(1)1Bei unbeschränkt Steuerpflichtigen, die mit ausländischen Einkünften in dem Staat, aus dem die Einkünfte stammen, zu einer der deutschen Einkommensteuer entsprechenden Steuer herangezogen werden, ist die festgesetzte und gezahlte und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte ausländische Steuer auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnen, die auf die Einkünfte aus diesem Staat entfällt; das gilt nicht für Einkünfte aus Kapitalvermögen, auf die § 32d Absatz 1 und 3 bis 6 anzuwenden ist.2Die auf die ausländischen Einkünfte nach Satz 1 erster Halbsatz entfallende deutsche Einkommensteuer ist in der Weise zu ermitteln, dass der sich bei der Veranlagung des zu versteuernden Einkommens, einschließlich der ausländischen Einkünfte, nach den §§ 32a, 32b, 34, 34a und 34b ergebende durchschnittliche Steuersatz auf die ausländischen Einkünfte anzuwenden ist.3Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens und der ausländischen Einkünfte sind die Einkünfte nach Satz 1 zweiter Halbsatz nicht zu berücksichtigen; bei der Ermittlung der ausländischen Einkünfte sind die ausländischen Einkünfte nicht zu berücksichtigen, die in dem Staat, aus dem sie stammen, nach dessen Recht nicht besteuert werden.4Gehören ausländische Einkünfte der in § 34d Nummer 3, 4, 6, 7 und 8 Buchstabe c genannten Art zum Gewinn eines inländischen Betriebes, sind bei ihrer Ermittlung Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen abzuziehen, die mit den diesen Einkünften zugrunde liegenden Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.5Die ausländischen Steuern sind nur insoweit anzurechnen, als sie auf die im Veranlagungszeitraum bezogenen Einkünfte entfallen.

(2) Statt der Anrechnung (Absatz 1) ist die ausländische Steuer auf Antrag bei der Ermittlung der Einkünfte abzuziehen, soweit sie auf ausländische Einkünfte entfällt, die nicht steuerfrei sind.

(3) Bei unbeschränkt Steuerpflichtigen, bei denen eine ausländische Steuer vom Einkommen nach Absatz 1 nicht angerechnet werden kann, weil die Steuer nicht der deutschen Einkommensteuer entspricht oder nicht in dem Staat erhoben wird, aus dem die Einkünfte stammen, oder weil keine ausländischen Einkünfte vorliegen, ist die festgesetzte und gezahlte und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte ausländische Steuer bei der Ermittlung der Einkünfte abzuziehen, soweit sie auf Einkünfte entfällt, die der deutschen Einkommensteuer unterliegen.

(4) (weggefallen)

(5) Die obersten Finanzbehörden der Länder oder die von ihnen beauftragten Finanzbehörden können mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen die auf ausländische Einkünfte entfallende deutsche Einkommensteuer ganz oder zum Teil erlassen oder in einem Pauschbetrag festsetzen, wenn es aus volkswirtschaftlichen Gründen zweckmäßig ist oder die Anwendung des Absatzes 1 besonders schwierig ist.

(6)1Die Absätze 1 bis 3 sind vorbehaltlich der Sätze 2 bis 6 nicht anzuwenden, wenn die Einkünfte aus einem ausländischen Staat stammen, mit dem ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung besteht.2Soweit in einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Anrechnung einer ausländischen Steuer auf die deutsche Einkommensteuer vorgesehen ist, sind Absatz 1 Satz 2 bis 5 und Absatz 2 entsprechend auf die nach dem Abkommen anzurechnende und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte ausländische Steuer anzuwenden; das gilt nicht für Einkünfte, auf die § 32d Absatz 1 und 3 bis 6 anzuwenden ist; bei nach dem Abkommen als gezahlt geltenden ausländischen Steuerbeträgen sind Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 nicht anzuwenden.3Absatz 1 Satz 3 gilt auch dann entsprechend, wenn die Einkünfte in dem ausländischen Staat nach dem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit diesem Staat nicht besteuert werden können.4Bezieht sich ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht auf eine Steuer vom Einkommen dieses Staates, so sind die Absätze 1 und 2 entsprechend anzuwenden.5In den Fällen des § 50d Absatz 9 sind die Absätze 1 bis 3 und Satz 6 entsprechend anzuwenden.6Absatz 3 ist anzuwenden, wenn der Staat, mit dem ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung besteht, Einkünfte besteuert, die nicht aus diesem Staat stammen, es sei denn, die Besteuerung hat ihre Ursache in einer Gestaltung, für die wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe fehlen, oder das Abkommen gestattet dem Staat die Besteuerung dieser Einkünfte.

(7) Durch Rechtsverordnung können Vorschriften erlassen werden über

1.
die Anrechnung ausländischer Steuern, wenn die ausländischen Einkünfte aus mehreren fremden Staaten stammen,
2.
den Nachweis über die Höhe der festgesetzten und gezahlten ausländischen Steuern,
3.
die Berücksichtigung ausländischer Steuern, die nachträglich erhoben oder zurückgezahlt werden.

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Steuerrecht: Zum Verlustausgleich bei Einkünften aus Kapitalvermögen

06.06.2017

Zwischen negativen Einkünften aus Kapitalvermögen, das der Abgeltungsteuer unterliegt, und positiven Einkünften aus Kapitalvermögen, das dem persönlichen Steuersatz unterliegt, kann eine Verrechnung erfolgen.
Steuerrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 24 §§.

wird zitiert von 6 §§ in anderen Gesetzen.

Gewerbesteuergesetz - GewStG | § 8 Hinzurechnungen


Dem Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7) werden folgende Beträge wieder hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind: 1. Ein Viertel der Summe aus a) Entgelten für Schulden. 2Als Entgelt gelten auch der Aufwand aus nicht

Umwandlungssteuergesetz - UmwStG 2006 | § 20 Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft


(1) Wird ein Betrieb oder Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil in eine Kapitalgesellschaft oder eine Genossenschaft (übernehmende Gesellschaft) eingebracht und erhält der Einbringende dafür neue Anteile an der Gesellschaft (Sacheinlage), gelten

Außensteuergesetz - AStG | § 15 Steuerpflicht von Stiftern, Bezugsberechtigten und Anfallsberechtigten


(1) Vermögen und Einkünfte einer Familienstiftung, die Geschäftsleitung und Sitz außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes hat (ausländische Familienstiftung), werden dem Stifter, wenn er unbeschränkt steuerpflichtig ist, sonst den unbeschränkt

Körperschaftsteuergesetz - KStG 1977 | § 26 Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften


(1) 1Für die Anrechnung einer der deutschen Körperschaftsteuer entsprechenden ausländischen Steuer auf die deutsche Körperschaftsteuer und für die Berücksichtigung anderer Steuerermäßigungen bei ausländischen Einkünften gelten vorbehaltlich des Satze
wird zitiert von 10 anderen §§ im .

Einkommensteuergesetz - EStG | § 2 Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen


(1) 1Der Einkommensteuer unterliegen 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb,3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit,4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,5. Einkünfte aus Kapitalvermögen,6. Einkünfte aus Vermiet

Einkommensteuergesetz - EStG | § 52 Anwendungsvorschriften


(1)1Diese Fassung des Gesetzes ist, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, erstmals für den Veranlagungszeitraum 2023 anzuwenden.2Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass diese Fassung erstmals auf den

Einkommensteuergesetz - EStG | § 22 Arten der sonstigen Einkünfte


Sonstige Einkünfte sind1.Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 bezeichneten Einkunftsarten gehören; § 15b ist sinngemäß anzuwenden.2Werden die Bezüge freiwillig oder auf Grund einer freiwillig b

Einkommensteuergesetz - EStG | § 5a Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr


(1) 1Anstelle der Ermittlung des Gewinns nach § 4 Absatz 1 oder § 5 ist bei einem Gewerbebetrieb mit Geschäftsleitung im Inland der Gewinn, soweit er auf den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr entfällt, auf unwiderruflichen Antrag
zitiert 8 andere §§ aus dem .

Einkommensteuergesetz - EStG | § 34 Außerordentliche Einkünfte


(1) 1Sind in dem zu versteuernden Einkommen außerordentliche Einkünfte enthalten, so ist die auf alle im Veranlagungszeitraum bezogenen außerordentlichen Einkünfte entfallende Einkommensteuer nach den Sätzen 2 bis 4 zu berechnen. 2Die für die außeror

Einkommensteuergesetz - EStG | § 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen


(1) 1Die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nicht unter § 20 Absatz 8 fallen, beträgt 25 Prozent. 2Die Steuer nach Satz 1 vermindert sich um die nach Maßgabe des Absatzes 5 anrechenbaren ausländischen Steuern. 3Im Fall der Kirchen

Einkommensteuergesetz - EStG | § 32a Einkommensteuertarif


(1)1Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem auf volle Euro abgerundeten zu versteuernden Einkommen.2Sie beträgt im Veranlagungszeitraum 2023 vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkomme

Einkommensteuergesetz - EStG | § 32b Progressionsvorbehalt


(1) 1Hat ein zeitweise oder während des gesamten Veranlagungszeitraums unbeschränkt Steuerpflichtiger oder ein beschränkt Steuerpflichtiger, auf den § 50 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 Anwendung findet, 1. a) Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Zuschüs

Einkommensteuergesetz - EStG | § 50d Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung


(1) (weggefallen) (1a) (weggefallen) (2) (weggefallen) (3) 1Eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse hat auf der Grundlage eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung keinen Anspruch auf Entlastung von der Kapit

Einkommensteuergesetz - EStG | § 34a Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne


(1) 1Sind in dem zu versteuernden Einkommen nicht entnommene Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3) im Sinne des Absatzes 2 enthalten, ist die Einkommensteuer für diese Gew

Einkommensteuergesetz - EStG | § 34d Ausländische Einkünfte


Ausländische Einkünfte im Sinne des § 34c Absatz 1 bis 5 sind 1. Einkünfte aus einer in einem ausländischen Staat betriebenen Land- und Forstwirtschaft (§§ 13 und 14) und Einkünfte der in den Nummern 3, 4, 6, 7 und 8 Buchstabe c genannten Art, soweit

Einkommensteuergesetz - EStG | § 34b Steuersätze bei Einkünften aus außerordentlichen Holznutzungen


(1) Außerordentliche Holznutzungen sind 1. Holznutzungen, die aus volks- oder staatswirtschaftlichen Gründen erfolgt sind. 2Sie liegen nur insoweit vor, als sie durch gesetzlichen oder behördlichen Zwang veranlasst sind;2. Holznutzungen infolge höher

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Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Nov. 2010 - 1 StR 544/09

bei uns veröffentlicht am 02.11.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 544/09 vom 2. November 2010 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen zu 1. und 3.: Steuerhinterziehung u.a. zu 2.: Steuerhinterziehung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. November 2010 gemä

Finanzgericht München Urteil, 11. Mai 2016 - 6 K 2122/14

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

Tenor 1. Unter Abänderung der Körperschaftsteuerbescheide für 2004, 2005 und 2007 jeweils vom 22. Februar 2010 und in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10. Juli 2014 wird die Körperschaftsteuer 2004 um 301 € auf 488.626

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 27. Nov. 2014 - 6 K 866/12

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

Gründe Finanzgericht Nürnberg 6 K 866/12 BFH Revision I R 2/15 Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit A als ehemalige Gesellschafterin der B - Kläger - gegen ... - Beklagter - B

Finanzgericht München Urteil, 13. März 2017 - 7 K 59/14

bei uns veröffentlicht am 13.03.2017

Tatbestand Die Klägerin ist eine Aktiengesellschaft (AG) mit Sitz in…. Im Streitjahr 2004 erzielte sie Erträge aus Beteiligungen i.H.v. 16.766.991,86 EUR, welche aus Dividendenerträgen 100 %-iger ausländischer Tochtergesellschaften s

Finanzgericht München Urteil, 27. Juni 2014 - 8 K 900/13

bei uns veröffentlicht am 27.06.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Tatbestand I. Streitig ist, ob bei der Bemessung des Progressionsvorbehalts die "interne Steuer", die von der Gehaltszahlung ei

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Apr. 2018 - I R 37/16

bei uns veröffentlicht am 18.04.2018

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 11. Mai 2016  6 K 2122/14 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Beschluss, 21. März 2018 - I B 63/17

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 13. Juni 2017  12 K 576/15 wird als unzulässig verworfen.

Bundesfinanzhof Urteil, 13. März 2018 - IX R 23/17

bei uns veröffentlicht am 13.03.2018

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 31. Mai 2017  2 K 489/16 E aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Dez. 2017 - I R 98/15

bei uns veröffentlicht am 20.12.2017

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Juli 2014  1 K 2552/11 aufgehoben.

Finanzgericht Hamburg Gerichtsbescheid, 08. Dez. 2017 - 3 K 294/16

bei uns veröffentlicht am 08.12.2017

Tatbestand 1 A. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob für die Berechnung des Solidaritätszuschlags die Einkommensteuer auf den Nachversteuerungsbetrag i. S. d. § 34a Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) mit einzubeziehen ist. I. 2 1

Finanzgericht Hamburg Gerichtsbescheid, 23. Nov. 2017 - 6 K 106/16

bei uns veröffentlicht am 23.11.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob Steuerermäßigungen im Sinne des § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) bei Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 32d EStG zu berücksichtigen sind.

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Okt. 2017 - I R 42/15

bei uns veröffentlicht am 11.10.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 20. Mai 2015 5 K 3362/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 22. Juni 2017 - 2 K 134/14

bei uns veröffentlicht am 22.06.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin und der Beklagte streiten um die Behandlung des Ergebnisses aus Devisentermingeschäften im Hinblick auf eine gesonderte Verlustverrechnung gemäß § 15 Abs. 4 Sätze 3 und 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bzw. die Abgeltu

Bundesfinanzhof Urteil, 13. Apr. 2017 - IV R 49/15

bei uns veröffentlicht am 13.04.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28. Mai 2015  1 K 91/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 13. Apr. 2017 - IV R 14/14

bei uns veröffentlicht am 13.04.2017

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 17. Januar 2014  6 K 19/13 aufgehoben.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 06. Apr. 2017 - 3 K 3729/16

bei uns veröffentlicht am 06.04.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Streitig ist im zweiten Rechtsgang, ob der Kläger Grenzgänger im Sinne des Art. 15a des Abkommens zwischen der Bunde

Bundesfinanzhof Urteil, 30. Nov. 2016 - VIII R 11/14

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. Januar 2014 2 K 1485/12 aufgehoben.

Bundesfinanzhof EuGH-Vorlage, 12. Okt. 2016 - I R 80/14

bei uns veröffentlicht am 12.10.2016

Tenor I. Das Verfahren wird ausgesetzt. II. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Rechtsfragen zur

Finanzgericht Hamburg Urteil, 19. Sept. 2016 - 6 K 241/15

bei uns veröffentlicht am 19.09.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Anwendung des § 8b Abs. 8 S. 2 Körperschaftsteuergesetz (KStG). 2 Die Klägerin ist die Rechtsnachfolgerin der ... G-Aktiengesellschaft (G-AG) ... Diese wurde zum Stichtag ... 2002 als übertragender R

Bundesfinanzhof Urteil, 10. Aug. 2016 - I R 60/14

bei uns veröffentlicht am 10.08.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19. September 2014  12 K 1857/12 G aufgehoben.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Juni 2016 - 3 K 3089/13

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor 1. Die Klage wegen Einkommensteuer 2005 und 2006 wird abgewiesen.2. Die Einkommensteueränderungsbescheide für 2007 und 2009 vom 20. November 2013 werden dahingehend geändert, dass bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit für 2007 3.125

Finanzgericht Köln Urteil, 16. Juni 2016 - 13 K 3649/13

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung von Einkünften des Klägers aus nichtselbstständiger Arbeit, die dieser

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Apr. 2016 - I R 61/14

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 17. September 2014  10 K 1310/12 K aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 02. März 2016 - I R 73/14

bei uns veröffentlicht am 02.03.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 21. Mai 2014  2 K 216/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Dez. 2015 - I R 40/15

bei uns veröffentlicht am 22.12.2015

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 7. Mai 2015  6 K 220/14 aufgehoben.

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 15. Dez. 2015 - 2 BvL 1/12

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

Tenor § 50d Absatz 8 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2003 (Steueränderungsgesetz 2003, BGBl I S. 2645)

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 03. Dez. 2015 - 3 K 982/14

bei uns veröffentlicht am 03.12.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Die Beteiligten streiten über die Ermittlung des Teils des Einkommens eines Rheinkraftwerks, der der deutsch

Bundesfinanzhof Urteil, 12. Aug. 2015 - I R 18/14

bei uns veröffentlicht am 12.08.2015

Tenor Die Revisionen des Klägers sowie des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 22. Januar 2014  4 K 2001/13 werden als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 18. Juni 2015 - 3 K 2075/12

bei uns veröffentlicht am 18.06.2015

Tenor 1. Die Einkommensteueränderungsbescheide für 2004, 2005, und 2006 vom 16. Februar 2011/18. Februar 2011 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 14. Mai 2012 werden, soweit sie gegenüber dem Kläger ergangen sind, aufgehoben.2. Die K

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Mai 2015 - I R 47/14

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 3. Juni 2014  13 K 2730/11 aufgehoben.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 07. Mai 2015 - 6 K 220/14

bei uns veröffentlicht am 07.05.2015

Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Summe des Gewinns gem. § 9 Nr. 3 Satz 3 Gewerbesteuergesetz (GewStG) zu kürzen ist oder ob eine Kürzung ausscheidet, weil die Klägerin die von ihr gecharterten und weitervercharterten Schif

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 21. Apr. 2015 - 13 K 4163/11 E

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Der Kläger ist Rechtsnachfolger der am 4.2.2015 verstorbenen Frau E. Die E war in den Streitjahren 2007 und 2008 Bezugs

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 24. März 2015 - 13 K 553/14 E

bei uns veröffentlicht am 24.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. 1T a t b e s t a n d 2Streitig ist, ob ein Berichtigungsbescheid nach § 129 der Abgabenordnung (AO) ergehen durfte. 3Die Kläger sind zusammen zur Einkommensteuer veranlag

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Nov. 2014 - X R 18/13

bei uns veröffentlicht am 26.11.2014

Tenor Die Revision der Kläger wird als unbegründet zurückgewiesen. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil d

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Nov. 2014 - IV R 47/11

bei uns veröffentlicht am 20.11.2014

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. August 2011  6 K 6261/08 aufgehoben.

Finanzgericht Münster Urteil, 17. Sept. 2014 - 10 K 1310/12 K

bei uns veröffentlicht am 17.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1 Hinweis: Die im Text enthaltenen €-Beträge wurden neutralisiert. Die Proportionen der €-Beträge zueinander wurden beibehalten. 2Tatbestan

Finanzgericht Münster Urteil, 02. Juli 2014 - 12 K 2707/10 F

bei uns veröffentlicht am 02.07.2014

Tenor Unter Abänderung der Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2003 und 2004 jeweils vom 04. Oktober 2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25. Juni 2010 werden die Einkünfte aus Gewerbe

Finanzgericht Hamburg Urteil, 04. Juni 2014 - 2 K 175/13

bei uns veröffentlicht am 04.06.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Einbeziehung eines Gewinns aus der Veräußerung von Aktien in die Gewinnermittlung nach § 5a des Einkommensteuergesetzes (EStG). 2 Die Klägerin, eine Kommanditgesellschaft (KG), betreibt ein Conta

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 13. Mai 2014 - 5 K 259/13

bei uns veröffentlicht am 13.05.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob die Einkünfte der Klägerin im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen sind.2 Die Kläger si

Bundesfinanzhof Urteil, 10. Apr. 2014 - VI R 11/13

bei uns veröffentlicht am 10.04.2014

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob Mietaufwendungen und Fahrtkosten, die im Rahmen einer zeitlich befristeten Tätigkeit im Ausland entstanden sind, als Werbungskosten zu b

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Feb. 2014 - IV R 19/10

bei uns veröffentlicht am 06.02.2014

Tatbestand 1 A. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine Einschiffsgesellschaft in Form einer GmbH & Co. KG. Ihr Geschäftsgegenstand ist der Betrieb der MS

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 22. Jan. 2014 - 2 K 1485/12

bei uns veröffentlicht am 22.01.2014

I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist insbesondere die Möglichkeit der Verlustverrechnung zwischen steuerlich unterschiedlich..

Finanzgericht Hamburg Urteil, 17. Jan. 2014 - 6 K 19/13

bei uns veröffentlicht am 17.01.2014

Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb Zinserträge aus der Anlage von Kapitaleinlagen der Kommanditisten der Ein-Schiff-Gesellschaft durch den gem. § 5a Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) ermit

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Jan. 2014 - IV R 15/13

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

Tatbestand 1 A. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH & Co. KG i.L., wurde mit Gesellschaftsvertrag vom ... 2001 gegründet. Unternehmensgegenstand war

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Beschluss, 23. Dez. 2013 - 3 V 101/12

bei uns veröffentlicht am 23.12.2013

Tenor Die Vollziehung der mit den geänderten Einkommensteuerbescheiden 2008 und 2009 vom 13. April 2012 verbundenen Bescheide über die Aufhebung der Bescheide über das Absehen der Besteuerung des Arbeitslohns des Antragstellers in Höhe von ..

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Dez. 2013 - 3 K 1189/13

bei uns veröffentlicht am 19.12.2013

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Der am xx.xx.xxxx geborene und seit dem xx.xx.xxxx verheiratete Kläger wird für den Veranlagungszeitraum 201

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Dez. 2013 - I R 71/10

bei uns veröffentlicht am 18.12.2013

Tatbestand 1 I. Es handelt sich um das --zunächst ausgesetzte und durch Senatsbeschluss vom 29. Oktober 2013 fortgeführte-- Revisionsverfahren, welches dem Vorabentschei

Bundesfinanzhof Beschluss, 13. Nov. 2013 - I R 67/12

bei uns veröffentlicht am 13.11.2013

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) hatte ihren Wohnsitz in den Streitjahren 2006 und 2008 in Belgien. Seit 2003 war sie Kommanditistin der Bei

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Sept. 2013 - IV R 46/10

bei uns veröffentlicht am 26.09.2013

Tatbestand 1 A. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine im Jahr 2001 gegründete KG, deren Gegenstand insbesondere der Erwerb und Betrieb der MS "A" ist. D

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Juni 2013 - II R 10/12

bei uns veröffentlicht am 19.06.2013

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist zu 1/4 Miterbin ihrer im April 2000 verstorbenen Großtante ... (E), die ihren Wohnsitz in der Bundesrep

Referenzen

(1) 1Die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nicht unter § 20 Absatz 8 fallen, beträgt 25 Prozent. 2Die Steuer nach Satz 1 vermindert sich um die nach Maßgabe des Absatzes 5 anrechenbaren ausländischen Steuern. 3Im Fall der Kirchensteuerpflicht...
(1)1Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem auf volle Euro abgerundeten zu versteuernden Einkommen.2Sie beträgt im Veranlagungszeitraum 2023 vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen1.bis 10 908...
(1) 1Hat ein zeitweise oder während des gesamten Veranlagungszeitraums unbeschränkt Steuerpflichtiger oder ein beschränkt Steuerpflichtiger, auf den § 50 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 Anwendung findet, 1. a) Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Zuschüsse zum...
(1) 1Sind in dem zu versteuernden Einkommen außerordentliche Einkünfte enthalten, so ist die auf alle im Veranlagungszeitraum bezogenen außerordentlichen Einkünfte entfallende Einkommensteuer nach den Sätzen 2 bis 4 zu berechnen. 2Die für die außerordentlichen...
(1) 1Sind in dem zu versteuernden Einkommen nicht entnommene Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3) im Sinne des Absatzes 2 enthalten, ist die Einkommensteuer für diese Gewinne auf...
(1) Außerordentliche Holznutzungen sind 1. Holznutzungen, die aus volks- oder staatswirtschaftlichen Gründen erfolgt sind. 2Sie liegen nur insoweit vor, als sie durch gesetzlichen oder behördlichen Zwang veranlasst sind;2. Holznutzungen infolge höherer Gewalt...
Ausländische Einkünfte im Sinne des § 34c Absatz 1 bis 5 sind 1. Einkünfte aus einer in einem ausländischen Staat betriebenen Land- und Forstwirtschaft (§§ 13 und 14) und Einkünfte der in den Nummern 3, 4, 6, 7 und 8 Buchstabe c genannten Art, soweit sie zu den...
(1) 1Die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nicht unter § 20 Absatz 8 fallen, beträgt 25 Prozent. 2Die Steuer nach Satz 1 vermindert sich um die nach Maßgabe des Absatzes 5 anrechenbaren ausländischen Steuern. 3Im Fall der Kirchensteuerpflicht...
(1) (weggefallen) (1a) (weggefallen) (2) (weggefallen) (3) 1Eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse hat auf der Grundlage eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung keinen Anspruch auf Entlastung von der Kapitalertragsteuer...