Einkommensteuergesetz - EStG | § 68 Besondere Mitwirkungspflichten und Offenbarungsbefugnis

(1)1Wer Kindergeld beantragt oder erhält, hat Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich der zuständigen Familienkasse mitzuteilen.2Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist auf Verlangen der Familienkasse verpflichtet, an der Aufklärung des für die Kindergeldzahlung maßgebenden Sachverhalts mitzuwirken; § 101 der Abgabenordnung findet insoweit keine Anwendung.

(2) (weggefallen)

(3) Auf Antrag des Berechtigten erteilt die das Kindergeld auszahlende Stelle eine Bescheinigung über das für das Kalenderjahr ausgezahlte Kindergeld.

(4)1Die Familienkassen dürfen den Stellen, die die Bezüge im öffentlichen Dienst anweisen, den für die jeweilige Kindergeldzahlung maßgebenden Sachverhalt durch automatisierte Abrufverfahren bereitstellen oder Auskunft über diesen Sachverhalt erteilen.2Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung von automatisierten Abrufen nach Satz 1 die Voraussetzungen, unter denen ein Datenabruf erfolgen darf, festzulegen.

(5)1Zur Erfüllung der in § 31a Absatz 2 der Abgabenordnung genannten Mitteilungspflichten dürfen die Familienkassen den Leistungsträgern, die für Leistungen der Arbeitsförderung nach § 19 Absatz 2, für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 19a Absatz 2, für Kindergeld, Kinderzuschlag, Leistungen für Bildung und Teilhabe und Elterngeld nach § 25 Absatz 3 oder für Leistungen der Sozialhilfe nach § 28 Absatz 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch zuständig sind, und den nach § 9 Absatz 1 Satz 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes zuständigen Stellen den für die jeweilige Kindergeldzahlung maßgebenden Sachverhalt durch automatisierte Abrufverfahren bereitstellen.2Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung von automatisierten Abrufen nach Satz 1 die Voraussetzungen, unter denen ein Datenabruf erfolgen darf, festzulegen.

(6)1Zur Prüfung und Bemessung der in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe j in Verbindung mit Artikel 1 Buchstabe z der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (ABl. L 166 vom 30.4.2004, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2017/492 (ABI. L 76 vom 22.3.2017, S. 13) geändert worden ist, genannten Familienleistungen dürfen die Familienkassen den zuständigen öffentlichen Stellen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union den für die jeweilige Kindergeldzahlung maßgebenden Sachverhalt durch automatisierte Abrufverfahren bereitstellen.2Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung von automatisierten Abrufen nach Satz 1 die Voraussetzungen, unter denen ein Datenabruf erfolgen darf, festzulegen.

(7)1Die Datenstelle der Rentenversicherung darf den Familienkassen in einem automatisierten Abrufverfahren die zur Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld nach § 62 Absatz 1a und 2 erforderlichen Daten übermitteln; § 79 Absatz 2 bis 4 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.2Die Träger der Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch dürfen den Familienkassen in einem automatisierten Abrufverfahren die zur Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld nach § 62 erforderlichen Daten übermitteln.3Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Voraussetzungen für das Abrufverfahren und Regelungen zu den Kosten des Verfahrens nach Satz 2 festzulegen.

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Steuerstrafrecht: Kindergeld: Doppelzahlung kann Steuerhinterziehung auslösen

28.03.2010

Wird Kindergeld für ein und dieselbe Person sowohl von der Familienkasse als auch von der Versorgungsstelle gezahlt, kann das als Steuerhinterziehung geahndet werden. Der überzahlte Betrag
Steuerrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - - SGB 10 | § 71 Übermittlung für die Erfüllung besonderer gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse


(1) Eine Übermittlung von Sozialdaten ist zulässig, soweit sie erforderlich ist für die Erfüllung der gesetzlichen Mitteilungspflichten1.zur Abwendung geplanter Straftaten nach § 138 des Strafgesetzbuches,2.zum Schutz der öffentlichen Gesundheit nach
zitiert 5 §§ in anderen Gesetzen.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 101 Auskunfts- und Eidesverweigerungsrecht der Angehörigen


(1) Die Angehörigen (§ 15) eines Beteiligten können die Auskunft verweigern, soweit sie nicht selbst als Beteiligte über ihre eigenen steuerlichen Verhältnisse auskunftspflichtig sind oder die Auskunftspflicht für einen Beteiligten zu erfüllen haben.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs


(1) Die Offenbarung der nach § 30 geschützten Daten der betroffenen Person ist zulässig, soweit sie1.für die Durchführung eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines anderen gerichtlichen oder Verwaltungsverfahrens mit dem Ziela)der Bek

Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - - SGB 10 | § 79 Einrichtung automatisierter Verfahren auf Abruf


(1) Die Einrichtung eines automatisierten Verfahrens, das die Übermittlung von Sozialdaten durch Abruf ermöglicht, ist zwischen den in § 35 des Ersten Buches genannten Stellen sowie mit der Deutschen Rentenversicherung Bund als zentraler Stelle zur E

Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015) - SGB 1 | § 28 Leistungen der Sozialhilfe


(1) Nach dem Recht der Sozialhilfe können in Anspruch genommen werden: 1. Hilfe zum Lebensunterhalt,1a. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,2. Hilfen zur Gesundheit,3. (weggefallen)4. Hilfe zur Pflege,5. Hilfe zur Überwindung besonderer

Unterhaltsvorschussgesetz - UhVorschG | § 9 Verfahren und Zahlungsweise


(1) Über die Zahlung der Unterhaltsleistung wird auf schriftlichen Antrag des Elternteils, bei dem der Berechtigte lebt, oder des gesetzlichen Vertreters des Berechtigten entschieden. Der Antrag soll an die durch Landesrecht bestimmte Stelle, in dere
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Einkommensteuergesetz - EStG | § 19


(1)1Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören1.Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst;1a.Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer

Einkommensteuergesetz - EStG | § 62 Anspruchsberechtigte


(1) 1Für Kinder im Sinne des § 63 hat Anspruch auf Kindergeld nach diesem Gesetz, wer 1. im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder2. ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland a) nach § 1 Absatz 2 unbeschränkt ei

Einkommensteuergesetz - EStG | § 25 Veranlagungszeitraum, Steuererklärungspflicht


(1) Die Einkommensteuer wird nach Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum) nach dem Einkommen veranlagt, das der Steuerpflichtige in diesem Veranlagungszeitraum bezogen hat, soweit nicht nach § 43 Absatz 5 und § 46 eine Veranlagung unterbleib

Einkommensteuergesetz - EStG | § 19a Sondervorschrift für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei Vermögensbeteiligungen


(1) Werden einem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Vermögensbeteiligungen im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, b und f bis l und Absatz 2 bis 5 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes an dem

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Finanzgericht Nürnberg Urteil, 12. Apr. 2016 - 4 K 666/15

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

Gründe Finanzgericht Nürnberg 4 K 666/15 Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit A. A-Straße, A-Stadt - Kläger Prozessbev.: Rechtsanwalt B. B-Straße, B-Stadt

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 10. Sept. 2015 - 6 K 1562/14

bei uns veröffentlicht am 10.09.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand Streitig ist, ob die Familienkasse zu Recht die Kindergeldfestsetzung für die Streitmonate Januar 201

Finanzgericht München Urteil, 02. Sept. 2016 - 7 K 869/15

bei uns veröffentlicht am 02.09.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist noch die Rückforderung von Kindergeld für den Zeitraum Juli 2006 bis Dezember 2007. Der K

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 14. Nov. 2017 - 7 K 818/15

bei uns veröffentlicht am 14.11.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Der Beigeladene hat seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen. Tatbestand Streitig ist die teilweise Abzw

Finanzgericht München Urteil, 17. Juni 2014 - 10 K 56/12

bei uns veröffentlicht am 17.06.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Streitig ist die Rückforderung von Kindergeld wegen Doppelbezugs. I.

Finanzgericht München Beschluss, 04. Feb. 2014 - 5 V 3538/13

bei uns veröffentlicht am 04.02.2014

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Tatbestand I. Der verheiratete Antragsteller lebt von seiner Ehefrau getrennt. Die gemeinsamen Kinder A, geb. am ..

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 20. Jan. 2017 - 3 K 301/16

bei uns veröffentlicht am 20.01.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand Streitig ist das Kindergeld für A (geb.: .... 1996). Der Kläger erhielt laufend Kindergeld für A (

Finanzgericht München Urteil, 16. Jan. 2014 - 5 K 613/11

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand I. Streitig ist, ob der Kläger zur Rückzahlung von Kindergeld für seinen Sohn …, geboren am 05. Mai …,

Finanzgericht Hamburg Urteil, 20. Feb. 2018 - 6 K 135/17

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Frage, ob der Klägerin das Kindergeld für ihre Tochter für den Zeitraum von November 2015 bis Juni 2016 zusteht. Insbesondere ist streitig, ob die Tochter ausbildungswillig gewesen ist. 2 Die Toc

Bundesfinanzhof Urteil, 13. Sept. 2017 - III R 6/17

bei uns veröffentlicht am 13.09.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 4. November 2016  8 K 1854/14 Kg,AO aufgehoben.

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 29. März 2017 - 4 V 905/16

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

Tenor Die Vollziehung des Bescheides über die Festsetzung von Hinterziehungszinsen vom 15. März 2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23. August 2016 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Abschluss des Verfahrens 4 K 903/16 ausgesetzt.

Finanzgericht Münster Urteil, 04. Nov. 2016 - 8 K 1854/14 Kg, AO

bei uns veröffentlicht am 04.11.2016

Tenor Der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid vom 05.05.2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23.05.2014 wird insoweit aufgehoben, als die Beklagte die Kindergeldfestsetzung für die Kinder R, H und A für den Zeitraum von September 2008 b

Bundesfinanzhof Beschluss, 12. Juli 2016 - III B 33/16

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. Januar 2016  7 K 7030/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 02. Juni 2016 - 6 K 1816/15

bei uns veröffentlicht am 02.06.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob der Kläger Anspruch auf Erstattung der ihm im Rahmen der Durchführung des Einspru

Finanzgericht Köln Urteil, 10. März 2016 - 1 K 560/14

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor Der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid vom 20.09.2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 03.02.2014 wird dahingehend geändert, dass für den Monat Juli 2011 für das Kind L Kindergeld in der gesetzlichen Höhe festgesetzt wird. Im Übri

Bundesfinanzhof Urteil, 17. Dez. 2015 - V R 13/15

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tenor Die Revision der Klägerin wird zurückgewiesen. Auf die Revision der Familienkasse wird das Urteil des Nieders

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 18. Nov. 2015 - 3d A 105/12.BDG

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegun

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 17. Juni 2015 - 1 K 213/14

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die verfahrensrechtliche Befugnis der Beklagten zur Rückabwicklung einer Kindergeldd

Finanzgericht Hamburg Urteil, 17. Juli 2014 - 6 K 204/12

bei uns veröffentlicht am 17.07.2014

Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung für den Sohn des Klägers, A, für den Zeitraum November 2009 bis Dezember 2009 und Juni 2010 bis einschließlich April 2011 streitig sowie die Rückforderung des in dies

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 30. Juni 2014 - 10 K 1751/13 Kg

bei uns veröffentlicht am 30.06.2014

Tenor Der Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom 18. März 2013 und die Einspruchsentscheidung vom 26. April 2013 werden insoweit aufgehoben, als sie die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung für die Monate Januar 2011 und Mai bis August 2012 und die

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Juni 2014 - III R 21/13

bei uns veröffentlicht am 26.06.2014

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) bezog aufgrund eines Festsetzungsbescheids vom 17. Februar 2000 Kindergeld für seine Tochter. Ab August 2001 le

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 24. Juni 2014 - 4 K 842/13

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

Tenor Das Verfahren wird hinsichtlich der Streitmonate August und September 2010 nach § 138 Abs. 1 Finanzgerichtsordnung (FGO) eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbest

Finanzgericht Münster Urteil, 28. Apr. 2014 - 6 K 1015/13 Kg

bei uns veröffentlicht am 28.04.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand 2Umstritten ist die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung ab September 2007 sowie die Rückforderung des Kindergeldes für die Monate September 2007 bis November

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 06. März 2014 - 16 K 3046/13 AO

bei uns veröffentlicht am 06.03.2014

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 13.11.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 07.06.2013 verpflichtet, den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden. Die weitergehende K

Bundesfinanzhof Urteil, 27. Feb. 2014 - III R 40/13

bei uns veröffentlicht am 27.02.2014

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) bezog für seine Tochter X bis einschließlich Januar 2009 Kindergeld von der Landesfamilienkasse des Landesamts

Finanzgericht Köln Urteil, 26. Feb. 2014 - 12 K 1957/13

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

Tenor Die Bescheide vom 21. Dezember 2012 und 10. Januar 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 3. Juni 2013 werden in Bezug auf die Monate August 1997 bis Dezember 2001 teilweise aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Dez. 2013 - XI R 42/11

bei uns veröffentlicht am 11.12.2013

Tatbestand 1 I. Streitig sind die Aufhebung der Festsetzung und die Rückforderung vom Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) doppelt bezogenen Kindergeldes.

Landgericht Arnsberg Urteil, 30. Aug. 2013 - 6 Ns-212 Js 421/12-7/13

bei uns veröffentlicht am 30.08.2013

Tenor Die Berufung der Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Arnsberg vom 25.04.2013 wird auf ihre Kosten verworfen. 1Gründe:2I.3Der Angeklagten wurde mit Strafbefehl des Amtsgerichts Arnsberg vom 18.10.2012 (AZ: 4 Cs 212 Js 421/12 (233/12)

Bundesfinanzhof Beschluss, 16. Jan. 2013 - III S 38/11

bei uns veröffentlicht am 16.01.2013

Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten vor dem Finanzgericht (FG) darüber, ob der Kläger nach § 68 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes in der im Streitjahr geltenden Fa

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Dez. 2012 - III R 29/12

bei uns veröffentlicht am 20.12.2012

Tatbestand 1 I. Die verheirateten Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden in den Streitjahren 2005 und 2006 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielt

Bundesfinanzhof Beschluss, 08. Nov. 2012 - V B 38/12

bei uns veröffentlicht am 08.11.2012

Gründe 1 Die Beschwerde der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) hat keinen Erfolg. 2

Bundesfinanzhof Beschluss, 08. März 2012 - III B 163/11

bei uns veröffentlicht am 08.03.2012

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) erhielt für ihren am … Oktober 1988 geborenen Sohn (V), der sich während des gesamten Jahres 2008 (Streitz

Bundesfinanzhof Beschluss, 27. Dez. 2011 - III B 115/11

bei uns veröffentlicht am 27.12.2011

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) erhielt für seine Tochter T fortlaufend Kindergeld auf ein von ihm mitgeteiltes Konto bei der Volksbank X ausgez

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Sept. 2011 - III R 30/08

bei uns veröffentlicht am 22.09.2011

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) bezog laufend Kindergeld für ihre im September 1986 geborene Tochter S. Im Schuljahr 2004/2005 besuchte S d

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Sept. 2011 - III R 82/08

bei uns veröffentlicht am 22.09.2011

Tatbestand 1 I. Am 2. Februar 1995 beantragte der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) Kindergeld für seinen und der Beigeladenen --im Juni 1988 geborenen-- Sohn. Mit A

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Sept. 2011 - III R 35/08

bei uns veröffentlicht am 22.09.2011

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) bezog u.a. laufend Kindergeld für seinen im August 1984 geborenen Sohn M. Ende Januar 2003 brach M seine Ausbildu

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 12. Apr. 2011 - 6 K 3291/08

bei uns veröffentlicht am 12.04.2011

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Tatbestand   1 Streitig ist, ob die Klägerin einen Anspruch auf Festsetzung von Kindergeld für ihren Sohn X, geboren am ... September 1988, im Zeitraum von März

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. März 2011 - 3 K 715/10

bei uns veröffentlicht am 24.03.2011

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger ist Vater der am 7. August 1996 geborenen Tochter T.2 Die Mutter von T und Ehefrau des Klägers, B (B), ist sei

Bundesfinanzhof Urteil, 03. März 2011 - III R 58/09

bei uns veröffentlicht am 03.03.2011

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) erhielt Kindergeld für ihre im November 1983 geborene Tochter (T), die am 1. August 2003 eine Ausbildung al

Bundesfinanzhof Beschluss, 12. Aug. 2010 - III B 94/09

bei uns veröffentlicht am 12.08.2010

Gründe 1 Die Beschwerde ist unbegründet und durch Beschluss zurückzuweisen (§ 116 Abs. 5 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 09. Juni 2009 - 4 K 63/08

bei uns veröffentlicht am 09.06.2009

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Familienkasse zu Recht von der Klägerin das Kindergeld für ihren im März 1986 geb

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 15. Okt. 2008 - 1 K 1282/08

bei uns veröffentlicht am 15.10.2008

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob sich der Sohn der Klägerin in der Zeit von Juni 2006 bis Juli 2007 um einen Ausbildungsplat

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 20. Apr. 2005 - 2 K 306/03

bei uns veröffentlicht am 20.04.2005

Tatbestand   1  Streitig ist, ob der Anspruch auf (Teil-) Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) durch eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausgeschlossen ist. 2  Der Kläger sowie dessen Ehefrau s

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(1) Über die Zahlung der Unterhaltsleistung wird auf schriftlichen Antrag des Elternteils, bei dem der Berechtigte lebt, oder des gesetzlichen Vertreters des Berechtigten entschieden. Der Antrag soll an die durch Landesrecht bestimmte Stelle, in deren Bezirk der...