Graduiertenförderungsgesetz - GFG | § 7 Art der Förderung

Graduiertenförderungsgesetz - GFG | § 7 Art der Förderung
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Die Stipendien werden als Darlehen, Zuschläge für Sach- und Reisekosten werden als Zuschüsse gewährt. Sie sind Zuwendungen im Sinne des Haushaltsrechts. Der Verwendungsnachweis beschränkt sich auf die in diesem Gesetz und auf Grund dieses Gesetzes vorgesehenen Leistungsnachweise.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

2 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

published on 29/09/2015 00:00

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. 1Tatbestand 2Die Klägerin ist Eigentümerin des in Siegburg gelegenen Grundstücks I.----straße 000. 3Der Rat der Beklagten beschloss am 18. Dezember 2014, den Hebesatz fü
published on 29/09/2015 00:00

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. 1T a t b e s t a n d 2Die Klägerin ist Eigentümerin des in Siegburg gelegenen Grundstücks "I.----straße 000-000". 3Der Rat der Beklagten beschloss am 18. Dezember 2014,
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.