(1)1Die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen mit Ausnahme der §§ 34f, 34g, 35a und 35c, ermäßigt sich, soweit sie anteilig auf im zu versteuernden Einkommen enthaltene gewerbliche Einkünfte entfällt (Ermäßigungshöchstbetrag),

1.
bei Einkünften aus gewerblichen Unternehmen im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1um das Vierfache des jeweils für den dem Veranlagungszeitraum entsprechenden Erhebungszeitraum nach § 14 des Gewerbesteuergesetzes für das Unternehmen festgesetzten Steuermessbetrags (Gewerbesteuer-Messbetrag); Absatz 2 Satz 5 ist entsprechend anzuwenden;
2.
bei Einkünften aus Gewerbebetrieb als Mitunternehmer im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder als persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3um das Vierfache des jeweils für den dem Veranlagungszeitraum entsprechenden Erhebungszeitraum festgesetzten anteiligen Gewerbesteuer-Messbetrags.
2Der Ermäßigungshöchstbetrag ist wie folgt zu ermitteln:

Summe der
positiven gewerblichen Einkünfte
geminderte
tarifliche Steuer.
Summe aller positiven Einkünfte


3Gewerbliche Einkünfte im Sinne der Sätze 1 und 2 sind die der Gewerbesteuer unterliegenden Gewinne und Gewinnanteile, soweit sie nicht nach anderen Vorschriften von der Steuerermäßigung nach § 35 ausgenommen sind.4Geminderte tarifliche Steuer ist die tarifliche Steuer nach Abzug von Beträgen auf Grund der Anwendung zwischenstaatlicher Abkommen und nach Anrechnung der ausländischen Steuern nach § 32d Absatz 6 Satz 2, § 34c Absatz 1 und 6 dieses Gesetzes und § 12 des Außensteuergesetzes.5Der Abzug des Steuerermäßigungsbetrags ist auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer beschränkt.

(2)1Bei Mitunternehmerschaften im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder bei Kommanditgesellschaften auf Aktien im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 ist der Betrag des Gewerbesteuer-Messbetrags, die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer und der auf die einzelnen Mitunternehmer oder auf die persönlich haftenden Gesellschafter entfallende Anteil gesondert und einheitlich festzustellen.2Der Anteil eines Mitunternehmers am Gewerbesteuer-Messbetrag richtet sich nach seinem Anteil am Gewinn der Mitunternehmerschaft nach Maßgabe des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels; Vorabgewinnanteile sind nicht zu berücksichtigen.3Wenn auf Grund der Bestimmungen in einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der Festsetzung des Gewerbesteuer-Messbetrags für eine Mitunternehmerschaft nur der auf einen Teil der Mitunternehmer entfallende anteilige Gewerbeertrag berücksichtigt wird, ist der Gewerbesteuer-Messbetrag nach Maßgabe des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels in voller Höhe auf diese Mitunternehmer entsprechend ihrer Anteile am Gewerbeertrag der Mitunternehmerschaft aufzuteilen.4Der anteilige Gewerbesteuer-Messbetrag ist als Prozentsatz mit zwei Nachkommastellen gerundet zu ermitteln.5Bei der Feststellung nach Satz 1 sind anteilige Gewerbesteuer-Messbeträge, die aus einer Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft stammen, einzubeziehen.

(3)1Zuständig für die gesonderte Feststellung nach Absatz 2 ist das für die gesonderte Feststellung der Einkünfte zuständige Finanzamt.2Für die Ermittlung der Steuerermäßigung nach Absatz 1 sind die Festsetzung des Gewerbesteuer-Messbetrags, die Feststellung des Anteils an dem festzusetzenden Gewerbesteuer-Messbetrag nach Absatz 2 Satz 1 und die Festsetzung der Gewerbesteuer Grundlagenbescheide.3Für die Ermittlung des anteiligen Gewerbesteuer-Messbetrags nach Absatz 2 sind die Festsetzung des Gewerbesteuer-Messbetrags und die Festsetzung des anteiligen Gewerbesteuer-Messbetrags aus der Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft Grundlagenbescheide.

(4) Für die Aufteilung und die Feststellung der tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer bei Mitunternehmerschaften im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und bei Kommanditgesellschaften auf Aktien im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 gelten die Absätze 2 und 3 entsprechend.

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(1) Die §§ 3 bis 9 und 16 gelten bei Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person sowie bei Formwechsel in eine Personengesellschaft auch für die Ermittlung des Gewerbeertrags. Der maßgebende Gewerbeertrag der übern
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(1) 1Bei unbeschränkt Steuerpflichtigen, die mit ausländischen Einkünften in dem Staat, aus dem die Einkünfte stammen, zu einer der deutschen Einkommensteuer entsprechenden Steuer herangezogen werden, ist die festgesetzte und gezahlte und um einen en

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Einkommensteuergesetz - EStG | § 34f


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Finanzgericht Nürnberg Urteil, 12. Jan. 2016 - 1 K 1589/15

bei uns veröffentlicht am 12.01.2016

Gründe Finanzgericht Nürnberg 1 K 1589/15 Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt - Kläger Prozessbev.: Rechtsanwälte Steuerberater B. B-Straße, B-Stad

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 12. Nov. 2015 - 4 K 129/14

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Finanzgericht München Urteil, 21. Feb. 2019 - 15 K 1181/18

bei uns veröffentlicht am 21.02.2019

Tenor 1. Die Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen … werden aufgehoben. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Bei

Finanzgericht München Urteil, 15. Mai 2019 - 4 K 2034/16

bei uns veröffentlicht am 15.05.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen. Gründe I. Streitig ist die schenkungsteuerliche Behandlun

Finanzgericht München Urteil, 15. Mai 2019 - 4 K 2033/16

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Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen. Gründe I. Streitig ist die schenkungsteuerliche Behandlun

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Juli 2018 - 4 ZB 17.1827

bei uns veröffentlicht am 09.07.2018

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Finanzgericht Nürnberg Urteil, 25. Juli 2017 - 1 K 1266/15

bei uns veröffentlicht am 25.07.2017

Tenor 1. Der Einkommensteuerbescheid 2010 und der Gewerbesteuermessbescheid 2010, jeweils vom 11.02.2013, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 04.08.2015 werden dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer 2010 auf 1.099.912 &#

Finanzgericht München Urteil, 25. Okt. 2018 - 13 K 1241/17

bei uns veröffentlicht am 25.10.2018

Tenor 1. Die Einkommensteuerfestsetzung 2004, 2005, 2006 und 2007 jeweils vom 16. Mai 2013 und 2008 vom 12. Juni 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom jeweils 10. Juli 2013 wird geändert, als aus der Tätigkeit des Klägers a

Finanzgericht München Beschluss, 04. Feb. 2014 - 5 V 3586/13

bei uns veröffentlicht am 04.02.2014

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Bundesfinanzhof Urteil, 19. Juli 2018 - IV R 39/10

bei uns veröffentlicht am 19.07.2018

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Bundesfinanzhof Urteil, 19. Juli 2018 - IV R 31/15

bei uns veröffentlicht am 19.07.2018

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Finanzgericht Hamburg Urteil, 05. Juni 2018 - 2 K 54/14

bei uns veröffentlicht am 05.06.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Qualifizierung ihrer Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb. 2 Die Klägerin ist eine im Jahr 2001 gegründete Partnerschaftsgesellschaft, bestehend aus Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Ste

Bundesfinanzhof Beschluss, 18. Apr. 2018 - IV E 1/18

bei uns veröffentlicht am 18.04.2018

Tenor Auf die Erinnerung gegen die Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs -Kostenstelle- vom 25. Januar 2018 KostL 1905/17 (IV B 58/17) werden die Gerichtskosten mit 15.712 € angesetzt. Die Entscheidu

Bundesfinanzhof Urteil, 13. März 2018 - IX R 23/17

bei uns veröffentlicht am 13.03.2018

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 31. Mai 2017  2 K 489/16 E aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 09. Nov. 2017 - III R 10/16

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 10. März 2016  16 K 2976/14 AO wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 06. Nov. 2017 - 2 K 197/17

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Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Zulässigkeit der Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags. 2 Der Kläger erzielte im Streitjahr 2011 unter anderem Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Handel mit ...) und aus selbständiger Arbe

Bundesfinanzhof Urteil, 14. Sept. 2017 - IV R 34/15

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Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Juni 2015  6 K 6138/12 aufgehoben, soweit es die Jahre 2007 bis 2009 betrifft. Insoweit wird die

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 27. Juni 2017 - 2 Rev 40/17

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Tenor Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg, Abteilung 233, vom 16. November 2016 hinsichtlich der Fälle 1 bis 3 im Schuldspruch sowie der Gesamtstrafe jeweils mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben

Bundesfinanzhof Urteil, 20. März 2017 - X R 65/14

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Bundesfinanzhof Urteil, 20. März 2017 - X R 12/15

bei uns veröffentlicht am 20.03.2017

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Bundesfinanzhof Urteil, 20. März 2017 - X R 62/14

bei uns veröffentlicht am 20.03.2017

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 255/13 Verkündet am: 8. September 2016 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 249 Abs. 1

Finanzgericht Köln Urteil, 24. Aug. 2016 - 11 K 1319/16

bei uns veröffentlicht am 24.08.2016

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung des die Änderung ablehnenden Bescheids vom 13.1.2016 und der dazu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 26.4.2016 verpflichtet, die Einkommensteuer 2014 unter Berücksichtigung der streitigen Aufwendungen für h

Finanzgericht Münster Urteil, 09. Juni 2016 - 6 K 1314/15 G,F

bei uns veröffentlicht am 09.06.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Streitig ist, ob eine im Jahre 2011 durch

Bundesfinanzhof Beschluss, 14. Apr. 2016 - IV E 1/16

bei uns veröffentlicht am 14.04.2016

Tenor Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs -Kostenstelle- vom 17. August 2015 KostL ... (IV R 25/12) wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 10. März 2016 - 16 K 2976/14 AO

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d: 2Die Kläger sind für das Streitjahr 2011 zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Eheleute. Streitig ist, ob zu Recht Na

Bundesfinanzhof Urteil, 04. Feb. 2016 - III R 12/14

bei uns veröffentlicht am 04.02.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 13. März 2014  14 K 3588/11 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 14. Jan. 2016 - IV R 5/14

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 10. Dezember 2013  5 K 1181/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 14. Jan. 2016 - IV R 48/12

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. November 2012  3 K 2305/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 16. Dez. 2015 - X E 20/15

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Tenor Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs --Kostenstelle-- vom 20. Oktober 2015 KostL .../15 (X R 25/13) wird zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 12. Nov. 2015 - IV E 8/15

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

Tenor Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs -Kostenstelle- vom 4. September 2015 KostL ... (IV B 86/14) wird zurückgewiesen.

Finanzgericht Köln Urteil, 21. Okt. 2015 - 3 K 2253/13

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. 1Tatbestand 2Streitig ist, ob im Streitjahr (2011) die Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse auch bei Aufwendungen für d

Bundesfinanzhof Urteil, 24. Sept. 2015 - IV R 30/13

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 9. Mai 2012  14 K 2035/09 insoweit aufgehoben, als es die gesonderte und einheit

Bundesfinanzhof Urteil, 10. Sept. 2015 - IV R 8/13

bei uns veröffentlicht am 10.09.2015

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 2. Februar 2012  6 K 1495/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Münster Urteil, 24. Juli 2015 - 4 K 1494/13 F

bei uns veröffentlicht am 24.07.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Klägerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Gesellschafter sind Dr. B. A und C. A, die mittels der Klägerin Einkün

Finanzgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Juli 2015 - 1 K 2635/14 G

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor Der Streitwert wird auf 19.957,-- EUR festgesetzt. 1Gründe: 2Der Kläger wendet sich gegen die Ermittlung des Streitwertes in der Klagesache wegen Gewerbesteuermessbeträgen der Jahre 2009 bis 2011. 3Der Kläger war in den Streitjahren als Unter

Finanzgericht Hamburg Urteil, 14. Juli 2015 - 3 K 207/14

bei uns veröffentlicht am 14.07.2015

Tatbestand 1 A. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die vom Kläger im Streitjahr 2010 ausgeübte Tätigkeit als EDV-Berater als freiberuflich oder gewerblich zu qualifizieren ist. I. 2 1. Der Kläger war ab dem Wintersemester 19.../

Bundesfinanzhof Urteil, 23. Juni 2015 - III R 7/14

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 12. Dezember 2013  13 K 4566/10 E und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 17. November 2010 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 28. Mai 2015 - IV R 27/12

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. Juni 2012  3 K 2236/09 aufgehoben.

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 26. Mai 2015 - 10 K 1590/14 G

bei uns veröffentlicht am 26.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Strittig ist, ob ein im Erhebungszeitraum 2008 durch den Verkauf eines Mitunternehmeranteils erzielter Veräußerungsgewinn in v

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 21. Apr. 2015 - 13 K 4163/11 E

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Der Kläger ist Rechtsnachfolger der am 4.2.2015 verstorbenen Frau E. Die E war in den Streitjahren 2007 und 2008 Bezugs

Finanzgericht Hamburg Urteil, 20. Jan. 2015 - 3 K 180/14

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

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Bundesfinanzhof Urteil, 04. Dez. 2014 - IV R 27/11

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Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine KG, deren Unternehmensgegenstand der Bau, der Erwerb, der Betrieb und die Veräußerung von Seeschif

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Nov. 2014 - X R 18/13

bei uns veröffentlicht am 26.11.2014

Tenor Die Revision der Kläger wird als unbegründet zurückgewiesen. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil d

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 29. Okt. 2014 - 5 K 115/12

bei uns veröffentlicht am 29.10.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Ermittlung der Steuerermäßigung nach § 35 Abs. 1 EStG bei mehrstöcki

Finanzgericht Münster Urteil, 24. Okt. 2014 - 4 K 4048/12 E

bei uns veröffentlicht am 24.10.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die Begrenzung der Steuerermäßigungfür gewerbliche Einkünfte auf die tatsächlich

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Sept. 2014 - III R 5/12

bei uns veröffentlicht am 25.09.2014

Tatbestand 1 I. Es ist streitig, ob der vom Kläger, Revisionsbeklagten und Anschlussrevisionskläger (Kläger) im Jahr 2005 (Streitjahr) bezogene einmalige Ertrag aus Umsa

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(1) 1Bei Steuerpflichtigen, die erhöhte Absetzungen nach § 7b oder nach § 15 des Berlinförderungsgesetzes in Anspruch nehmen, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen mit Ausnahme der §§ 34g und 35, auf Antrag um...
(1) 1Bei Steuerpflichtigen, die erhöhte Absetzungen nach § 7b oder nach § 15 des Berlinförderungsgesetzes in Anspruch nehmen, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen mit Ausnahme der §§ 34g und 35, auf Antrag um...
1Die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen mit Ausnahme des § 34f Absatz 3, ermäßigt sich bei Zuwendungen an 1. politische Parteien im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes, sofern die jeweilige Partei nicht gemäß § 18 Absatz 7...
1Die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen mit Ausnahme des § 34f Absatz 3, ermäßigt sich bei Zuwendungen an 1. politische Parteien im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes, sofern die jeweilige Partei nicht gemäß § 18 Absatz 7...
(1) Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, bei denen es sich um eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch handelt, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf...
(1) Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, bei denen es sich um eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch handelt, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf...
(1) 1Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind 1. Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen. 2Dazu gehören auch Einkünfte aus gewerblicher Bodenbewirtschaftung, z. B. aus Bergbauunternehmen und aus Betrieben zur Gewinnung von Torf, Steinen und Erden, soweit sie nicht land-...
(1) 1Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind 1. Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen. 2Dazu gehören auch Einkünfte aus gewerblicher Bodenbewirtschaftung, z. B. aus Bergbauunternehmen und aus Betrieben zur Gewinnung von Torf, Steinen und Erden, soweit sie nicht land-...
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(1) 1Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind 1. Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen. 2Dazu gehören auch Einkünfte aus gewerblicher Bodenbewirtschaftung, z. B. aus Bergbauunternehmen und aus Betrieben zur Gewinnung von Torf, Steinen und Erden, soweit sie nicht land-...
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1Der Steuermessbetrag wird für den Erhebungszeitraum nach dessen Ablauf festgesetzt. 2Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. 3Besteht die Gewerbesteuerpflicht nicht während des ganzen Kalenderjahrs, so tritt an die Stelle des Kalenderjahrs der Zeitraum der...
(1) 1Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind 1. Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen. 2Dazu gehören auch Einkünfte aus gewerblicher Bodenbewirtschaftung, z. B. aus Bergbauunternehmen und aus Betrieben zur Gewinnung von Torf, Steinen und Erden, soweit sie nicht land-...
(1) 1Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind 1. Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen. 2Dazu gehören auch Einkünfte aus gewerblicher Bodenbewirtschaftung, z. B. aus Bergbauunternehmen und aus Betrieben zur Gewinnung von Torf, Steinen und Erden, soweit sie nicht land-...
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(1) 1Die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen mit Ausnahme der §§ 34f, 34g, 35a und 35c, ermäßigt sich, soweit sie anteilig auf im zu versteuernden Einkommen enthaltene gewerbliche Einkünfte entfällt (Ermäßigungshöchstbetrag)...
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(1) 1Die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nicht unter § 20 Absatz 8 fallen, beträgt 25 Prozent. 2Die Steuer nach Satz 1 vermindert sich um die nach Maßgabe des Absatzes 5 anrechenbaren ausländischen Steuern. 3Im Fall der Kirchensteuerpflicht...
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(1) 1Bei unbeschränkt Steuerpflichtigen, die mit ausländischen Einkünften in dem Staat, aus dem die Einkünfte stammen, zu einer der deutschen Einkommensteuer entsprechenden Steuer herangezogen werden, ist die festgesetzte und gezahlte und um einen entstandenen...
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(1) Auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Steuerpflichtigen, die auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt, werden die Steuern vom Einkommen angerechnet, die zu Lasten der ausländischen Gesellschaft auf die dem Hinzurechnungsbetrag unterliegenden Einkünfte...
(1) 1Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind 1. Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen. 2Dazu gehören auch Einkünfte aus gewerblicher Bodenbewirtschaftung, z. B. aus Bergbauunternehmen und aus Betrieben zur Gewinnung von Torf, Steinen und Erden, soweit sie nicht land-...
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