Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV 2010 | § 40 Bezeichnung und Bewertung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem
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Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr Inhaltsverzeichnis
Dem Fahreignungs-Bewertungssystem sind die in Anlage 13 bezeichneten Zuwiderhandlungen mit der dort jeweils festgelegten Bewertung zu Grunde zu legen.
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2 Anwälte | {{shorttitle}}
Rechtsanwalt

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EN, DE
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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3 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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05/10/2016 23:40
Die Fahrtenbuchauflage nach der StVZO ist sehr unbeliebt. Dass sie – auch bei erstmaligen – Verkehrsverstößen angeordnet werden kann, ist unbestritten.
Subjectsandere
01/04/2011 12:33
Ist ein Verkehrsverstoß nach
SubjectsVerkehrsrecht
04/05/2010 10:50
Kein Eignungsgutachten im Strafverfahren erforderlich. – Bindungswirkung im Verwaltungsrecht
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106 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 30/12/2014 00:00
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf EUR 2.400,-- festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller wend
published on 27/05/2015 00:00
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Der am ... 1979 g
published on 17/05/2018 00:00
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der Streitwert wird auf 1.800,- EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt einstweiligen Rec
published on 15/10/2018 00:00
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Streitwert wird auf 1.800,- EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller, ei
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