Art. 22Amtlich · § 5 UrhG
Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen
Zeitreise: nicht ausgewiesen
7.6.2016 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 202/398 Artikel 22 Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen Die Union achtet die Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen.
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