(1) Das Sondervermögen Deutsche Bundespost wird nach Maßgabe eines Bundesgesetzes in Unternehmen privater Rechtsform umgewandelt. Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über alle sich hieraus ergebenden Angelegenheiten.

(2) Die vor der Umwandlung bestehenden ausschließlichen Rechte des Bundes können durch Bundesgesetz für eine Übergangszeit den aus der Deutschen Bundespost POSTDIENST und der Deutschen Bundespost TELEKOM hervorgegangenen Unternehmen verliehen werden. Die Kapitalmehrheit am Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost POSTDIENST darf der Bund frühestens fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes aufgeben. Dazu bedarf es eines Bundesgesetzes mit Zustimmung des Bundesrates.

(3) Die bei der Deutschen Bundespost tätigen Bundesbeamten werden unter Wahrung ihrer Rechtsstellung und der Verantwortung des Dienstherrn bei den privaten Unternehmen beschäftigt. Die Unternehmen üben Dienstherrenbefugnisse aus. Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.

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Arbeitsrecht: Deutsche Telekom AG darf beamteten Mitarbeiter bei Tochtergesellschaft einsetzen

09.09.2016

Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines Beamten gegen die Zuweisung einer Tätigkeit bei einer Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG nicht zur Entscheidung angenommen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

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Bundesgerichtshof Urteil, 12. Nov. 2002 - KZR 16/00

bei uns veröffentlicht am 12.11.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 16/00 Verkündet am: 12. November 2002 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein Massenbriefsen

Bundesgerichtshof Urteil, 31. Mai 2011 - II ZR 141/09

bei uns veröffentlicht am 31.05.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 141/09 Verkündet am: 31. Mai 2011 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGH

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 14. Juni 2016 - AN 1 K 14.01442

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, den Antrag des Klägers auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über sein Beförderungsbegehren unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu verbescheiden. 2. Der Beklagte trägt die Kosten de

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 15. Dez. 2016 - B 5 E 16.857

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 9.557,31 EUR festgesetzt. Gründe I. Der am … geborene Antragsteller ste

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Feb. 2018 - 6 ZB 17.1863

bei uns veröffentlicht am 01.02.2018

Tenor I. Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 26. Juni 2017 – M 21 K 16.5876 – wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahrens

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. Apr. 2015 - 6 CS 15.330

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 21. Januar 2015 - M 21 S 14.4641 - wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu trage

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. März 2016 - 3 CS 16.208

bei uns veröffentlicht am 04.03.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500 € festgesetzt. Gründe Die Beschwerde

Verwaltungsgericht München Beschluss, 26. Juni 2014 - 21 K 14.2058

bei uns veröffentlicht am 26.06.2014

Tenor Das Verwaltungsgericht München erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht Berlin. Gründe Das angerufene Verwaltungsgericht München ist für die Klage örtlich nic

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Juli 2018 - 6 CS 18.1205

bei uns veröffentlicht am 13.07.2018

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 16. Mai 2018 – RN 1 S 18.155 – wird in seinen Nummern I. und II. aufgehoben. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des Ant

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Aug. 2014 - 6 ZB 13.2487

bei uns veröffentlicht am 07.08.2014

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 25. Oktober 2013 - M 21 K 11.4370 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tra

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Juli 2014 - 6 ZB 12.2055

bei uns veröffentlicht am 24.07.2014

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 13. Juli 2012 -M 21 K 11.1886 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.

Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 19. Feb. 2014 - 3 K 12.582

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

Tenor 1. Der Bescheid des Beklagten vom 26.01.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 03.05.2012 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, die Anträge der Klägerin vom 03.03.2011 und 25.03.2011 unter Beachtung der Rechtsa

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Juli 2014 - 6 ZB 13.1572

bei uns veröffentlicht am 09.07.2014

Tenor I. Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 24. Mai 2013 - M 21 K 12.4567 - wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tra

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Juli 2014 - 6 ZB 13.1545

bei uns veröffentlicht am 09.07.2014

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 24. Mai 2013 - M 21 K 12.423 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Juli 2014 - 6 ZB 13.1526

bei uns veröffentlicht am 09.07.2014

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 24. Mai 2013 - M 21 K 12.1014 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Juli 2014 - 6 ZB 13.1467

bei uns veröffentlicht am 09.07.2014

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 24. Mai 2013 - M 21 K 12.702 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Juli 2017 - 6 ZB 17.40

bei uns veröffentlicht am 06.07.2017

Tenor I. Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 27. Oktober 2016 – Au 2 K 16.762 – wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverf

Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Jan. 2014 - 21 E 13.3042

bei uns veröffentlicht am 09.01.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt. Gründe I. Die Antragstel

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Apr. 2014 - 6 ZB 12.1005

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tenor I. Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 14. März 2012 - AN 11 K 11.01444 - wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahrens zu trag

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 03. Mai 2018 - 6 K 1033/17

bei uns veröffentlicht am 03.05.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger. Tatbestand Streitig ist, ob bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit Mehraufwendungen für Verpflegung als Werbu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. März 2018 - 6 CE 17.2444

bei uns veröffentlicht am 14.03.2018

Tenor I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 16. November 2017 – RO 1 E 17.1195 – wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeve

Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. Apr. 2017 - M 21 S 17.386

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller steht als Beamte

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Juni 2017 - M 21 K 16.5876

bei uns veröffentlicht am 26.06.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin steht als Beamtin im Dien

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 27. Okt. 2016 - Au 2 K 16.762

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet sich g

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. Okt. 2018 - 2 B 30/18

bei uns veröffentlicht am 22.10.2018

Gründe 1 Die auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache sowie auf Verfahrensfehler (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO i.V.m. §§ 3, 69 BDG) gestützte Besch

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 23. Feb. 2017 - 2 B 10/16

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Gründe 1 1. Der 1963 geborene Beklagte ist seit 1978 im Postdienst. 1990 wurde er Beamter auf Lebenszeit und 2005 letztmals - zum Posthauptsekretär (Besoldu

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Jan. 2017 - 2 C 1/16, 2 C 2/16, 2 C 1/16, 2 C 2/16

bei uns veröffentlicht am 19.01.2017

Tatbestand 1 Die 1956 geborene Klägerin stand zuletzt im Amt einer Studienrätin (Besoldungsgruppe A 13) im Schuldienst des Landes Niedersachsen. Sie ist Mutter dreier in

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 20. Sept. 2016 - 4 K 1435/15

bei uns veröffentlicht am 20.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1 Der Kläger wendet sich gegen die Reform des Notarwesens in Baden-Württemberg und begehrt die Feststellung, dass die mit

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Mai 2016 - 2 C 14/15

bei uns veröffentlicht am 19.05.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen eine Verfügung, mit der sie einem Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG zur Dienstleistung zugewiesen worden ist.

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 02. Mai 2016 - 2 BvR 1137/14

bei uns veröffentlicht am 02.05.2016

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe A.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Apr. 2016 - 2 B 117/15

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

Gründe 1 1. Der Rechtsstreit betrifft im Beschwerdeverfahren noch die Gewährung einer Ausgleichszulage nach § 13 Abs. 2 BBesG in der Fassung vom 6. August 2002 (BGBl. I

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 26. Apr. 2016 - 4 S 64/16

bei uns veröffentlicht am 26.04.2016

Tenor Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 17. Dezember 2015 - 1 K 3445/15 - wird zurückgewiesen.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtliche

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 06. Apr. 2016 - 11 K 3138/14

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Widerklage der Beklagten wird abgewiesen.3. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand  1 Die Klägerin begehrt finanzielle Abgeltung für in den Jahren 2011 bis 2013 nicht in Anspruch genommene

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 27. Jan. 2016 - 2 MB 20/15

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 12. Kammer - vom 6. Oktober 2015 geändert: Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung bis zum Abschluss des Hau

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Jan. 2016 - 2 B 77/14

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. Juli 2014 wird zurückgewiesen.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 19. Jan. 2016 - 1 B 895/15

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor Die Beschwerde wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e 2Die Beschwerde hat keinen Erfolg. 3Die gegen den angefochtenen Beschluss frist

Bundesarbeitsgericht Urteil, 08. Dez. 2015 - 1 AZR 778/14

bei uns veröffentlicht am 08.12.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 29. August 2014 - 12 Sa 29/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 08. Dez. 2015 - 1 AZR 605/14

bei uns veröffentlicht am 08.12.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 28. Mai 2014 - 11 Sa 78/13 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 08. Dez. 2015 - 1 AZR 675/14

bei uns veröffentlicht am 08.12.2015

Tenor Auf die Revision des Klägers und unter Zurückweisung seiner weitergehenden Revision wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 13. August 2014 - 2 Sa 256/14 - aufgehoben,

Bundesarbeitsgericht Urteil, 08. Dez. 2015 - 1 AZR 599/14

bei uns veröffentlicht am 08.12.2015

Tenor Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 2. Juli 2014 - 4 Sa 382/14 - werden zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 08. Dez. 2015 - 1 AZR 799/14

bei uns veröffentlicht am 08.12.2015

Tenor Auf die Revision des Klägers und unter Zurückweisung seiner weitergehenden Revision wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 23. September 2014 - 7 Sa 418/14 - aufgehobe

Bundesarbeitsgericht Urteil, 08. Dez. 2015 - 1 AZR 781/14

bei uns veröffentlicht am 08.12.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 29. August 2014 - 12 Sa 26/14 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 08. Dez. 2015 - 1 AZR 100/15

bei uns veröffentlicht am 08.12.2015

Tenor Auf die Revision des Klägers und unter Zurückweisung seiner weitergehenden Revision wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 10. Dezember 2014 - 6 Sa 40/14 - aufgehoben,

Bundesarbeitsgericht Urteil, 08. Dez. 2015 - 1 AZR 596/14

bei uns veröffentlicht am 08.12.2015

Tenor Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 2. Juli 2014 - 4 Sa 321/14 - werden zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 08. Dez. 2015 - 1 AZR 790/14

bei uns veröffentlicht am 08.12.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin und unter Zurückweisung ihrer weitergehenden Revision wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 6. Juni 2014 - 18 Sa 1527/13 - teilweise aufgeho

Bundesarbeitsgericht Urteil, 08. Dez. 2015 - 1 AZR 785/14

bei uns veröffentlicht am 08.12.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 6. Juni 2014 - 18 Sa 408/14 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 08. Dez. 2015 - 1 AZR 787/14

bei uns veröffentlicht am 08.12.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 6. Juni 2014 - 18 Sa 1686/13 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 08. Dez. 2015 - 1 AZR 788/14

bei uns veröffentlicht am 08.12.2015

Tenor Auf die Revision des Klägers und unter Zurückweisung seiner weitergehenden Revision wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 6. Juni 2014 - 18 Sa 1700/13 - aufgehoben, sowei

Bundesarbeitsgericht Urteil, 08. Dez. 2015 - 1 AZR 789/14

bei uns veröffentlicht am 08.12.2015

Tenor Auf die Revision des Klägers und unter Zurückweisung seiner weitergehenden Revision wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 6. Juni 2014 - 18 Sa 336/14 - aufgehoben und zur

Bundesarbeitsgericht Urteil, 08. Dez. 2015 - 1 AZR 160/15

bei uns veröffentlicht am 08.12.2015

Tenor Auf die Revision des Klägers und unter Zurückweisung seiner weitergehenden Revision wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 11. November 2014 - 6 Sa 462/14 - aufgehoben