Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen - FamGKG | § 31 Zurückverweisung, Abänderung oder Aufhebung einer Entscheidung

(1) Wird eine Sache an ein Gericht eines unteren Rechtszugs zurückverwiesen, bildet das weitere Verfahren mit dem früheren Verfahren vor diesem Gericht einen Rechtszug im Sinne des § 29.

(2) Das Verfahren über eine Abänderung oder Aufhebung einer Entscheidung gilt als besonderes Verfahren, soweit im Kostenverzeichnis nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt nicht für das Verfahren zur Überprüfung der Entscheidung nach § 166 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

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Referenzen - Gesetze | § 37 FuAG

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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 166 Abänderung und Überprüfung von Entscheidungen und gerichtlich gebilligten Vergleichen


(1) Das Gericht ändert eine Entscheidung oder einen gerichtlich gebilligten Vergleich nach Maßgabe des § 1696 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. (2) Eine länger dauernde kindesschutzrechtliche Maßnahme, die von Amts wegen geändert werden kann, hat das
§ 37 FuAG zitiert 1 andere §§ aus dem Funkanlagengesetz.

Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen - FamGKG | § 29 Einmalige Erhebung der Gebühren


Die Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen und die Gebühr für eine Entscheidung werden in jedem Rechtszug hinsichtlich eines jeden Teils des Verfahrensgegenstands nur einmal erhoben.

Referenzen - Urteile | § 37 FuAG

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6 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 37 FuAG.

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Sept. 2017 - XII ZB 420/16

bei uns veröffentlicht am 27.09.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 420/16 vom 27. September 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 69 Abs. 1 Satz 2 und 3, 158 Abs. 7 Der Verfahrensbeistand erhält nach Zurückverweisung der Sac

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 22. Aug. 2016 - 10 WF 134/16

bei uns veröffentlicht am 22.08.2016

Tenor 1. Die Beschwerde des Verfahrensbeistands gegen den eine weitere Vergütung ablehnenden Beschluss des Amtsgerichts Schwerin - Familiengericht - vom 16.02.2016 wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 08. März 2016 - II-7 WF 210/15

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Neuss vom 27.05.2015 aufgehoben und der Kostenansatz des Amtsgerichts vom 17.09.2013 wie folgt neu gefasst: Dem Antragsgegner werden folgende Positionen

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 04. Juli 2014 - 6 WF 61/14

bei uns veröffentlicht am 04.07.2014

Tenor Die Beschwerde des Verfahrensbeistandes vom 18.2.2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Münster vom 5.2.2014 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Verfahrensbeistand. Die Rechtsbeschwerde wir

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 19. Juni 2013 - 15 WF 200/13

bei uns veröffentlicht am 19.06.2013

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellervertreters vom 27. März 2012 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Eckernförde vom 11. März 2013 wird der Gegenstandswert des Verfahrens auf 4.546,22 EUR festgesetzt. Die Entsche

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 17. Feb. 2011 - 6 UF 14/11, 6 WF 11/11

bei uns veröffentlicht am 17.02.2011

Tenor 1. Auf die Beschwerde wird der angefochtene Beschluss aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht - Familiengericht – Neustadt an der Weinstraße zurückverwiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer au

Referenzen

Die Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen und die Gebühr für eine Entscheidung werden in jedem Rechtszug hinsichtlich eines jeden Teils des Verfahrensgegenstands nur einmal erhoben.
(1) Das Gericht ändert eine Entscheidung oder einen gerichtlich gebilligten Vergleich nach Maßgabe des § 1696 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. (2) Eine länger dauernde kindesschutzrechtliche Maßnahme, die von Amts wegen geändert werden kann, hat das Gericht in...