Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen - FamGKG | § 29 Einmalige Erhebung der Gebühren

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Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen Inhaltsverzeichnis

Die Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen und die Gebühr für eine Entscheidung werden in jedem Rechtszug hinsichtlich eines jeden Teils des Verfahrensgegenstands nur einmal erhoben.

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(1) Wird eine Sache an ein Gericht eines unteren Rechtszugs zurückverwiesen, bildet das weitere Verfahren mit dem früheren Verfahren vor diesem Gericht einen Rechtszug im Sinne des § 29. (2) Das Verfahren über eine Abänderung oder Aufhebung einer En
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published on 27/09/2017 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 420/16 vom 27. September 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 69 Abs. 1 Satz 2 und 3, 158 Abs. 7 Der Verfahrensbeistand erhält nach Zurückverweisung der Sac
published on 22/08/2016 00:00

Tenor 1. Die Beschwerde des Verfahrensbeistands gegen den eine weitere Vergütung ablehnenden Beschluss des Amtsgerichts Schwerin - Familiengericht - vom 16.02.2016 wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I.
published on 08/03/2016 00:00

Tenor Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Neuss vom 27.05.2015 aufgehoben und der Kostenansatz des Amtsgerichts vom 17.09.2013 wie folgt neu gefasst: Dem Antragsgegner werden folgende Positionen
published on 26/05/2015 00:00

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 20.04.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bottrop vom 13.04.2015 wird zurückgewiesen. 1Gründe 2I. 3Die Beteiligten stritten über Kindes- und Trennungsunterhalt. 4Aus de
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