Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen - FamGKG | § 49 Gewaltschutzsachen

(1) In Gewaltschutzsachen nach § 1 des Gewaltschutzgesetzes und in Verfahren nach dem EU-Gewaltschutzverfahrensgesetz beträgt der Verfahrenswert 2 000 Euro, in Gewaltschutzsachen nach § 2 des Gewaltschutzgesetzes 3 000 Euro.

(2) Ist der nach Absatz 1 bestimmte Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig, kann das Gericht einen höheren oder einen niedrigeren Wert festsetzen.

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zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Gewaltschutzgesetz - GewSchG | § 1 Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen


(1) Hat eine Person vorsätzlich den Körper, die Gesundheit, die Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung einer anderen Person widerrechtlich verletzt, hat das Gericht auf Antrag der verletzten Person die zur Abwendung weiterer Verletzungen erforde

Gewaltschutzgesetz - GewSchG | § 2 Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung


(1) Hat die verletzte Person zum Zeitpunkt einer Tat nach § 1 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 3, mit dem Täter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt, so kann sie von diesem verlangen, ihr die gemeinsam genutzte Wohnung zu

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8 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 26. Jan. 2015 - 26 UF 197/14

bei uns veröffentlicht am 26.01.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers vom 08.12.2014 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Düren vom 24.11.2014 (25 F 256/14) aufgehoben und der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Düren vom 19.09.2014 (25 F 256/14

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 19. März 2014 - 9 B 362/13

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Gründe 1 Die Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf § 30 Abs. 1 Satz 1 HS 2 RVG in der ab dem 01.08.2013 gültigen Fassung. Gemäß § 23 Abs. 1 RVG i. V. § 40 GKG ist auch für die Berechnung des Gegenstandswertes der Zeitpunkt der den jeweilige

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 12. Apr. 2011 - 6 UF 23/11

bei uns veröffentlicht am 12.04.2011

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen die Kostenentscheidung im Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarbrücken vom 2. Dezember 2010 – 54 F 438/10 EAGS - wird als unzulässig verworfen. 2. Der Antragsteller trägt die

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 08. Okt. 2010 - 6 WF 196/10

bei uns veröffentlicht am 08.10.2010

I. Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen, da sie nicht innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 63 Abs. 2 Nr. 1 FamFG eingelegt worden ist. Der Senat folgt nicht der von Keidel (FamFG, 16. Aufl., § 63 Rdn.14) und Zöller (ZPO, 28. Aufl.,

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 06. Juli 2010 - 16 UF 76/10

bei uns veröffentlicht am 06.07.2010

Tenor 1. Der Antrag des Antragsgegners auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Mannheim vom 23.03.2010 (4 F 6/10) wird zurückge

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 19. Mai 2010 - 6 UF 38/10

bei uns veröffentlicht am 19.05.2010

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – in St. Ingbert vom 23. Februar 2010 – 4 F 13/10 EAGS – abgeändert und dahingehend ergänzt, dass die einstweilige Anordnung bis zum 23. November 20

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 03. Feb. 2010 - 9 WF 17/10

bei uns veröffentlicht am 03.02.2010

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht –Saarbrücken vom 16. Dezember 2010 - 52 F 535/09 EAGS - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Der Beschwerdewert wird auf 1.000 EUR

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 12. Jan. 2010 - 3 UF 215/09

bei uns veröffentlicht am 12.01.2010

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Zerbst vom 24.11.2009 wird zurückgewiesen. Die Kosten der Beschwerde trägt der Antragsgegner. Die Rechtsbeschwerde ist nicht statthaft

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(1) Hat die verletzte Person zum Zeitpunkt einer Tat nach § 1 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 3, mit dem Täter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt, so kann sie von diesem verlangen, ihr die gemeinsam genutzte Wohnung zur alleinigen...