Einkommensteuergesetz - EStG | § 33 Außergewöhnliche Belastungen

(1) Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung (Absatz 3) übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird.

(2)1Aufwendungen erwachsen dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann und soweit die Aufwendungen den Umständen nach notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht übersteigen.2Aufwendungen, die zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben gehören, bleiben dabei außer Betracht; das gilt für Aufwendungen im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 7 und 9 nur insoweit, als sie als Sonderausgaben abgezogen werden können.3Aufwendungen, die durch Diätverpflegung entstehen, können nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.4Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) sind vom Abzug ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können.

(2a)1Abweichend von Absatz 1 wird für Aufwendungen für durch eine Behinderung veranlasste Fahrten nur eine Pauschale gewährt (behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale).2Die Pauschale erhalten:

1.
Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 und dem Merkzeichen „G“,
2.
Menschen mit dem Merkzeichen „aG“, mit dem Merkzeichen „Bl“, mit dem Merkzeichen „TBl“ oder mit dem Merkzeichen „H“.
3Bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen nach Satz 2 Nummer 1 beträgt die Pauschale 900 Euro.4Bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen nach Satz 2 Nummer 2 beträgt die Pauschale 4 500 Euro.5In diesem Fall kann die Pauschale nach Satz 3 nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden.6Über die Fahrtkostenpauschale nach Satz 1 hinaus sind keine weiteren behinderungsbedingten Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung nach Absatz 1 berücksichtigungsfähig.7Die Pauschale ist bei der Ermittlung des Teils der Aufwendungen im Sinne des Absatzes 1, der die zumutbare Belastung übersteigt, einzubeziehen.8Sie kann auch gewährt werden, wenn ein Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Absatz 5 übertragen wurde.9§ 33b Absatz 5 ist entsprechend anzuwenden.

(3)1Die zumutbare Belastung beträgt

bei einem Gesamtbetrag
der Einkünfte
bis
15 340
EUR
über
15 340
EUR
bis
51 130
EUR
über
51 130
EUR
1.bei Steuerpflichtigen, die keine Kinder haben und bei denen die Einkommensteuer
a) nach § 32a Absatz 1,567
b) nach § 32a Absatz 5
oder 6 (Splitting-Verfahren)
zu berechnen ist;

4

5

6
2.bei Steuerpflichtigen mit
a) einem Kind oder zwei
Kindern,

2

3

4
b) drei oder mehr Kindern112
Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte.

2Als Kinder des Steuerpflichtigen zählen die, für die er Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder auf Kindergeld hat.

(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten des Nachweises von Aufwendungen nach Absatz 1 und der Anspruchsvoraussetzungen nach Absatz 2a zu bestimmen.

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Steuerrecht: Außergewöhnliche Belastungen – Aufwendungen für den Besuch eines Fitness- und Gesundheitsclubs nicht abzugsfähig

25.10.2019

Aufwendungen für den Besuch eines Fitness- und Gesundheitsclubs sind jedenfalls dann nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige keine ärztliche Verordnung vorlegt. Pauschale ärztliche Bescheinigungen, nach denen z. B. Krankengymnastik und Muskeltraining angeraten werden, reichen nach einer Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Köln nicht – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Steuerrecht Berlin
Steuerrecht

Steuerrecht: Zivilprozesskosten nach Kindesentführung als außergewöhnliche Belastung

14.05.2018

Die Kosten für einen Zivilprozess aus Anlass einer Kindesentführung können als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgezogen werden – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
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Steuerrecht: Betreutes Wohnen wegen Demenz als außergewöhnliche Belastung

06.03.2018

Im Alter häufig auftretende Krankheiten wie Demenz können eine krankheitsbedingte Unterbringung und damit einen Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastung rechtfertigen – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
Grundsteuer

Steuerrecht: Haushaltsersparnis ist bei Ehepaaren doppelt abzuziehen

30.01.2018

Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
Einkommensteuer

Steuerrecht: Aufwendungen für Arzneimittel bei Diätverpflegung

04.01.2018

Aufwendungen, die durch eine Diätverpflegung entstehen, können nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Dies ist gesetzlich ausgeschlossen – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin

Steuerrecht: Scheidungskosten sind steuerlich nicht mehr abziehbar

28.09.2017

Kosten für ein Scheidungsverfahren wirken sich nicht mehr steuermindernd aus. Denn nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs sind diese Ausgaben nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
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Steuerrecht: Kosten für außergewöhnliche Belastungen können nicht auf mehrere Jahre verteilt werden

21.09.2017

Erwachsen einem Steuerpflichtigen erhebliche abzugsfähige Aufwendungen, die steuerlich wirkungslos bleiben, so können sieungen nicht auf mehrere Jahre verteilt und „steuerlich gerettet“ werden.
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Steuerrecht: Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar

24.08.2017

Die Kosten eines Scheidungsverfahrens fallen unter das im Jahr 2013 neu eingeführte Abzugsverbot für Prozesskosten und sind nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
Steuerrecht

Steuerrecht: Zur außergewöhnlichen Belastung

02.05.2017

Nach neuer Sichtweise ist die zumutbare Belastung bei außergewöhnlichen Belastungen stufenweise zu ermitteln, wodurch der steuerliche Abzug grundsätzlich erhöht wird.
Steuerrecht

Steuerrecht: Kosten einer Ehescheidung in vollem Umfang steuerlich absetzbar

27.05.2013

Dabei ist es unerheblich, dass Teilbereiche einer Scheidung nur durch Urteil, andere Teile auch durch einen Vergleich zwischen Ehepartnern geregelt werden könnten.
Steuerrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 15 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 25 Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners


(1) Es bleiben monatlich anrechnungsfrei 1. vom Einkommen der miteinander verheirateten oder in einer Lebenspartnerschaft verbundenen Eltern, wenn sie nicht dauernd getrennt leben, 2 415 Euro,2. vom Einkommen jedes Elternteils in sonstigen Fällen sow

Graduiertenförderungsverordnung - GFDV | § 5 Einkommen des Stipendiaten und seines Ehegatten


(1) Das Einkommen des Stipendiaten wird auf das Stipendium angerechnet. Das Einkommen seines Ehegatten wird zu zwei Dritteln des Betrages angerechnet, um den es 12.000 Deutsche Mark im Jahr übersteigt. (2) Ist der Stipendiat oder sein Ehegatte ni
wird zitiert von 9 anderen §§ im .

Einkommensteuergesetz - EStG | § 3


Steuerfrei sind1.a)Leistungen aus einer Krankenversicherung, aus einer Pflegeversicherung und aus der gesetzlichen Unfallversicherung,b)Sachleistungen und Kinderzuschüsse aus den gesetzlichen Rentenversicherungen einschließlich der Sachleistungen nac

Einkommensteuergesetz - EStG | § 52 Anwendungsvorschriften


(1)1Diese Fassung des Gesetzes ist, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, erstmals für den Veranlagungszeitraum 2023 anzuwenden.2Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass diese Fassung erstmals auf den

Einkommensteuergesetz - EStG | § 12


Soweit in § 10 Absatz 1 Nummer 2 bis 5, 7 und 9 sowie Absatz 1a Nummer 1, den §§ 10a, 10b und den §§ 33 bis 33b nichts anderes bestimmt ist, dürfen weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden 1. die für

Einkommensteuergesetz - EStG | § 33a Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen


(1)1Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person, so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurc
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Einkommensteuergesetz - EStG | § 32 Kinder, Freibeträge für Kinder


(1) Kinder sind1.im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandte Kinder,2.Pflegekinder (Personen, mit denen der Steuerpflichtige durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist, sofern er sie nicht zu Erwerbszwecken i

Einkommensteuergesetz - EStG | § 10


(1) Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden:1.(weggefallen)1a.(weggefallen)1b.(weggefallen)2.a)Beiträge zu den gesetzliche

Einkommensteuergesetz - EStG | § 32a Einkommensteuertarif


(1)1Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem auf volle Euro abgerundeten zu versteuernden Einkommen.2Sie beträgt im Veranlagungszeitraum 2023 vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkomme

Einkommensteuergesetz - EStG | § 33b Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und Pflegepersonen


(1) 1Wegen der Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, für die Pflege sowie für einen erhöhten Wäschebedarf können Menschen mit Behinderungen unter den Voraussetzungen des Abs

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Finanzgericht München Urteil, 19. März 2019 - 12 K 2574/18

bei uns veröffentlicht am 19.03.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. Gründe Streitig ist, ob Schenkungsteuer bei der Ermittlung des Veräußerungsgew

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 04. Mai 2016 - 3 K 915/15

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Gründe Finanzgericht Nürnberg 3 K 915/15 Im Namen des Volkes Urteil BFH VI R 22/16 In dem Rechtsstreit 1. A.1 2. A.2 - Kläger - gegen ... -

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Gründe Finanzgericht München Az.: 1 K 343/13 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Doppelte Haushaltführung In der Streitsache ... Klägerin prozessbevollmächtigt: .

Finanzgericht München Gerichtsbescheid, 20. Okt. 2015 - 10 K 2393/14

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Tatbestand I. Streitig ist die Berücksichtigung von Kosten für die Beschäftigung von privaten Pflegekräften zur Versorgung einer in einem Seniorenheim untergebrachten Verwandten als außergewöhnliche Belastung. Frau … (RZ),

Finanzgericht München Urteil, 07. Mai 2018 - 7 K 257/17

bei uns veröffentlicht am 07.05.2018

Tenor 1. Unter Änderung des Einkommensteuerbescheids 2013 vom 16. Oktober 2014, des Einkommensteuerbescheids 2014 vom 11. Februar 2016 und des Einkommensteuerbescheids 2015 vom 27. Oktober 2016, jeweils in der Gestalt der jeweiligen h

Finanzgericht München Urteil, 20. Juli 2017 - 13 K 2316/15

bei uns veröffentlicht am 20.07.2017

Tenor 1. Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides 2007 vom 3. Juli 2009 und der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 11. August 2015 wird die Einkommensteuer auf 1.207 € herabgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgew

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Nov. 2015 - M 15 K 15.1281

bei uns veröffentlicht am 26.11.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die V

Finanzgericht München Urteil, 26. Okt. 2015 - 7 K 596/13

bei uns veröffentlicht am 26.10.2015

Tatbestand I. Streitig ist, ob Aufwendungen für die operative Beseitigung von Lipödemen als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) absetzbar sind. Die Kläger sind Eheleute und wurden für das Stre

Finanzgericht München Urteil, 10. Sept. 2015 - 15 K 632/13

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Gründe Finanzgericht München Az.: 15 K 632/13 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Abzug von Schuldzinsen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung In der Str

Finanzgericht München Urteil, 16. Okt. 2014 - 8 K 981/12

bei uns veröffentlicht am 16.10.2014

Tenor 1. Der Einkommensteuerbescheid für 2009 vom 07. Dezember 2010, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23. Februar 2012 beziehungsweise des Einkommensteuerbescheids vom 15. Mai 2014, wird dahingehend geändert, dass die Einkommensteu

Finanzgericht München Urteil, 18. März 2016 - 7 K 496/15

bei uns veröffentlicht am 18.03.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist die Festsetzung der Einkommensteuer für die Jahre 2008 bis 2010. Die Kläger wurden in de

Finanzgericht München Urteil, 04. Okt. 2018 - 2 K 963/18

bei uns veröffentlicht am 04.10.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Die verheirateten Kläger werden zusammen vom Beklagten zur Einkommensteuer veranlagt. Wegen Nichtabga

Finanzgericht München Urteil, 08. Sept. 2017 - 7 K 732/17

bei uns veröffentlicht am 08.09.2017

Tenor 1. Der Einkommensteuerbescheid 2013 und der Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag 2013 jeweils vom 19. April 2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 20. April 2017 werden mit der Maßgabe geändert, dass die Einkünfte

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 26. Juli 2017 - 5 K 793/15

bei uns veröffentlicht am 26.07.2017

Tenor 1. Der Bescheid für Einkommensteuer 2012 vom 07.07.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12.05.2015, diese letztmals geändert durch den Bescheid vom 04.04.2017 wird dahin geändert, dass bei den Einkünften aus Vermietung

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 05. Juni 2014 - 4 K 1171/13

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand Die Beteiligten streiten darüber, ob eine Zahlung des Klägers, die er an seine geschiedene Ehefrau als Gegen

Finanzgericht München Urteil, 12. Mai 2014 - 7 K 3486/11

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Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Streitig ist, ob im Streitjahr 2009 vorausbezahlte Kosten einer Zahnbehandlung

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 30. Apr. 2014 - 3 K 363/13

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand Streitig ist, ob die Aufwendungen für den Besuch eines Bades als Aufwendungen für außergewöhnliche Belastung

Finanzgericht Münster Urteil, 20. Nov. 2018 - 15 K 655/16 E

bei uns veröffentlicht am 20.11.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand 2Zwischen den Beteiligten ist strittig, ob Aufwendungen für Strafverteidiger als Werbungskosten bei den Einkünften aus nich

Bundesfinanzhof Beschluss, 24. Okt. 2018 - VI B 120/17

bei uns veröffentlicht am 24.10.2018

Tenor Die Beschwerde der Klägerinnen wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. November 2017  13 K 13014/15 wird als unbegründet zurückgewiesen

Finanzgericht Hamburg Gerichtsbescheid, 04. Okt. 2018 - 3 K 69/18

bei uns veröffentlicht am 04.10.2018

Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte zur Änderung eines Einkommensteuerbescheides zuungunsten der Kläger befugt war. 2 Die Kläger sind verheiratet und wurden im Streitjahr 2014 zusammen veranlagt. Der Kläger zu

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 25. Juli 2018 - 3 K 99/18

bei uns veröffentlicht am 25.07.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen. Tatbestand Streitig sind die Berücksichtigung von Rechtsanwaltskosten wegen Erbstreitigkeiten in Höhe von 8.979

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 18. Juli 2018 - 7 K 1351/18

bei uns veröffentlicht am 18.07.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Im Streit steht die zutreffende Berechnung des Steuersatzes für eine Schenkung nach den gesetzlichen Vorgaben

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 12. Juni 2018 - 1 BvR 33/18

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Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe 1

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 17. Mai 2018 - 3 LB 7/17

bei uns veröffentlicht am 17.05.2018

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Schleswig- Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 15. Kammer, Einzelrichterin - vom 16. November 2015 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens i

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Apr. 2018 - VI R 35/16

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 13. Juli 2016  5 K 19/16 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Beschluss, 28. März 2018 - VI B 106/17

bei uns veröffentlicht am 28.03.2018

Tenor Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 26. Juli 2017 9 K 2167/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 27. März 2018 - 3 K 1651/16

bei uns veröffentlicht am 27.03.2018

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahren zu tragen. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob Kosten für die auswärtige Unterbringung de

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 13. März 2018 - 11 K 3653/15

bei uns veröffentlicht am 13.03.2018

Tenor 1. Der Einkommensteuerbescheid für 2012 vom 21. Dezember 2017 wird geändert und die Festsetzung der Einkommensteuer auf den Betrag herabgesetzt, der sich unter Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen in Höhe von 4.596 EUR ergibt. Im

Bundesfinanzhof Beschluss, 21. Feb. 2018 - VI R 11/16

bei uns veröffentlicht am 21.02.2018

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 9. März 2016  1 K 991/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 05. Feb. 2018 - 10 K 1153/16

bei uns veröffentlicht am 05.02.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtstreits.3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist die Berücksichtigung von Krankheitskosten im Rahmen des § 33 Einkommensteuergesetz (EStG).2 Der verh

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Jan. 2018 - 5 K 500/17

bei uns veröffentlicht am 19.01.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Abzugsfähigkeit von ärztlichen Behandlungskosten nach einem Autounfall auf dem Weg zwi

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Dez. 2017 - III R 2/17

bei uns veröffentlicht am 20.12.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 1. Dezember 2016  1 K 221/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 29. Nov. 2017 - X R 5/17

bei uns veröffentlicht am 29.11.2017

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. November 2016  7 K 7099/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 29. Nov. 2017 - X R 3/16

bei uns veröffentlicht am 29.11.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 25. Januar 2016  6 K 864/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 10. Okt. 2017 - X R 32/15

bei uns veröffentlicht am 10.10.2017

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 14. August 2015  4 K 1563/15 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 05. Okt. 2017 - VI R 47/15

bei uns veröffentlicht am 05.10.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 23. Juli 2015  6 K 93/13 E aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 04. Okt. 2017 - VI R 22/16

bei uns veröffentlicht am 04.10.2017

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 4. Mai 2016  3 K 915/15 aufgehoben. Der Einkommensteuerbescheid 2013 vom 24. Juli 2014 i.d.F. der Einspruchsentsche

Bundesfinanzhof Urteil, 23. Aug. 2017 - X R 33/15

bei uns veröffentlicht am 23.08.2017

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 29. September 2015  5 K 1075/13 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 8. März 2013 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 27. Juli 2017 - III R 1/09

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 4. Dezember 2008  3 K 28/06 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Beschluss, 12. Juli 2017 - VI R 36/15

bei uns veröffentlicht am 12.07.2017

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 23. April 2015  3 K 1750/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 12. Juli 2017 - VI R 42/15

bei uns veröffentlicht am 12.07.2017

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. September 2014  5 K 5362/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Mai 2017 - VI R 9/16

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 13. Januar 2016  14 K 1861/15 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Mai 2017 - VI R 66/14

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. Oktober 2014  4 K 1976/14 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Mai 2017 - VI R 81/14

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 21. November 2014  4 K 1829/14 E aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Mai 2017 - VI R 19/15

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 18. Februar 2015  3 K 297/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 17. Mai 2017 - VI R 34/15

bei uns veröffentlicht am 17.05.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 28. April 2015  8 K 1792/13 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 09. Mai 2017 - IX R 45/15

bei uns veröffentlicht am 09.05.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 10. September 2015 15 K 632/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Apr. 2017 - VIII R 52/13

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 24. April 2013 1 K 781/11 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 30. März 2017 - VI R 55/15

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 20. Oktober 2015  10 K 2393/14 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Jan. 2017 - VI R 75/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 24. November 2014  10 K 798/14 aufgehoben.

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(1) 1Wegen der Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, für die Pflege sowie für einen erhöhten Wäschebedarf können Menschen mit Behinderungen unter den Voraussetzungen des Absatzes 2...