ein

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Sept. 2012 - IX ZB 143/11

bei uns veröffentlicht am 13.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 143/11 vom 13. September 2012 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 189, 193; ZPO §§ 167, 253 Abs. 1 a) Der Gläubiger einer im Anmeldungsverfahren bestrittenen

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Juli 2019 - XI ZR 752/17

bei uns veröffentlicht am 30.07.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 752/17 vom 30. Juli 2019 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja NATO-Truppenstatut Art. VIII Abs. 5 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut Art. 41 Zur Frage, ob sich aus Art. V

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Feb. 2009 - V ZR 172/08

bei uns veröffentlicht am 19.02.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 172/08 vom 19. Februar 2009 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GKG § 2 Abs. 1 Satz 1 Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist von der Zahlung der Gerichtskosten nicht befr

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Nov. 2005 - IX ZR 189/02

bei uns veröffentlicht am 10.11.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 189/02 vom 10. November 2005 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein SGB X § 64 Abs. 3 Satz 2 Die Träger der Sozialhilfe sind in streitigen Verfahren vor den ordentlichen Gerichten von den Geric

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Feb. 2009 - IX ZB 215/07

bei uns veröffentlicht am 12.02.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 215/07 vom 12. Februar 2009 in dem erledigten Insolvenzeröffnungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 92 Abs. 1 Satz 1 Fall 1, § 567 Abs. 2; GKG § 2 Abs. 1, § 23 Abs. 3 Das koste

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Jan. 2011 - II ZR 234/06

bei uns veröffentlicht am 25.01.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 234/06 vom 25. Januar 2011 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Januar 2011 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Bergmann, die Richterin Caliebe und die Richter Dr. Drescher, Born u

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Dez. 2006 - XII ZR 83/04

bei uns veröffentlicht am 13.12.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZR 83/04 vom 13. Dezember 2006 in dem Rechtsstreit Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Dezember 2006 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne, die Richter Fuchs und Dr. Ahlt, die Richterin Dr. Vézin

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Apr. 2010 - VI ZB 70/09

bei uns veröffentlicht am 20.04.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZB 70/09 vom 20. April 2010 in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. April 2010 durch den Vorsitzenden Richter Galke, die Richter Wellner, Pauge und Stöhr und die Richterin von Pentz be

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Juli 2003 - V ZR 414/02

bei uns veröffentlicht am 11.07.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 414/02 Verkündet am: 11. Juli 2003 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ne

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Okt. 2003 - IXa ZB 170/03

bei uns veröffentlicht am 10.10.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 170/03 vom 10. Oktober 2003 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO § 850d Abs. 1 Satz 1; BGB § 1615k i.d.F. vom 30. Juni 1998 Bei altrechtlichen Ansprüchen der Kindesmutt

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 19. Sept. 2018 - 5 TaBV 53/18

bei uns veröffentlicht am 19.09.2018

Tenor Die Beschwerde des Gesamtbetriebsrats und Beteiligen zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München von 12.07.2018 (fälschlicherweise datiert auf den 13.07.2018) wird zurückgewiesen. Gründe I.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Apr. 2015 - 18 P 14.513

bei uns veröffentlicht am 14.04.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I. Die Antragstellerin begehrt die Auflösung des zwischen ihr und der Beteiligten zu 1 gemäß § 9 Abs

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Apr. 2015 - 18 P 14 2564

bei uns veröffentlicht am 14.04.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beteiligte zu 3 als nachgerücktes Ersatzmitglied der

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. März 2015 - 17 P 14.1220

bei uns veröffentlicht am 09.03.2015

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 6. Mai 2014 wird zurückgewiesen. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die Auflösung des zwischen ihm und dem Beteiligten zu

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 19. Juli 2018 - 4 TaBV 153/17

bei uns veröffentlicht am 19.07.2018

Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Rosenheim vom 19. September 2017 - 1 BV 31/17 - wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe A.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Jan. 2019 - 18 P 17.2228

bei uns veröffentlicht am 28.01.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Frage der Gültigkeit der Wahl des örtlichen Personalr

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 21. Sept. 2018 - AN 7 PE 18.01811

bei uns veröffentlicht am 21.09.2018

Tenor Der Beteiligte wird verpflichtet, Stabfeldwebel …, Oberstabsgefreiten … und Oberstabsgefreiten …für die Teilnahme an der Schulung „Grundlagen des Soldatenbeteiligungsgesetzes (Grundschulung Teil 2)&#x

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Okt. 2014 - 17 P 13.91

bei uns veröffentlicht am 16.10.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe I. Der Antragsteller, der Personalrat des Klinikums der Universität München, betreibt den Ausschluss der Beteiligten zu 1 aus dem Personalrat. Die Beteiligte

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. Mai 2019 - 17 P 18.2581

bei uns veröffentlicht am 21.05.2019

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe I. Das Verfahren betrifft Datenschutzfragen zur Unterrichtung der Personalvertretung durch die Dienststelle bei der Mitbestimmung anlässlich der Versetzung

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. Mai 2019 - 17 P 18.2505

bei uns veröffentlicht am 21.05.2019

Tenor Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 6. November 2018 wird die Beteiligte verpflichtet, den Antragsteller von seiner Verbindlichkeit in Höhe von 925,23 € aus der Rechnung des Bevollmächtigt

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 14. Feb. 2017 - AN 7 PE 17.00152

bei uns veröffentlicht am 14.02.2017

Tenor 1. Die Beteiligte wird im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtet, das Mitbestimmungsverfahren hinsichtlich der Verlängerung der Zuweisung/Abordnung der in der Anlage AS6 zum Antrag im Hauptsacheverfahren AN 7 P 17.00164 g

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. Mai 2019 - 17 P 17.1115

bei uns veröffentlicht am 21.05.2019

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe I. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Feststellung eines Mitbestimmungsrechts des Antragstellers, des Personalrats der Sozialstiftung Bamberg, nach

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Apr. 2016 - 17 PC 16.531

bei uns veröffentlicht am 19.04.2016

Tenor Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe I. Der Antragsteller begehrt im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Feststellung des aktiven und passiven Wahlrechts für die am 21. Juni 2016 stattf

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. März 2016 - 17 P 15.1211

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

Tenor Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 28. April 2015 wird festgestellt, dass der Beteiligte zu 1 das Mitbestimmungsrecht des Antragstellers bei den Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung von Herrn H. zu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. März 2016 - 17 P 14.2689

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe I.Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Frage, ob der Personalrat vom Dienststellenleiter im Rahmen der ersten Phase des betrieblichen Eingliederungsmanagements

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Okt. 2018 - 7 CE 18.10011

bei uns veröffentlicht am 08.10.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 Euro festgesetzt. Gründe I.

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 21. Okt. 2014 - AN 7 P 14.01465, AN 7 PE 14.01457

bei uns veröffentlicht am 21.10.2014

Tenor 1. Der Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit, hilfsweise der Unwirksamkeit der Wahl des Beteiligten zu 3) zum Sprecher der Gruppe der Beamten im Personalrat und der höchst hilfsweise gestellte Antrag auf Unwirksamerklärung dieser Wa

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. März 2015 - 17 P 13.2526

bei uns veröffentlicht am 09.03.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe I. Die Beteiligten streiten um die Ersetzung der vom Beteiligten zu 2 verweigerten Zustimmung zur beabsichtigten außerordentlichen fristlosen Kündigung des Beteil

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Juni 2019 - L 7 R 5188/17

bei uns veröffentlicht am 06.06.2019

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 14. September 2017 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 9. September 2014 abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahren

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Okt. 2017 - 18 AE 17.1998

bei uns veröffentlicht am 16.10.2017

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Gründe I. Die Beteiligten streiten im einstweiligen Rechtsschutzverfahren darüber, ob der Beteiligte, der Kommandeur des Vereinte Nationen Ausbildungszentrums Bundeswehr, i

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 16. März 2016 - AN 7 PE 16.00379

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Gründe I. Die Verfahrensbeteiligten streiten über die Zulässigkeit einer gewerkschaftlichen Internetveröffentlichung im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Personalratswahl vom

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Sept. 2017 - 17 P 17.778

bei uns veröffentlicht am 14.09.2017

Tenor I. Das Verfahren wird hinsichtlich des Antragstellers zu 4 eingestellt. Insoweit ist der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 20. Dezember 2016 wirkungslos geworden. II. Die Beschwerde wird zurückgewies

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 18. Sept. 2014 - 8 P 14.01086

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tenor Es wird festgestellt, dass die Beteiligte verpflichtet ist, das Mitglied des Gesamtpersonalrates ... für die Schulungsveranstaltung „Auch Belastbarkeit hat ihre Grenzen - Die Überlastungsanzeige“ in der Zeit vom 20. bis

Verwaltungsgericht München Beschluss, 11. März 2019 - M 31 K 19.898

bei uns veröffentlicht am 11.03.2019

Tenor Die Gegenvorstellung wird zurückgewiesen. Gründe I. Mit Beschluss vom … Februar 2019 hat der Vorsitzende Richter als Berichterstatter den Streitwert vorläufig auf 36.146 EUR festgesetzt. Hierg

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 31. Jan. 2019 - Au 6 M 19.30054

bei uns veröffentlicht am 31.01.2019

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller zu 1 trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe Der Erinnerungsführer (Antragsteller zu 1) wendet sich gegen die im Kostenfestsetzungsbeschlu

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 31. Jan. 2019 - Au 6 M 19.30053

bei uns veröffentlicht am 31.01.2019

Tenor I. Die von der Antragsgegnerin dem Antragsteller zu 1 zu erstattenden außergerichtlichen Aufwendungen werden unter Abänderung von Nr. 1. des Kostenfestsetzungsbeschlusses des Urkundsbeamten des Bayerischen Verwaltungsgerichts Au

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 30. Aug. 2017 - AN 7 P 17.01180, 7 PE 17.01411

bei uns veröffentlicht am 30.08.2017

Tenor 1. Der Feststellungsantrag wird abgewiesen. 2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird abgewiesen. Gründe I. Gegenstand des Verfahrens ist die Frage der Mitbestimmungsbedürftigk

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Juli 2014 - 17 P 14.559

bei uns veröffentlicht am 08.07.2014

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Hauptsache (Anträge Nr. III und IV, vormals Nr. 2 und 3) für erledigt erklärt wurde. Insoweit wird Nr. 1 des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 11. Februar 20

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 30. Aug. 2017 - AN 7 P 17.01350

bei uns veröffentlicht am 30.08.2017

Tenor Die am 7. und 8. Juli 2015 durchgeführte Wahl zum örtlichen Personalrat beim Sanitätsunterstützungszentrum Kümmersbruck wird hinsichtlich der Gruppe der Soldaten für ungültig erklärt. Gründe I. Gegen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Juli 2018 - 18 P 17.1732

bei uns veröffentlicht am 03.07.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass die durch das ...-Institut für angewandte Innere Führung e.V. des Deutschen Bundeswehrverbandes angebotene Schulungsveranstaltung „Grunds

Arbeitsgericht München Beschluss, 18. Nov. 2015 - 9 BVGa 52/15

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor 1. Der Beteiligten zu 2) wird untersagt, die Nutzung privater Mobiltelefone zu privaten Zwecken während der Arbeitszeit zu verbieten, solange nicht der Antragsteller dem zugestimmt hat oder die Einigungsstelle die Zustimmung zwischen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Okt. 2014 - 18 P 13.2491

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. Der Antragsteller, der ehemalige Gesamtpersonalrat der Besonderen Dienststelle Familienkasse

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Okt. 2014 - 18 P 13.2490

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. Der Antragsteller, der ehemalige Gesamtpersonalrat der Besonderen Dienststelle Familienkasse

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Juli 2018 - 18 P 17.1905

bei uns veröffentlicht am 03.07.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob das Verwaltungsgericht Ansbach auf die Wahlanfechtung d

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 27. Juli 2017 - AN 7 P 17.996

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor Es wird festgestellt, dass die durch das …-Institut … angebotene Schulungsveranstaltung „Erweiterte Grundschulung von Soldatenvertretern im Personalrat – Grundschulung Teil 2“ eine Grundschulun

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 18. Okt. 2016 - B 4 S 16.623

bei uns veröffentlicht am 18.10.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die Anordnung d

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Jan. 2018 - 17 PC 17.2202

bei uns veröffentlicht am 08.01.2018

Tenor Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe I. Der Antragsteller - der Gesamtpersonalrat eines gemäß Art. 90 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) als Anstalt des öffentlichen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Juli 2017 - 18 P 16.2000

bei uns veröffentlicht am 04.07.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. Die Beteiligten streiten darum, ob der beteiligte Dienststellenleiter das betriebliche Vorschlags

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Nov. 2015 - 5 C 15.2318

bei uns veröffentlicht am 23.11.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe I. Der Kläger erstrebt von der Beklagten eine erweiterte Melderegisterauskunft zu zw

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Im Vollstreckungsverfahren gilt die Körperschaft als Gläubigerin der zu vollstreckenden Ansprüche, der die Vollstreckungsbehörde angehört.
Im Vollstreckungsverfahren gilt die Körperschaft als Gläubigerin der zu vollstreckenden Ansprüche, der die Vollstreckungsbehörde angehört.
(1) Die Gerichte für Arbeitssachen sind ferner ausschließlich zuständig für1.Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz, soweit nicht für Maßnahmen nach seinen §§ 119 bis 121 die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist;2.Angelegenheiten aus dem...
(1) Das Schiedsgericht muß aus einer gleichen Zahl von Arbeitnehmern und von Arbeitgebern bestehen; außerdem können ihm Unparteiische angehören. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen, dürfen ihm nicht...
(1) Der Schiedsspruch ergeht mit einfacher Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Schiedsgerichts, falls der Schiedsvertrag nichts anderes bestimmt. (2) Der Schiedsspruch ist unter Angabe des Tages seiner Fällung von den Mitgliedern des Schiedsgerichts zu...
(1) Die Zwangsvollstreckung findet aus dem Schiedsspruch oder aus einem vor dem Schiedsgericht geschlossenen Vergleich nur statt, wenn der Schiedsspruch oder der Vergleich von dem Vorsitzenden des Arbeitsgerichts, das für die Geltendmachung des Anspruchs zuständig...
(1) Ist eine Betriebsänderung geplant und kommt zwischen Insolvenzverwalter und Betriebsrat der Interessenausgleich nach § 112 des Betriebsverfassungsgesetzes nicht innerhalb von drei Wochen nach Verhandlungsbeginn oder schriftlicher Aufforderung zur Aufnahme von...
(1) Ist eine Betriebsänderung geplant und kommt zwischen Insolvenzverwalter und Betriebsrat der Interessenausgleich nach § 112 des Betriebsverfassungsgesetzes nicht innerhalb von drei Wochen nach Verhandlungsbeginn oder schriftlicher Aufforderung zur Aufnahme von...
(1) Hat der Betrieb keinen Betriebsrat oder kommt aus anderen Gründen innerhalb von drei Wochen nach Verhandlungsbeginn oder schriftlicher Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen ein Interessenausgleich nach § 125 Abs. 1 nicht zustande, obwohl der Verwalter...
(1) Hat der Betrieb keinen Betriebsrat oder kommt aus anderen Gründen innerhalb von drei Wochen nach Verhandlungsbeginn oder schriftlicher Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen ein Interessenausgleich nach § 125 Abs. 1 nicht zustande, obwohl der Verwalter...