Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 383 Mitteilung; Anfechtbarkeit

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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Inhaltsverzeichnis

(1) Die Eintragung ist den Beteiligten formlos mitzuteilen; auf die Mitteilung kann verzichtet werden.

(2) Die Vorschriften über die Veröffentlichung von Eintragungen in das Register bleiben unberührt.

(3) Die Eintragung ist nicht anfechtbar.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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24/09/2015 14:05

Aus § 5 Abs. 1 TSG folgt kein Anspruch der Geschäftsführerin einer GmbH auf vollständige Löschung ihres vormals männlichen Vornamens im Handelsregister.
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published on 08/06/2016 00:00

Tenor Das Rechtsmittel wird auf Kosten des Beteiligten zu 2. zurückgewiesen. Geschäftswert: 60.000 Euro 1G r ü n d e : 2I. 31986 errichteten die Beteiligten zu 1. und 2. – zu diesem Zeitpunkt bereits geschiedene Eheleute – die betroffene Gesellscha
published on 01/03/2016 00:00

Tenor Die Beschwerde wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Geschäftswert: 5.000,-- €. 1G r ü n d e : 2I. 3Die Beteiligte zu 1. ist eine am 6. Januar 1995 gegründete Handelsgesellschaft, die ursprünglich als „K. GmbH“ firmierte und den Vertrieb von m
published on 09/02/2016 00:00

Tenor Der Beschluss des Amtsgerichts – Registergerichts – Düsseldorf vom 30. Oktober 2015 wird aufgehoben. Das Amtsgericht wird angewiesen, das Verfahren zur Löschung der am 17. und 21. April 2015 im Vereinsregister des Beteiligten zu 1. (VR …) vorg
published on 10/04/2015 00:00

Tenor 1. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg - Registergericht - vom 19.03.2015, Az. HRA 99866, wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beschwerdeführerin zu tragen. 3. Der Wert des Beschwe
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