Abgabenordnung - AO 1977 | § 101 Auskunfts- und Eidesverweigerungsrecht der Angehörigen

(1) Die Angehörigen (§ 15) eines Beteiligten können die Auskunft verweigern, soweit sie nicht selbst als Beteiligte über ihre eigenen steuerlichen Verhältnisse auskunftspflichtig sind oder die Auskunftspflicht für einen Beteiligten zu erfüllen haben. Die Angehörigen sind über das Auskunftsverweigerungsrecht zu belehren. Die Belehrung ist aktenkundig zu machen.

(2) Die in Absatz 1 genannten Personen haben ferner das Recht, die Beeidigung ihrer Auskunft zu verweigern. Absatz 1 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 68 Besondere Mitwirkungspflichten und Offenbarungsbefugnis


(1) 1Wer Kindergeld beantragt oder erhält, hat Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich der zuständigen Familienkasse mitzuteil

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 84


(1) Für das Recht zur Verweigerung des Zeugnisses und die Pflicht zur Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht gelten die §§ 101 bis 103 der Abgabenordnung sinngemäß. (2) Wer als Angehöriger zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt ist, kan
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 15 Angehörige


(1) Angehörige sind: 1. der Verlobte,2. der Ehegatte oder Lebenspartner,3. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,4. Geschwister,5. Kinder der Geschwister,6. Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspar

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9 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesfinanzhof Beschluss, 27. Nov. 2018 - V B 72/18

bei uns veröffentlicht am 27.11.2018

Tenor Auf die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 28. Juni 2018  10 K 1230/15 U,K aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 27. Sept. 2017 - XI R 15/15

bei uns veröffentlicht am 27.09.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 15. April 2015  2 K 3593/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 04. Dez. 2014 - V R 16/12

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt eine Klinik, in der sie im Streitjahr 2002 durch approbierte Ärzte vorwiegend ästhetisch-chirurgis

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Zwischenurteil, 20. Aug. 2014 - 2 K 867/13

bei uns veröffentlicht am 20.08.2014

Tenor Die Weigerung der Zeugin B., Zeugnis abzulegen, ist unrechtmäßig. Die Kosten des Zwischenverfahrens hat die Zeugin B. zu tragen. Die Beschwerde wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Klägerin ist Alleinerbin der am ... Januar 2012 in

Finanzgericht Münster Urteil, 15. Juli 2014 - 15 K 798/11 U

bei uns veröffentlicht am 15.07.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist, ob die vom Kläger (Kl.) in den Streitjahren 2006 und 2007 bei Pokerturnieren sowie bei Cash-Games und bei Interne

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 27. März 2014 - 13 K 602/13

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides des Finanzamts Köln-West vom 3. Januar 2013 verpflichtet, gemäß dem Antrag des Klägers vom 11. Dezember 2012 Auskunft über die bei dem Finanzamt Köln-West in Bezug auf die Insolvenzschuldne

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Mai 2013 - II R 15/12

bei uns veröffentlicht am 16.05.2013

Tatbestand I. (Vorbemerkung: Der Tatbestand wurde zur Wahrung des Steuergeheimnisses gekürzt) 1

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 08. Feb. 2011 - 4 K 264/09

bei uns veröffentlicht am 08.02.2011

Tenor 1) Der geänderte Einkommensteuerbescheid für 2005 vom 23. Januar 2008 in Gestalt der Teil-Einspruchsentscheidung vom 11. Dezember 2008 wird dahingehend abgeändert, dass das zu versteuernde Einkommen um 26.460 EUR herabgesetzt wird. Die Berechn

Bundesfinanzhof Beschluss, 09. Feb. 2010 - VIII B 32/09

bei uns veröffentlicht am 09.02.2010

Gründe 1 Die Beschwerde ist nicht begründet. 2 Der geltend

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(1) Angehörige sind: 1. der Verlobte,2. der Ehegatte oder Lebenspartner,3. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,4. Geschwister,5. Kinder der Geschwister,6. Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner,7...